Maßstäbe des sozialen Staates
23. Dezember 2010
Jede unserer Staatsleistungen sollte immer strikt dem Bedarfsprinzip folgen und bedingt dadurch eine natürliche Immunität gegen vordrängende Interessengruppen
[ Lobbyisten ] bilden können. Dabei sollten sich alle Staatsleistungen insgesamt der Höhe nach an den Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel orientieren. Auf dieser Grundlage müsste sich normalerweise eine gesetzgeberische Perspektive eröffnen, die dafür Sorge trägt, dass der staatliche Steuerbetrag schwerpunktmäßig für die unverzichtbaren Pflichtaufgaben unseres Staates einzusetzen ist. Danach sollten eigentlich im Fokus die Familienförderung sowie die Sicherung des Existenzminimums für Bedürftige stehen. Nur dadurch gewinnt ein sozialer Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit sowie Gerechtigkeit und wird in der Lage versetzt, eine nutzmehrende zukunftsgerechte Gestaltung der Lebens- und Freiheitsbedingungen für seine Bürger sicherzustellen. Milliarden Euro für die Bankenrettung oder die Rettung anderer Staaten vor dem selbstverschuldeten Staatsbankrott sind in unserer Verfassung weder verankert noch durch sie abgedeckt. Wenn also unser Grundgesetz in der Garantie von
Berufsfreiheit [ Artikel 12 ] und Eigentümerfreiheit [ Artikel 14 ]
die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital verfassungsbedingt in private Hände belässt, so verbleibt ihm lediglich die Möglichkeit, durch Steuererhebungen auf diese Produktionsfaktoren daran zu partizipieren. Unser Staat erwirtschaftet deshalb seine Steuererträge nicht im so genannten Leistungstausch, sondern durch steuerliche Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Entzieht sich die Arbeit oder das Kapital einseitig und im Alleingang dieser Regelung [ siehe Zitzelsberger - Syndrom ], dann muss die jeweils andere Hälfte das entstehende Defizit auffangen.
In dieser Unterscheidung sollte es auch für Sie sichtbar werden, dass das Geld in öffentlicher Hand eine gänzlich andere Funktion gewinnt als in Händen von Kapitaleignern. Die aktuelle finanzielle Schlagseite unserer Städte und Gemeinden ist der beste Beweis für die noch immer vorherrschende einseitige Belastung aller abhängig Beschäftigten. Insoweit stehen keinerlei Alternativen mehr zur Verfügung, so dass in unserer Heimat das Kapital oder die Kapitaleigner wieder wesentlich stärker zur Finanzierung unserer Staatsaufgaben herangezogen werden müssen. Die ständig lauter werdenden Rufe nach einer echten bürgerlichen Partei stellen vermutlich deswegen die diversen ungenutzten Zugriffsmöglichkeiten des Steuerrechts in den Mittelpunkt der Überlegungen. Das praktizierte Steuerrecht belastet wahrscheinlich aus den dargelegten Gründen die Leistungsfähigkeit nach den Prinzipien:
Wer sich nicht wehren kann, der muss kräftig geben.
Wer gute Lobbyarbeit betreibt,
der kann sich des steuerlichen Zugriffs verweigern.
Dieses Steuermodell übernimmt schon seit Jahren die Funktion, die Menschen in unserer Heimat in die ökonomische Unvernunft und Unfreiheit zu führen.
Steuerliche Entlastungen von Konzernen oder sogar großzügige Subventionen sowie Staatsbürgschaften sind reine Geldgeschenke, die weder mit der steuerlichen Lastengleichheit noch mit einer Tauschgerechtigkeit zu rechtfertigen sind.
Sie verschlechtern lediglich permanent
die gesellschaftliche Situation für zukünftige und aktuelle Rentenbezieher.
================================================
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.