DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Langsam brodelt die Bürgerseele!
Beenden
erfahrene und besonnene Richter endlich die
Rürup – Desaster?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 28. September 2007
Mit Erleichterung und Hoffnung nahmen die meisten deutschen Bürger den
Beschluss des Bundesfinanzhofs
vom 06. September 2007, zur Pendlerpauschale zur Kenntnis.
Der Bundesfinanzhof hat in diesem Beschluss erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an einer
Kürzung der Pendlerpauschale
angemeldet.
Offensichtlich bewertet der BFH Bundesfinanzhof die Interessen der Bürger höher als die des Fiskus.
Der
BFH
verweist in seinem Beschluss darauf, dass Fahrtkosten jedenfalls nach bisherigem Verständnis beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung unvermeidlich sind.
Der BFH zitierte hierzu einen alten Grundsatz des Preußischen Oberverwaltungsgerichts:
„Denn wenn der Erwerbende sicht nicht zu
seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts.”
Das von der SPD eingeführte
Werkstor - Prinzip
wäre damit nur noch Makulatur.
Der BFH hat in dem Beschluss darauf verwiesen, dass noch keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung getroffen sei.
Das
Bundesverfassungsgericht
wird voraussichtlich 2008 hierüber final entscheiden.
Eine vergleichbare Situation stellt der Beschluss des BFH zu der Versteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 dar.
Am 17. Februar 2006 hatten die Finanzrichter Befürchtungen bezüglich einer Klagewelle wegen des Alterseinkünftegesetzes ausgesprochen.
Zitat Rheinische Post
Wegen der Besteuerung der Renten rollt auf die Finanzgerichte eine Welle von Klagen zu.
Das fürchtet der Bundesfinanzhof.
In einer Grundsatzentscheidung ließen die Richter Zweifel daran aufkommen, ob die neu geregelte Rentenbesteuerung verfassungsgemäß ist. Dabei geht es um die Frage, ob künftige Rentner nicht doch doppelt besteuert werden. Die Sorge: Sie können derzeit nur einen Teil der Beträge zur Rentenversicherung steuerlich absetzen, müssen später aber die volle Rente versteuern. Betroffen dürften vor allem Gutverdiener sein, die zwischen 2018 und 2026 in Ruhestand gehen.
Zwar billigte der Bundesfinanzhof die Rentensteuer grundsätzlich.
Er wies auch den Kläger ab, der seine Beiträge als Werbungskosten und nicht wie vom Finanzamt verlangt als Sonderausgaben absetzen will.
Doch die Richter warfen die Frage auf, ob der Gesetzgeber berechtigt ist, künftige Renten über den Ertragsanteil hinaus „überhaupt der Besteuerung zu unterwerfen”.
Zitat Ende.
Mit den unorthodoxen rürupschen Rentenmodellen und den jahrzehntelangen Übergansregelungen ist im Steuerrecht wie auch Versicherungsrecht ein ungeheueres Durcheinander entstanden.
Bei vielen deutschen Gerichten ist eine Vielzahl von Verfahren anhängig, die sich um Fragen der steuerlichen Behandlung von Renten und Rentenversicherungsbeiträgen drehen, die von den Politikern noch nicht geklärt sind:
unbeschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen,
Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten,
begünstigte Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen,
Vorsorgeaufwendungen von GmbH Gesellschafter – Geschäftsführern,
Günstigerprüfung für Rürup -Rentenbeiträgen ab dem Jahr 2006,
steuerliche Behandlung der Rentenversicherungsbeiträge
eines Mini – Jobs,
Zweifelsfragen bei der Riester – Rente
und die
Öffnungsklausel bei der Besteuerung von Basisrenten.
Europas größter Branchen – Informationsbrief – Verlag
Markt intern
hat bereits Ende Juli 2007 hierzu eine umfangreiche und ausführliche Broschüre herausgegeben, die alle als PDF – Datei herunterladen können.
Die besonnenen und fachkundigen Richter des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichts werden sich vermutlich bei den noch ausstehenden Entscheidungen nicht mehr durch dubiose Gutachten beeinflussen lassen.
Auch auf die deutschen Versicherungsvermittler kommt mit der geplanten
VVG
Informationspflichtverordnung
ein bürokratisches Monster zu.
Mit einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne hat sich der Verlag
markt intern
beim Bundesministerium der Justiz für die Interessen und Belange der deutschen Versicherungsvermittler eingesetzt und vor Einführung dieses Gesetzes gewarnt.
Der offene Brief des engagierten Verlages
markt intern
an die Bundesjustizministerin, Frau Brigitte Zypries, vom 24. August 2007 ist hier als
PDF – Datei eingefügt.
Eine Notwendigkeit einer
VVG
Informationspflichtverordnung
für die deutschen Versicherungsvermittler entwickelte sich ausschließlich aus dem Desaster der rürupschen Rentendebakel.
Würde es das Rürup – Desaster nicht geben,
wäre auch eine
VVG
Informationspflichtverordnung
überflüssig.
Für die Vermittlung von Sachversicherungen war dieses Verwaltungsmonster sicherlich nicht gedacht.
Es ist längst an der Zeit, über die Behebung
der Ursachen statt über die Wirkungen derselben nachzudenken?
Bereits mit Schreiben vom 18. August 2005 wies der DRSB e.V.
Angela Merkel
auf die fatalen Folgen hin, falls das Alterseinkünftegesetz floppen sollte.
Aus lauter Verzweifelung bieten deutsche Versicherungs – Konzerne verstärkt Produkte an, die den Makel und Nachteil der
„Nichtvererblichkeit”
der so genannten Rürup – Rente mit einer zusätzlichen Komponente einer Risikolebensversicherung überspielen soll.
Diese zusätzliche Komponente kostet die Bürger unnütze Beiträge, was zu Lasten der Bildung eines notwendigen gesunden Kapitalstocks geht.
Das Angebot einer unvererblichen privaten Altersvorsorge durch die Versicherungswirtschaft ist somit durchaus vergleichbar mit dem Anbieten eines Autos mit viereckigen Reifen.
Da kann selbst die heftig umstrittene
VVG
Informationspflichtverordnung
nicht weiter helfen.
Wann werden die verantwortlichen Politiker endlich
die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen schaffen,
damit deutsche Bürger die Möglichkeit zur Bildung gerechter Altersvorsorge mit verlässlichen Rentenleistungen erhalten?
DRSB
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
Einhaltung rechtsgültiger Gesetze,
Modernisierung überkommener Vorschriften
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.