Kurzarbeit
29. April 2010
Alle unsere europäischen Nachbarn beneiden uns immer, wenn es um das Thema der
Arbeitsplatzsicherung
geht.
Denn wesentlich sozialverträglicher als andere europäische Staaten können wir noch in unserer Heimat die Auswirkungen von Finanz- oder Wirtschaftskrisen abfedern.
Mit der tatkräftigen innerbetrieblichen Flexibilität, dem Abbau von Überstunden und so genannten Minuszeitkonten ist das so genannte
Kurzarbeitergeld
eine noch funktionierende soziale Einrichtung um den Anstieg von Arbeitslosigkeit und allzu vieler prekärer Beschäftigungen zu verhindern.
Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes ist es Arbeitgebern möglich, auch in wirtschaftlich schlechten Phasen mit mieser Auftragslage auf die Entlassung von Mitarbeitern zu verzichten und so das wertvolle Know – How der Mitarbeiter nicht zu verlieren.
Bedingt durch die anhaltende und sich verschärfende US – Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Bezugsfrist auf 18 Monate verlängert und Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit von den Agenturen für Arbeit gefördert.
Durch diese Brille betrachtet, ist Kurzarbeit eine sinnvolle Einrichtung, die auch unnötige Kosten für die Wiederbeschaffung von qualifizierten Arbeitnehmern und den Vertrauensverlust in das Unternehmen mit einbeziehen kann.
Für wenige Monate ist Kurzarbeit immer billiger
ist als die Entlassung von Mitarbeitern und deren mögliche
Exklusion durch Hartz IV.
Teuer wird Kurzarbeit aber dann, wenn sie zu einer Langzeiteinrichtung mutiert und man dadurch Unternehmen gezielt entlasten möchte.
Das konjunkturelle
Kurzarbeitergeld
[ Kug ]
wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeiten infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt werden müssen.
Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 [ SGB III ] müssen dabei aber „voll” erfüllt sein.
Mit Inkrafttreten der Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 29. Mai 2009 wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales [ BMAS ] die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 nun auf 24 Monate verlängert.
Die Rechtsverordnung soll sicher stellen, dass Betriebe, die mit der Kurzarbeit zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2009 begonnen haben, generell die Regelung einer maximalen 24-monatigen so genannten Kug – Regelbezugsfrist nutzen können.
Auch sollen alle Fälle eingeschlossen werden, in denen bereits vor dem 01. Januar 2009 Kurzarbeitergeld bezogen wurde.
In diesen Fällen ist generell zu beachten, dass aufgrund von durchgängigen Leistungsfällen die bisherige Bezugsdauer auf die maximale Bezugsfrist von 24 Monaten angerechnet werden muss.
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten der Mitarbeiter können auch für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsprävention oder des betrieblichen Gesundheitsschutzes sinnvoll genutzt werden, um hierdurch die Gesundheit aller Arbeitnehmer und deren Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
So weit, so gut!
Für die Menschen in unserer Heimat entsteht aber bereits der Eindruck, dass man mit der erneuten Verlängerung der Kurzarbeit lediglich verstärkt den Profit der Konzerne anheben und verbessern möchte.
Auch wird vielen immer bewusster, dass das Kurzarbeitergeld auch mit Steuermitteln angereichert werden muss und dadurch zur allgemeinen Subventionsumlage für Multikonzerne verkommen könnte.
Besonders nachdenklich werden Gewerkschaftmitglieder,
wenn ihre Protagonisten die Verlängerungsvorschläge begrüßen.
Selbst die christlichen Gewerkschaftsverbindungen scheinen aber zurzeit von dem Verlängerungsvirus befallen zu sein.
Zitat CDA – Bundesvorsitzender Karl – Josef Laumann / Auszüge:
„Die Krise ist noch nicht überstanden.
Gerade deshalb darf im Auslauf der Krise dieses
wertvolle Instrument nicht gekappt werden.
Arbeitgeber, die auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation vertrauen, müssen keine Entlassungen vornehmen und erhalten somit Planungssicherheit.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf sichere Arbeitsplätze bauen.
Die CDA begrüßt daher nachdrücklich den
Vorstoß der Ministerin [ von der Leyen ] und warnt die anderen Ressorts davor, die Novelle des Gesetzes zu blockieren.
Dies ist das richtige Signal zum richtigen Zeitpunkt”.
Auszüge Zitat Ende.
Und genau an diesem Punkt trennen sich selbst die Geister im CDA, denn man weiß auch dort, dass die Einrichtung der Kurzarbeit auch noch in der Zukunft gebraucht werden könnte.
Eine Überdehnung der Leistungszeit auf 24 Monate hilft möglicherweise im Jahr 2010 die Arbeitslosenstastistik zu schönen, könnte aber dadurch an sozialer Leistungskraft für kommende Einsätze verlieren.
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Deutscher Rentenschutzbund e.V.
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