kann man seinen rentenbescheid richtig ueberpruefen

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Kann man seinen

Rentenbescheid richtig überprüfen?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans – Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

Meerbusch, den 07. Juni 2007

 

Aufgrund der Veröffentlichung des DRSB – Artikels vom 22. Mai 2007

 

Spielball der Politiker:

Aktuelle und zukünftige Rentenbezieher in Deutschland

 

erreichten den DRSB e.V. Anregungen zu einer Prüfungsmethode für einen Vergleich einer Rente aus der

 

gesetzlichen Rentenversicherung

 

mit einer Rente nach dem vorgestellten DRSB- System

 

Bürger - Versorgungswerk.

 

In der Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung sind alle wesentlichen Berechnungsgrundlagen für eine Prüfung enthalten, und zwar:

 

  1. Beitragsbemessungsgrundlagen der jährlich eingezahlten Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung.
  2. Gesamtbetrag der eingezahlten Beiträge
    ( Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil )

 

Die Höhe der gezahlten Rentenbeiträge lassen sich mit Hilfe der in der Anlage aufgeführten Beitragssätze der Kalenderjahre 1960 – 2007 pro Kalenderjahr ermitteln.

 

Die jährlichen Beitragszahlungen lassen sich aufsummiert mit den bestätigten Gesamtbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung abstimmen.

 

Anschließend ist eine Hochrechnung nach den vorliegenden Mustern aus dem Artikel

 

Spielball der Politiker:

Aktuelle und zukünftige Rentenbezieher in Deutschland

 

einfach und leicht nachvollziehbar:

 

Anlage 1:

Versicherungsverlauf bei der deutschen Rentenversicherung für den Zeitraum 1964 bis 2004 über eingezahlte Beiträge anhand eines praktischen Falles

 

 

Anlage 2:

Entwicklung eines Altersvorsorgekontos bei einem

 

Bürger – Versorgungswerk mit einer garantierten nachschüssigen

 

Verzinsung von 4% auf Basis der Beitragszahlungen in die

 

gesetzliche Rentenversicherung

 

 

Anlage 3:

Entwicklung einer lebenslänglichen und vererblichen

 

Altersvorsorge auf Basis der Beitragszahlungen in die gesetzliche

 

Rentenversicherung

 

Der DRSB e.V.

gibt hierzu weitere nachfolgend aufgeführte Empfehlungen:

 

Bewahren Sie sämtliche Schreiben und Bestätigungen der Deutschen Rentenversicherung auf.

 

Fordern Sie regelmäßig eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung an.

 

Prüfen Sie zukünftig regelmäßig, ob durch die so genannten Riester – Faktor und 3R – Faktor ( Nachhaltigkeitsfaktor ) Kürzungen der Rentenanwartschaften vorgenommen wurden.

 

Fordern Sie von der Deutschen Rentenversicherung verbindliche Auskünfte der Hinzuverdienstgrenzen für Kürzungen der Rentenansprüche an, falls vor dem 65. Lebensjahr geplant ist, den Rentenantrag zu stellen und Nebentätigkeiten vorgesehen sind.

 

Fragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nach der Verwendung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung an, wenn ab Beginn des 65. Lebensjahres geplant ist, noch weiter berufstätig zu bleiben.

 

Bei der permanenten Prüfung der Rentenanwartschaften

ist es nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll eine Planung der Ruhestandsbezüge vorzunehmen.

 

 

DRSB,

mit gutem Beispiel vorangehen, denn

nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.

 

Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

Anlage

Zusammenstellung Verlauf der Rentenversicherungsbeiträge zu der Deutschen Rentenversicherung Hinweis: Diese Anlage wurde als Adobe PDF Datei eingestellt. Sie benötigen den kostenlosen “Adobe Reader” um die Anlage lesen zu können. Den “Adobe Reader” können Sie hier herunterladen: Adobe Reader Adobe Reader.

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