DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Kampf gegen die Schwarzarbeit
Ohnmacht oder nur eine Frage des Systems?
Gibt es die
Todesformel
gegen Schwarzarbeit?
Meerbusch, den 18. März 2006
von
Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der DRSB Rentenkommission
Schwarzarbeit macht einen erheblichen Teil des
Bruttonationaleinkommens
früher
Bruttosozialprodukt
der Bundesrepublik Deutschland aus.
Anerkannte Fachleute gehen insoweit von circa
8%
aus.
Legt man diese Zahl zugrunde, wäre das schon
1999
circa
300 Milliarden DM
gewesen, für die keine
Sozialabgaben und auch keine Steuern
entrichtet worden wären.
Geregelt ist die Schwarzarbeit im
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
die drei Fälle der Schwarzarbeiten unterscheiden:
1. |
Jemand übt ein Handwerk aus, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Typische Beispiele sind der Freizeit-Fernsehtechniker, Kfz-Mechaniker, Zimmermänner und andere Freizeit-Berufe. Freizeit-Tätigkeiten sind nur insoweit erlaubt, als sie für den Eigenbedarf oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbrachtwerden.
|
2. |
Jemand kommt seiner Anzeigepflicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit nicht nach, zum Beispiel Arbeitslose, die nebenbei Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit erzielen. |
3. |
Jemand kommt seiner Anzeigepflicht hinsichtlich der Aufnahme eines Gewerbes nicht nach oder seiner Pflicht eine Reisegewerbekarte zu erwerben. |
Werden Dienst- oder Werkleistungen in erheblichen Umfang als Schwarzarbeit erbracht, können Geldbußen verhängt werden.
Überdies droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Ein verurteilter Täter kann zudem für die Dauer von zwei Jahren von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Auch die Nachzahlung der nicht gezahlten Sozialabgaben kann verlangt werden.
Die zugrunde liegenden Dienst- und Werkverträge sind nichtig.
Der Arbeit- und / oder Auftraggeber hat also keine Gewährleistungsansprüche gegen denjenigen, der die Leistung erbringt.
Der deutsche Zoll lässt Schwarzarbeit merk(e)lich schrumpfen
Der deutsche Zoll war 2005 nach offiziellen Angaben erfolgreicher im Kampf gegen die Schwarzarbeit als noch 2004.
Die
Zöllnerin