DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 05. März 2009
Versucht das
Institut der deutschen Wirtschaft
aktuelle Rentenbezieher zu messern?
In einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2009 veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft [ kurz: IW ] mit Sitz in Köln, dass fast jeder dritte deutsche Bürger im Jahr 2007 Arbeiten ohne Rechnung vergab und dafür im Schnitt etwa 1.000,00 Euro bezahlte.
Das Thema Schattenwirtschaft ist in Deutschland generell nichts Neues mehr, auch wenn man in den Medien den untauglichen Versuch startete, als hätte das so genannte
IW
in Köln das Thema „völlig neu” entdeckt.
Mit Schlagzeilen wie:
Rentner fördern Schwarzarbeit
[ Stern.de, Dienstag, den 24. Februar 2009 ]
oder
Schattenwirtschaft in Deutschland
Senioren lassen häufig schwarz arbeiten
[ Financial Times Deutschland, Dienstag, den 24. Februar 2009 ]
puschte man das Thema nach vorne und lieferte die Schuldigen gleich mit.
Echte Aufklärung oder gar Hilfestellung war wie immer Fehlanzeige.
Bis heute wurde von den verantwortlichen Politikern kein Interesse an einer durchlässigen und sinnvollen Regelung gezeigt.
Will man jetzt mit der fragwürdigen Hilfe des IW dieses politische Versagen gutgläubigen Bürgern anlasten?
Möglicherweise handelt es sich nur um eine planmäßige Vorbereitungshandlung für die Erschaffung eines neuen Marktfeldes, wenn das IW in den Pressemitteilungen hervorhebt:
Zitat Anfang
Wenn es gelingt, diese illegalen Jobs aus der Schmuddelecke herauszuholen und den Markt für Familiendienstleistungen generell anzukurbeln, dann könnten in Deutschland mehrere Hunderttausend legale Arbeitsplätze entstehen.
Zitat Ende.
Nach nunmehr 6 Jahrzehnten Sozialer Marktwirtschaft entdeckt plötzlich das IW dieses Thema und möchte womöglich die Nische auf Kosten der aktuellen Rentenbezieher besetzen.
Was nützt den Politikern das Herumgeschwafele von einer sozialen Marktwirtschaft, wenn diese nur als Mythos herhalten muss aber inhaltlich zur Nutzenmehrung der Bürger nichts beiträgt?
Mit der Hilfe von fragwürdigen statistischen Erhebungen und verbalen Entgleisungen über die Auswirkungen der Schattenwirtschaft zu lästern, ohne sinnvolle Maßnahmen über deren Ursachenbehebung aufzuzeigen, dürfte für eine sensationelle Berichterstattung in den Medien nicht ausreichend sein.
Oder liegen die tatsächlichen Absichten
für das mediale Trommelfeuer in Wahrheit ganz woanders?
Die dubiosen IW – Vorstellungen, dass aus einer Zusammenlegung von Tätigkeiten an verschiedenen Orten für unterschiedliche Auftraggeber Vollzeitarbeitsplätze in Haushalten entstehen sollen, ist nicht nachvollziehbar.
Mit der isolierten Regelung im § 35a des Einkommensteuergesetzes, wonach die Zahlungen für Haushaltshilfen zwecks steuerlicher Förderung bargeldlos zu erfolgen haben, wurden die DRSB – Empfehlungen aus dem Artikel
Bargeld
Die unabwendbare Bruchstelle im System des Kapitalismus?
völlig abwegig und sinnverdreht interpretiert.
Soll mit dieser isolierten Regelung die Weichenstellung für zukünftig völlig neuartige Gesetzeslagen geschaffen werden?
Bereits 1999 lag der damaligen Regierung nachfolgender DRSB – Artikel als Lösungsvorschlag vor:
Kampf gegen Schwarzarbeit
Ohnmacht oder nur eine Frage des Systems?
Gibt es eine Todesformel gegen Schwarzarbeit?
Da sowohl die Rot / Grüne Bundesregierung als auch die Große Koalition auf diese nutzmehrenden Anregungen in keinster Weise eingegangen sind, ist die Schuldzuweisung des Systems Schattenwirtschaft an die Bürger nicht nur völlig abwegig sondern ein böswilliger Angriff auf alle aktuellen Rentenbezieher.
Die Lösung wurde vom DRSB e.V. bereits vor Jahren vorgestellt und ist wie immer ganz einfach:
Legal arbeiten kann man nicht nur als Angestellter
sondern auch als Selbständiger.
Mit den nützlichen DRSB – Empfehlungen zum Thema
„Selbständigkeit in haushaltsnahen Berufen”
können Interessierte sich über Rechte und Pflichten zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit informieren:
1.
Gewerbeanmeldung
Auskunft erteilt gerne das lokale und bürgerfreundliche Ordnungsamt der Stadtverwaltung.
2.
Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung / Einreichung der Steuererklärungen
Auskunft erteilt gerne das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
3.
Einrichtung eines gesonderten Geschäftskontos bei der Hausbank
Hierbei empfiehlt sich die Beratung bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei Stadtsparkassen.
4.
Führung eines Kassenbuches.
5.
Umfang und Dauer der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen.
6.
Führen eines Rechnungsausgangsbuches.
7.
Angabe der Steuer – Nummer auf der Rechnung / Quittung.
8.
Anmeldung bei Berufsgenossenschaft für Unfallversicherung.
9.
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
10.
Hinweis an die Bürger, dass nur solche Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen, die keiner bestimmten Berufsgruppe und / oder einer bestimmten Qualifikation vorbehalten ist.
11.
Hinweis auf Meldepflicht bei der Deutschen Rentenversicherung wegen der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner.
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden in dem folgenden DRSB – Artikel aufgeführt:
Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?
Hierzu einige notwendige steuerliche Eckdaten:
Umsatzsteuerfreigrenze für Kleinunternehmer:
17.500,00 Euro.
Gewerbesteuerfreibetrag für Unternehmer:
24.500,00 Euro.
Einkommensteuer:
Versteuerung nach dem persönlichen Steuersatz,
anfänglicher Einkommensteuertarif 15 %, bis 45 % ab einem Einkommen von mehr als 250.000,00 Euro.
Wichtiger Hinweis für Auftragnehmer:
Eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung und der persönlichen Identifikationsnummer sollte jeder Auftragnehmer immer bei sich führen, damit man bei möglichen Kontrollen die Legalität der Tätigkeit jederzeit dokumentieren kann.
Wichtiger Hinweis für Auftraggeber:
Vor der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung sollte sich jeder Auftraggeber eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung zeigen lassen.
Eine Auftragserteilung wäre dann völlig legal. Zahlungen sollten möglichst bargeldlos vorgenommen werden. Hierzu besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Die einzige Ausnahme bildet der § 35a Einkommensteuergesetz aus der neuen Gesetzeslage des Kalenderjahres 2007.
Nur eine umfängliche Aufklärung schafft die notwendige Transparenz, so dass selbst ernannte Ankläger keinerlei Möglichkeit haben aktuellen Rentenbeziehern zu Straftätern abzustempeln.
Deutsche Bürger könnten jederzeit die vorgenannten Regeln zum Einsatz bringen, sollten aber vorsichtig im Umgang mit dem Gesetz zur so genannten Scheinselbständigkeit sein, denn nur wenn mehrere Auftrageber vorhanden sind, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit.
Die voreilig selbst ernannten Schattenwirtschaftsexperten des IW dürften bei einer
konsequenter Anwendung und Umsetzung bestehender klassischer Regelungen deutscher Steuergesetze keinerlei „Anklagepunkte” mehr finden.
Welche wirtschaftlichen Folgen könnte aber nach der Medienkampagne womöglich für das Verlagshaus Gruner + Jahr entstehen?
Würden sich nämlich aktuelle Rentenbezieher, aus Verärgerung über die Vorverurteilung einer möglichen kriminellen Handlung, dazu entschließen, Abstinenz von „Stern” und von „Financial Times Deutschland” zu praktizieren, was passiert dann mit den leichtfertig aufs Spiel gesetzten Arbeitsplätzen bei diesen Printmedien?
Handelt es sich hier womöglich wieder um eine konzertierte Aktion von
Atlantik Brücke e.V., DGB, Bertelsmann
sowie dem Kölner
Institut der deutschen Wirtschaft?
Wenn ja,
welche wirtschaftlichen Gruppierungen beabsichtigen, mit der Hilfe des Instituts der deutschen Wirtschaft, die offensichtlich gezielte Desavouierung der aktuellen Rentenbezieher?
Denn nur so würde sich aus der leicht zu durchschauenden vordergründigen Forderung des
Instituts der deutschen Wirtschaft
einen Sinn ergeben, Familiendienstleistungen aus der so dargestellten Schmudellecke holen.
Somit drängt sich erneut die Frage auf:
Gehört das Kölner
Institut der deutschen Wirtschaft in Wahrheit zum
Atlantik - Brücken - Netzwerk?
DRSB
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