Infobrief – 04. Dezember 2013 / Rettet Sigmar Gabriel deutsche Arbeitsplätze?

Rettet Sigmar Gabriel deutsche Arbeitsplätze?

 

Ist Deutschland das Eldorado für ungezügelten Kapitalverkehr? Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist der Gewinnbegriff im Allgemeinen wie folgt definiert // – > Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. // Das Körperschaftsteuerrecht basiert auf dem Einkommensteuerrecht und wird dort nur für die Sonderfragen von Kapitalgesellschaften modifiziert. Auch der Gewinn einer Kapitalgesellschaft lässt sich wie folgt definieren // – > Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich – > Betriebsvermögen am Ende des vorangegangen Wirtschaftsjahres – > Zuzüglich Dividendenauszahlungen – > abzüglich Kapitalerhöhungen.

 

Theoretisch brauchte man für die Ermittlung eines Gewinns keine Finanzbuchhaltung, wenn man in anderer Form diese vier Eckdaten für den Gewinnbegriff ermitteln könnte. So lässt sich aber zum Beispiel die Höhe der Umsatzsteuerschuld am Ende eines Wirtschaftsjahres nur mit einer Finanzbuchhaltung ermitteln. Der Gewinn aufgrund der steuerlichen Definition ist exakt deckungsgleich mit der Höhe des Gewinnes aus einem Jahresabschluss auf der Grundlage einer ordnungsmäßigen Finanzbuchhaltung. Zum Betriebsvermögen gehören alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter des Umlauf- und Anlagevermögens, so dass bei einer Veräußerung diese steuerlich auch immer erfasst werden. Bei einer Kapitalgesellschaft als juristische Person gibt es noch nicht einmal eine Privatsphäre wie bei Bürgern, Einzelfirmen und Personengesellschaften. Vermögensminderungen und Vermögensvermehrungen von Privatvermögen unterliegen generell nicht der Einkommensteuerpflicht. Hiervon gibt es im Einkommensteuerrecht zwei Ausnahmen:

1.

Spekulationsgewinne

Spekulationsgewinne bei beweglichen Wirtschaftsgütern , wie zum Beispiel Aktien:

Spekulationsfrist bis 2000:  6 Monate

Spekulationsfrist ab 2001: 12 Monate.

Spekulationsgewinne bei Immobilien:

Spekulationsfrist bis 2000:  2 Jahre

Spekulationsfrist ab 2001: 10 Jahre.

2.

Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ohne zeitliche Fristen: Die Grenzen für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung haben sich wie folgt entwickelt:

Bis zum Kalenderjahr 1998:  25 %

Bis zum Kalenderjahr 2000:  10 %

Ab dem Kalenderjahr 2002:     1%.

Bei Kapitalgesellschaften ist dagegen ein steuerfreier Vorgang bei der Veräußerung von Betriebsvermögen nur möglich, wenn dieses im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

 

So wurde von ROT / GRÜN das Körperschaftsteuersystem im Kalenderjahr 2001 völlig umgestellt. Das bewährte Anrechnungsverfahren für alle Gesellschafter im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht wurde durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren im Einkommensteuerrecht ersetzt. Für Kapitalgesellschaften wurde in § 8b Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes ab dem Kalenderjahr 2002 das Einkommen aus Beteiligungen an anderen Körperschaften steuerfrei gestellt – > Zitat Anfang: Bezüge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Zitat Ende. Hierunter fallen für Kapitalgesellschaften alle offenen, verdeckten und sonstigen Gewinnausschüttungen sowie Kapitalauszahlungen bei der Auslösung einer Kapitalgesellschaft. Von den ehemaligen Finanzministern Hans Eichel und Peer Steinbrück wurde diese Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften damit begründet, dass entsprechend den internationalen Standards die bisherige Doppelbesteuerung von Dividenden nicht mehr angemessen ist.

Eine Doppelbesteuerung fand durch

das Anrechnungsverfahren allerdings überhaupt nicht statt.

Da bei Hedgefonds der Gegenstand des Unternehmens nicht in der Vereinnahmung von Dividenden besteht, sondern wie es sich zum Beispiel der Fall „Grohe“ oder im der „Mannesmann“ zeigte, in dem planmäßigen Aufkauf von Kapitalgesellschaften, dem anschließenden Aussaugen des Vermögens, Verlegung der langfristigen Arbeitsplätze ins Ausland und dem anschließenden Verkauf des Know – How, geht die Begründung für die Steuerfreistellung von Heuschreckengesellschaften völlig fehl. Vom DRSB wird dieses Gesetz zutreffend auch als das Heuschrecken – Einladungsgesetz bezeichnet. Im Fokus der Heuschreckengesellschaften stehen hierbei überwiegend mittelständische Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, weil sich hier der Firmenwert noch nicht über den Börsenkurs abgebildet hat und die Schätze der Unternehmen steuerfrei gehoben und ins Ausland transferiert werden können. Das bis dahin geltende sinnvolle Prinzip der steuerlichen Erfassung von sämtlichen Vermögensveränderungen im Betriebsvermögen wurde einseitig zugunsten von Kapitalgesellschaften aufgehoben und völlig auf den Kopf gestellt.

Und das zweimal.

Mit Verkündung des Gesetzes schossen zunächst die Aktienkurse von Banken und Versicherungen in die Höhe, da die stillen Reserven aus Beteiligungen steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Wegen des anschließenden Problems der so genannten – > Stillen Lasten – > wurde für Versicherungen die Steuerfreistellung wieder aufgehoben. Da umgekehrt Verluste aus dem Verkauf von Aktien steuerlich spiegelbildlich nicht mehr abgesetzt werden konnten, klagten einige Vorstände von deutschen Versicherungen über hohe Steuerbelastungen, obwohl sie doch gar keine Gewinne in den Büchern ausweisen. Wenn es nach internationalen Standards nicht mehr sinnvoll sein soll, dass Veräußerungsgewinne für Kapitalgesellschaften steuerpflichtig sind, warum gelten diese Standards dann nicht für alle Menschen in unserer Heimat? Warum wurden für die Menschen in unserer Heimat die Spekulationsfristen sogar noch verdoppelt beziehungsweise verfünffacht? Warum bleibt der Gewinn aus dem Verkauf von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften für die Menschen in unserer Heimat voll steuerpflichtig? Als Krönung wurde, wie vom DRSB bereits mehrfach berichtet, auch noch im Kalenderjahr 2006 das Gesetz zur Zwangsveröffentlichung von Jahresabschlüssen mittelständischer Unternehmen verabschiedet. Warum müssen die Stärken und Schwächen von deutschen mittelständischen Unternehmen per Gesetz weltweit im Internet eingesehen werden können? Mit der so genannten Unternehmenssteuerreform wurde mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 die so genannte Zinsschranke in § 4h des Einkommensteuergesetzes eingeführt, wonach Zinsaufwendungen nicht mehr unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Wie viel Steuer – Privilegien

sollen für Mega – Konzerne noch geschaffen werden?

Denn mit diesem steuerlichen Hintergrund versuchen vorgeblich mittelstandsfreundliche Banken ihre Kunden zu bewegen, nicht vorhandenes Eigenkapital durch die Aufnahme von sogenannte Mezzaninen – Finanzierungen zu simulieren. Für die meisten mittelständischen Unternehmer besteht dadurch die Gefahr, dass sie sich ungewollt in den Machtbereich von fremden Händen begeben. Für Banken wird sich diese prekäre Finanzierungsformen als Bumerang erweisen, wenn vielen Unternehmen die Rückzahlung von verbrieften Mezzanine – Finanzierungen droht. Insbesondere in der Zeit der Regierungsbeteiligung der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wurde das deutsche Steuerrecht dereguliert, ohne das es auch nur an einer Stelle zu einer sinnvollen und nutzmehrenden Änderung zugunsten der Menschen in unserer Heimat geführt hat. Das bewährte und teilweise verständliche Steuersystem ist in den Regierungsjahren von ROT / GRÜN und von SCHWARZ / ROT systematisch zerstört worden. Wer als verantwortungsbewusster Politiker eine tatsächliche Nutzmehrung für die Menschen in unserer Heimat wünscht, plädiert deshalb schon heute dafür, dass die deutschen Steuergesetze wieder auf den Stand vor 1998 zurückgefahren werden.

Erst danach ist ein harmonischer Neuanfang möglich.

Doch welche Partei wagt den nutzmehrenden Schritt in die Zukunft? CDU / CSU und SPD möchten augenscheinlich viel lieber die so genannte Investoren – Branche stärken. Bereits mit der Abschaffung der Vermögensteuer im Kalenderjahr 1996 wurden für den Fiskus die Kontrollmöglichkeiten für den ungezügelten Kapitalverkehr eingeschränkt, da eine Prüfung über Mittelherkunft und Mittelverwendung nicht mehr stattfinden konnte. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Kalenderjahr 2009 wurde der ungezügelte Kapitalverkehr sogar noch anonymisiert und einer fiskalischen Kontrolle völlig entzogen. Denn ab dem Kalenderjahr 2009 müssen Geldtransaktionen weder in Vermögens- noch Einkommensteuererklärungen deklariert werden. Damit hat der SPDler Peer Steinbrück in unserer Heimat genau das geschaffen, was er unseren Nachbarn in der Schweiz vorwirft:

Die Schaffung einer Steueroase für Eliten.

In diesem Zusammenhang wird es immer bedenklicher, dass Systemtreue Finanzbeamte durch systematisches Mobbing seitens des Dienstherrn vermutlich vorsätzlich an der ordnungsmäßigen Ausübung ihrer Obliegenheiten gehindert werden. Möchte man mit aller Gewalt die Aufdeckung weiterer Steuerdelikte von sogenannten Eliten gezielt verhindern?

Ist so etwas der versteckte Zumwinkel – Effekt?

Soll der ungezügelte Kapitalverkehr nur deshalb weiter durchgeboxt werden, damit die selbst ernannten Eliten ihrem Profitstreben ungehindert nachkommen können? Wovon will man Systemtreue Finanzbeamte mit den miesen Methoden des Mobbings fernhalten? Grundvoraussetzung für eine zwingend notwendige Neuausrichtung der deutschen Steuerpolitik wäre es zunächst, dass man sofort alle Berater von Megakonzernen oder von Unternehmensberatungsgesellschaften aus deutschen Ministerien entfernt.

Durch solche Maßnahmen

werden deutsche Arbeitsplätze wieder sicherer.

In unseren Ministerien arbeiten sehr hoch qualifizierte Beamte, die auch ohne die fragwürdige Unterstützung von „außen“ bürgernahe Regelungen finden. Denn es wird höchste Zeit, dass die gezielten Angriffe auf mittelständische Unternehmen und deren Zerstörung zum Stillstand gebracht werden. Obwohl der SPD – Parteivorsitzende Sigmar Gabriel die arbeitsplatzvernichtenden Auswirkungen der Steuergesetze erkannt haben will, bleibt zu bezweifeln, dass die SPD tatsächlich „WILENS“ und in der Lage sein wird, die selbst verursachten Deregulierungen der Finanzmärkte zurückzufahren, um damit das Eldorado eines ungezügelten Kapitalverkehrs wieder abzuschaffen.

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