Grundbegriff von Freiheit und Demokratie
20. Januar 2011
Immer mehr Menschen in unserer Heimat sind sich darüber einig, dass unser Staat in der sozialen Sicherheit sowie im Steuerrecht und im Arbeitsrecht grundlegende Verbesserungen durch Vereinfachung und Nutzmehrung brauchen. Bedauerlicherweise scheint ein notwendiger Verbesserungsprozess gegenwärtig nicht recht voranzukommen. Höchstwahrscheinlich liegt das Haupthemmnis in den gut organisierten Lobbyistengruppen in der Gesellschaft, die jede nur denkbare Lücke im Gesetz suchen, um Privilegien zu erhalten oder zu bewahren.
Bedingt dadurch werden vor allem die abhängig Beschäftigten, Freiberufler, Selbständigen und Handwerker in den Kreis derer gehetzt, die am Ende von den so dargestellten „Wohltaten” des Staates abhängig sind. Hoffnungen und Erwartungen auf Besserung werden mit Reformen von der Reform regelmäßig enttäuscht. Die gezielte Wahrnehmungssteuerung nimmt fatalen Einfluss auf die Rolle der halb- oder desinformierten Wähler und versucht unauffällig die Vorteile für die Eliten zu sichern.
Je weiter dieser Prozess fortschreitet, desto mehr verlieren die Menschen in unserer Heimat ein Stück ihres Willens sowie ihrer Freiheit. Unser Grundgesetz sollte uns davor schützen, denn im
Artikel 21
steht unmissverständlich geschrieben: |
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( 1 ) |
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. |
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( 2 ) |
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. |
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( 3 ) |
Das Nähere regeln Bundesgesetze. |
Wenn wir nur einmal über die gegenwärtige Politik in unserer Heimat nachdenken, treffen wir zuallererst auf das Stichwort
[ Armuts- ] Agenda 2010
und deren Auswirkungen. Gemäß der allgemein zugänglichen Statistiken unserer Regierung befinden sich zurzeit mehr als 4,9 Millionen voll erwerbsfähige Menschen in unserer Heimat als Hartz – IV – Empfänger wieder. Rund 3,3 Millionen davon sind zwischen 25 und 55 Jahre alt, also im besten erwerbsfähigen Alter. Rechnet man noch die abhängig Beschäftigten in allen prekären Beschäftigungsverhältnissen hinzu, dann haben geschätzte 15 Millionen Menschen in unserer Heimat unter den Fehlentscheidungen der Politik aktuell zu leiden. Denn niemand aus dem vor genannten Kreis hat die Politiker von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beauftragt, sichere Arbeitsplätze durch Leiharbeit zu ersetzen.
Niemand aus dem vor genannten Kreis hat die Politiker aus allen Parteien gebeten, mit den Hartz – Modellen die soziale Ausgrenzung zu beschleunigen.
Niemand aus dem vor genannten Kreis hat die Politiker aus allen Parteien gebeten, mit den mit dem Riester – Unsinn angespartes Vermögen zu vernichten.
Gemäß Artikel 21 ( 1 ) GG sollen jedoch die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.
Doch niemand der von mir Befragten erinnert sich daran, dass man jemals einer Partei oder einem Politiker den Auftrag erteilte, Grundwerte wie Freiheit, Demokratie oder soziale Gerechtigkeit in Frage zu stellen. Warum also gibt es noch immer die
[ Armuts- ] Agenda 2010?
Handelten oder handeln gemäß
Artikel 21 ( 2 ) GG unsere Parteien quasi verfassungswidrig?
Wenn, JA – müsste über die Frage der Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Gründung einer Partei in unserer Heimat ist frei. Das Handeln der Parteimitglieder und Politiker sollte jedoch ethische sowie moralische Bindungen zur Bevölkerung nachweisen lassen. Bei der
[ Armuts- ] Agenda 2010
scheint so etwas nicht der Fall zu sein.