Gastbeitrag
von
Ewald Eden
BAMF und mehr….
Wie hoch liegt eigentlich der Mist im Augiasstall Deutschland? Zweifellos weiß die Rechte in den Parlamenten, in der Bundes- in den Landesregierungen nicht was die Linke tut, bzw. der Kopf nicht weiß wohin ihn die Füße tragen. In der sonntagabendlichen Volksbelehrungsrunde der ARD unter Willscher Aufsicht bekamen Zuschauer und Zuhörer im Auditorium der
Volkstiefschule
öffentlich-rechtlicher Rundfunk
eine leichte Ahnung von der Höhe oder auch Tiefe der Dungmatte in den Einstellboxen der jeweiligen Stallungen. Die Matte unter den Füßen der darauf herumtrampelnden Akteure ist, wie es schien, bereits so massiv und hoch, dass sich ausnahmslos alle im Rund an den Deckenbalken der Stallungen schon die Köpfe stießen. Des Bundes(B)innenministers bajuwarischem Stallknecht Mayer trieb die permante Berührung der Hülle seines Denkapparates mit den Deckenbalken ersichtlich den Schweiß auf die Stirn – oder war es eher der Angstschweiß im Dauerwettbewerb mit dem ehemals Großmeister Dieter Thomas Heck um die schnellste Spreche in der Glotze zu unterliegen? Seine ständigen Versuche die Größe des Misthaufens kleinzureden trieben seinem Gegenüber, seines Zeichens zuständig für die innere (Un)-Ordnung in einem der norddeutschen Augiasställe, zu einem Verwirrwortschwall nach dem anderen und zu irgendwie irritierenden Seitenhieben in jedwede Richtung. Dabei ging er in Koalition mit der Dame in Rot als Vertreterin der Grünen Bündnis 90er sogar soweit, dem Platzhalter der AFD – der sich übrigens bis auf zweimal wenige Worte vornehm bis schläfrig zurückhielt – für den Mist in den Stallungen verantwortlich zu machen, obwohl, wie es ja jeder im Lande und drumherum weiß, die konservativ orientierte Partei, die er in der Runde vertrat, erst seit einem relativ kurzen Zeitraum
„äppelnde Gäule“
als Pensionspferde in den Parlaments-Boxen zu stehen hat. bleibt für mich als interessiertem Bürger nur als Resümee zu dieser vertanen Stunde die wohl abgedroschene aber immer noch gültige Erkenntnis des Erich Maria Remarque:
Im Westen nichts Neues!
_____________________________
Von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten und mit meinen Rechten belasteten Beiträgen zwecks Veröffentlichung auf seiner Internetseite oder jedweden anderen Foren gebe ich meine uneingeschränkte Einwilligung. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Wilhelmshaven Mai 2018
Ewald Eden
_____________________________
_________________________
EU-Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->
BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!
ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!
Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten.
Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu!
Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.
_________________________
Das Wichtigste zur
datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
_________________________