Gastbeitrag
ANONYMISIERT
WER BEKOMMT DEMNÄCHST DEN
SCHWARZEN PETER?
Neben der Zusammensetzung der zukünftigen Bundesregierung steht natürlich auch die Frage des neuen Bundesfinanzministers im Raum. Seit der Einführung der Agenda 2010 war der SPD-Genosse Hans Eichel bis November 2005, der SPD-Genosse Peer Steinbrück bis Oktober 2009, der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble bis Oktober 2017, der CDU-Politiker Peter Altmeier bis März 2018 kommissarisch sowie der SPD-Genosse ->
Olaf Scholz ->
ab März 2018 Bundesfinanzminister.
Nun sieht sich Olaf Scholz bereits im Bundeskanzleramt!
Auf das Amt des zukünftigen Bundesfinanzministers haben zum Beispiel der GRÜNE Robert Habeck, der FDP-Politiker Christian Lindner und der CDU-Politiker Friedrich Merz ein Auge geworfen. Im Gerangel um die Zusammensetzung einer neuen Bundesregierung läuft dem aktuellen Bundesfinanzminister Scholz nach seiner Ankündigung einer Neuregelung zur umstrittenen nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente die Zeit davon. Gemäß der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 hatte Scholz die Zusage erteilt, bis zum Jahresende die geforderte Gesetzesänderung herbeizuführen, damit eine ->
Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente ->
ausgeschlossen werden kann. Der SPD-Genosse Scholz hatte vorgeschlagen, die bestehende Übergangsregelung zur vollen Besteuerung beginnend im Kalenderjahr 2005 mit 50% bis zum Kalenderjahr 2040 die volle Besteuerung mit 100% erreicht ist, um weitere 20 Jahre zu strecken. Die Steigerung des steuerpflichtigen Anteils der Rente von jährlich 1% ab dem Kalenderjahr 2020 soll demnach auf 0,5% reduziert werden und somit erst im ->
Kalenderjahr 2060 ->
abgeschlossen sein. Der Lösungs-Vorschlag des SPD-Genossen Scholz war höchstwahrscheinlich eine unrealistische ->
Lügen- und Märchen-Geschichte ->
um sich zunächst im ersten Schritt über den Termin der Bundestagswahl retten zu können. Bis zum 31. Dezember 2021 hat das Bundesfinanzministerium nur noch wenig Zeit, um die bestehende Gesetzeslage den Anforderungen des Bundesfinanzhofes anzupassen. Den ->
SCHWARZEN PETER ->
bekommt vermutlich der Nachfolger des SPD-Genossen Olaf Scholz im Bundesfinanzministerium. Für einen erfahrene Steuerberaterinnen und Steuerberater ist es nicht schwierig, eine umfangreiche Steuer-Erklärung zu erstellen, wenn alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen. Auch für eine belastbare Begründung in einem Klage-Verfahren zur Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente vor einem Finanzgericht benötigt eine erfahrene Steuerberaterinnen und ein Steuerberater alle Informationen und Unterlagen!
Und zwar aus der gesamten Erwerbsphase und
aus der Altersruhephase der Mandantin oder des Mandanten.
Zum Zeitpunkt der Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente konnten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Kalenderjahr 2005 nicht damit rechnen, dass eine ->
verfassungswidrige Doppel-Besteuerung ->
ihrer Rente eintreten könnte. In der Regel werden die Steuer-Unterlagen nicht länger als 10 Jahre aufbewahrt.
Die gesamte Erwerbsphase von
Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern
dauert in der Regel mehr als 40 Jahre!
Hilfsweise könnte vermutlich eine Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung als Ersatz für Steuer-Unterlagen dienen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater muss im Klageverfahren nachweisen ->
ob und wenn ja -> ab wann ->
eine Doppel-Besteuerung eingetreten ist. Die Finanzämter können in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren auch bei einer nachgewiesenen Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente dem Einspruch nicht abhelfen, weil die Finanzämter die Steuern nach dem gültigen Gesetz festsetzen müssen.
Finanzämter können erst nach einer Gesetzes-Änderung für Abhilfe sorgen.
Doch vorher können nur Finanzgerichte für Abhilfe sorgen. Womöglich wurde zur damaligen Einführung der nachgelagerten Besteuerung das ->
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ->
missbraucht, um eine vermeintliche steuerliche Gerechtigkeit einer Gleichbehandlung von Rente und Pension herbeizuführen. Ein Indiz für einen Missbrauch könnte darin begründet sein, dass die Riester-Rente bereits mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 der vollen Besteuerung unterworfen wurde, denn das Bundesverfassungsgericht hatte diese Form der Versteuerung erst mit dem Urteil vom ->
06. März 2002 ->
gefordert. Die Forderung nach der steuerlichen Gleichbehandlung von Rente und Pension unter der Auflage, dass keine Doppel-Besteuerung eintreten darf, war -wohlwollend formuliert – zur damaligen Zeit bereits die Quadratur des Kreises. Das Altersvermögensgesetz war ein Vorgriff auf die volle Besteuerung von Renten, die offiziell erst durch das Alterseinkünftegesetz zum ->
01. Januar 2005 ->
eingeführt wurde.
Nur einmal zur Erinnerung!
Gemäß den Worten des damaligen Bundesfinanzministers und SPD-Genossen Eichel diente die nachgelagerte Besteuerung der gesetzliche Rente zur ->
Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen!
Die Vorgaben zur Vermeidung einer Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente wurden vom Bundesfinanzhof in München im Mai 2021 eindeutig definiert und der Bundesregierung bis zum Jahresende 2021, zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, mit einer klaren Aufgabenstellung versehen!
Es darf in keinem einzigen Fall zu
einer doppelten Besteuerung von Renten kommen!
Der Grundfreibetrag von aktuell 9.408,00 Euro darf in die Berechnung nicht
mit einfließen, weil der Grundfreibetrag für alle Einkunftsarten in
gleichwertiger Form Berücksichtigung finden muss!
Die geforderte Neuregelung der Renten-Besteuerung ist keine juristische, sondern eine mathematische Aufgabenstellung. Das Bundesfinanzministerium wird bis zum Jahresende höchstwahrscheinlich keine mathematische Zauberformel entwickeln, die als neues ->
Ei des Kolumbus ->
in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen wird. Die hinterlistige Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen, die vom DRSB im Kalenderjahr 2005 als ->
rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie ->
bezeichnet wurde, kann kaum mit einer weiteren Streckung der Steuerpflicht der Renten-Einnahmen bis zum Kalenderjahr 2040 dazu führen, dass eine Doppel-Besteuerung vermieden wird. Die bestehende Steuerpflicht von 80% der Renten-Einnahmen im Kalenderjahr 2020 reicht höchstwahrscheinlich aus, dass heute bereits Fälle einer Doppel-Besteuerung eingetreten sind. Dieser Kenntnisstand liegt höchstwahrscheinlich auch im Bundesfinanzministerium vor.
Auch die Riester-Rente steht unter dem
massiven Druck der Notwendigkeit einer Rückabwicklung!
Bei mehr als 16 Millionen Riester-Verträgen sind von Seiten staatlichen Behörden neben der Finanzverwaltung auch die Zentralstelle in Potsdam beteiligt. Die Zentralstelle nimmt die Berechnung und Auszahlung der Riester-Zulagen an die Versicherungen vor. Sollte die aktuelle oder die neue Bundesregierung bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 keine Änderung der Renten-Besteuerung mehr beschließen, droht eine gigantische Welle von Klageverfahren bei den 18 Finanzgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesfinanzhof hatte mit der klarstellenden Entscheidung dafür gesorgt, dass erfahrene Steuerberaterinnen und Steuerberater zumindest das Jahresende abwarten werden. Für den größten Anteil der bisher rund ->
142.000 Einspruchs-Verfahren ->
wurde einvernehmlich ein Ruhen der Verfahren herbeigeführt. Sollten ohne Abhilfe der Bundesregierung aktuelle Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher ab dem kommenden Jahr ein Klageverfahren anstreben, würden bei nur 5% klagewilliger Bundesbürgerinnen und Bundesbürger von den gesamt circa 20 Millionen Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher ->
1 Millionen Klagen ->
bei den 18 Finanzgerichten eingehen. Das hätte bereits vor der Einführung des Altersvermögensgesetzes sowie unmittelbar vor der Einführung des Alterseinkünftegesetzes vermieden werden können, wenn die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker den Warnungen und den wissenschaftlichen Stellungnahmen des DRSB zur Schaffung eines sinnvollen und zukunftsfesten Altervorsorge-Systems die notwendige Beachtung geschenkt hätten. Finanzminister, wie zum Beispiel der CDU-Politiker Helmut Linssen und der SPD-Genosse Norbert Walter-Borjans aus NRW sowie der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble und der SPD-Genosse Olaf Scholz auf Bundes-Ebene sowie andere Politikerinnen und Politiker haben stattdessen höchstwahrscheinlich seit mehr als 15 Jahren Mittel und Methoden eingesetzt, die weit außerhalb der gesetzlichen Legalität liegen, um die Fehlentwicklungen zur nachgelagerten Besteuerung der Renten zu vertuschen. Sollten sich womöglich die Befürchtungen nach abschließender juristischer Prüfung bewahrheiten, wäre das eine schwere Last für jede neue Bundesregierung. Vermutlich möchte deshalb auch der SPD-Genosse Scholz unbedingt so schnell wie möglich die Regierungsbildung abschließen. Nach Weihnachten läuft der SPD-Genosse Scholz in die Neujahrsfalle der Renten-Besteuerung, die einen harmonischen Abschluss der Regierungsbildung extrem schwierig gestalten könnte, denn sachlich betrachtet ist die gesamte volksschädliche und volksfeindliche
AGENDA 2010
holprig und stümperhaft gestaltet. Am 01. Oktober 2021 äußerte sich der SPD-Genosse Scholz
Zitat / Auszüge:
Die Bürger wollen, dass ich der nächste Bundeskanzler werde!
Zitat / Auszüge Ende.
Womöglich glaubt Scholz, dass die Skandale um Cum-Ex, Wirecard und Deutschlandbank bereits an ihm abgeperlt sind. Historisch belegt ist die Tatsache, dass Al Capone an der „Steuer“ scheiterte. Die Notwendigkeit der Rück-Abwicklung der Riester-Rente sowie die Notwendigkeit der Rück-Abwicklung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente könnte Scholz mit den Vorgeschichten aus der Zeit als regierender Bürgermeister in Hamburg und mit seiner Nähe zur Deutschen Bank sowie als ehemals zuständiger Bundessozialminister und Bundesfinanzminister politisch zum Verhängnis werden. Unter diesen sehr schwierigen, dubiosen und misslichen Vorzeichen dürften GRÜNE und FDP vermutlich noch einmal eine Regierungsbildung aus SPD, GRÜNEN und FDP überdenken, denn den ->
SCHWARZEN PETER ->
bekommt auf jeden Fall der Nachfolger des SPD-Genossen Olaf Scholz im Bundesfinanzministerium.
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