Gastbeitrag ANONYMISIERT / Von Parteien-Diktatur zum Willkür-Staat

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Von Parteien-Diktatur zum Willkür-Staat

 

In einem Willkür-Staat ist eine Bürgerin oder ein Bürger ohnmächtig den manipulierten Ermessensentscheidungen der Justiz und der Verwaltung ausgeliefert. Die Politiker in unserer Heimat rühmen Deutschland ständig als Musterland der Demokratie. Als im Kalenderjahr 2002 die rot-grüne Bundesregierung die verspätete Abgabe einer Steuererklärung in die Straftatbestände der Abgabenordnung aufnahm, hatte sich keine Bundesbürgerin und kein Bundesbürger etwas Böses dabei gedacht. Zuvor kam die Finanzverwaltung mit den bestehenden Instrumenten der Zwangsgeld-Androhung, Zwangsgeld-Festsetzung und Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Durchsetzung eines geordneten Festsetzungsverfahrens für eine persönliche Steuer klar. Aus welchen Gründen auch immer, kann es jeder Bundesbürgerin oder jedem Bundesbürger einmal passieren, dass er seine Steuererklärung dem Finanzamt verspätet einreicht. Die punktuelle Einleitung eines

Steuer-Strafverfahrens

aufgrund der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung kann ein probates Mittel sein, um gezielt wirtschaftliche oder politische Gegner auszuschalten. Während bei den kriminellen Machenschaften um Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte die Verantwortlichen zum Teil ungeschoren davonkamen, soll die verspätete Abgabe einer korrekten Steuererklärung ein eigenständiger Straftatbestand darstellen. Die tatsächliche Einleitung eines Strafverfahrens ist eine weit auslegungsfähige Kann-Vorschrift in der Abgabenordnung und keine Muss-Vorschrift. Die Kernaufgabe von Finanz-Beamten liegt darin, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu „melken“ und nicht zu „schlachten“. Ohne Not wird ein Finanz-Beamter in seinem Zuständigkeitsbereich nicht mal so eben ein Strafverfahren wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung einleiten, wenn man das gleiche Ziel auch mit anderen Maßnahmen erreichen kann. Bis zum Kalenderjahr 2001 war es völlig ausreichend, mit den bestehenden Mitteln seine betreuten „Schäfchen“ zur Raison zu bringen. Kein Finanz-Beamter wird sich bei einer Ermessensentscheidung vorwerfen lassen wollen, willkürlich sein „Schäflein“ mit einem Strafverfahren in ein Strafregister mit allen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu bringen. So etwas geschieht, wenn überhaupt nur auf Anweisung von OBEN. Eine Ermessensentscheidung eines Finanz-Beamten ist faktisch nicht justiziabel, also völlig ungeeignet, um in einem ordentlichen Finanzgerichtsverfahren anders entschieden zu werden. Ob durch das Instrument der Strafbarkeit der verspäteten Abgabe einer Steuerklärung oder durch das Instrument des Schuldnerverzeichnisses nach § 882b der Zivilprozessordnung, es findet sich immer „ein Haar in der Suppe“, um mit stringenter Rechtsauslegung wirtschaftlichen Gegnern oder politischen Widersachern über eine Instrumentalisierung von staatlichen Einrichtungen die Existenz zu rauben. Die Verfolgung dieser Verfehlungen sind „rechtsstaatlich“, weil an den „Straftaten“ immer ein klein wenig Wahrheit klebt und somit willkürliche Rechtsbeugung nicht nachgewiesen werden kann. Es bewahrheitet sich hier das Sprichwort: Auf hoher See und vor Gericht befinden Sie sich in Gottes Hand. Mit einer Rechtsbehelfsfrist von 14 Tagen kann sich kaum eine Bundesbürgerin oder ein Bundesbürger gegen gezielte Angriffe von staatlicher Seite zur Wehr setzen, wenn das vermeintliche Delikt durch eine entsprechendes Gesetz abgedeckt wird. Das Schuldnerverzeichnis ist mit dem Gesetz vom 29. Juli 2009 mit Wirkung zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Daten stehen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereit. Der Einsichtnehmende muss den Grund für die Einsichtnahme gemäß § 6 der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung angeben. Ab dem 01. Januar 2013 können Neueintragungen über das zentrale Vollstreckungsgericht abgerufen werden. Gerichtsvollzieher können ohne Anordnung des Vollstreckungsgerichts die Eintragungsanordnung öffentlich zustellen. Wer nach Abgabe der Offenbarungsversicherung bzw. Eintragung in die Schuldnerkartei erneut Kredit- und Ratenzahlungsverträge abschließt, muss mit Strafanzeigen wegen Betrugs rechnen, wenn er die Bezahlung schuldig bleibt. Denn der Schuldner hat durch den Vertragsabschluss dem Gläubiger Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit vorgetäuscht. Wer einmal manipuliert in die Mühle eines „Strafverfahrens“ oder eines „Schuldnerverzeichnisses“ gerät, kommt aus dieser Mühle normalerweise nicht mehr heraus. Das mussten besonders in diesem Jahr -> vor dem Weihnachtsfest -> immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erleben. Um unsere Demokratie aus dem Verdachtskreis von Parteien-Diktatur und Willkür-Staat zu führen, bedarf es also dringend volksnaher Reformen zum Nutzen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Nach der Abschaffung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA-POLITIK wäre es die nächste Mammut-Aufgabe für das neue Führungs-Duo der SPD.   

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