Gastbeitrag ANONYMISIERT / Neugestaltung der rürupschen Renten-Besteuerungs-Formel

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Neugestaltung

der rürupschen

Renten-Besteuerungs-Formel

 

Jeder Steuer-Fachmann oder Steuer-Fachfrau -> seien sie nun in der Wissenschaft -> bei der Finanzverwaltung -> bei den Finanzgerichten oder in der Steuerberatung tätig -> weiß genau -> dass es ein gerechtes Steuer-System im absoluten Sinne nicht geben kann.

Bert Rürup ->

machte sich als Professor der Volkswirtschaftslehre als damaliger Gutachter beim Bundesverfassungsgericht und als Vorsitzender der nach ihm benannten Rürup – Kommission auf den Weg -> die absolute Gerechtigkeit bei der Besteuerung der Rente und der Pension herbeizuführen.

Bert Rürup ->

schuf das ->

Alterseinkünftegesetz ->

mit einer Übergangszeit von 35 Jahren für die Kalenderjahre 2005 bis 2040. Mit den zutreffenden Bezeichnungen ->

RÜRUPSCHE BETON-REFORM

und

RÜRUPSCHE HERUNTERDRECHSEL-MASCHINERIE ->

legte der DRSB bereits im Kalenderjahr 2005 die fatalen Konstruktions- und Logik-Fehler in dem Gesetz offen. Mit einer Übergangszeit von 35 Jahren wollte vermutlich ->

Bert Rürup ->

DAS EI DES KOLUMBUS ->

neu erfinden. Aus dieser Konstruktionsfalle von Rürup gibt es heute keinen Ausweg mehr. Man wollte höchstwahrscheinlich die noch immer so dargestellte volksschädliche und volksfeindliche Jahrhundert-Reform ->

AGENDA 2010 ->

und die Sozial-Systeme rund um die neu geschaffene private Riester-Rente unumkehrbar gestalten. Das war vermutlich der Hauptgrund für die Umstellung der Besteuerung. In dem DRSB-Sonderinfobrief vom 09. Oktober 2018 ->

EINBETONIERT!

DIE VERLORENE GENERATION! ->

hatte der DRSB alle Kritik-Punkte zusammengefasst und leicht verständlich beschrieben. 16 Jahren später -> also mitten in der Übergangszeit -> relativierte der Bundesfinanzhof mit dem salomonischen Urteil vom 31. Mai 2021 das untaugliche politische Agieren der ersten und gescheiterten ->

ROT-GRÜNEN

BUNDESREGIERUNG.

Jeder Versuch -> die deutschen Steuer-Gesetze zur vermeintlichen Gerechtigkeit immer differenzierter und komplizierter zu gestalten -> endet meistens im politischen Chaos. Es ist und bleibt ein unmöglicher Versuch -> eine Büro-Klammer wieder gerade biegen zu wollen. Trotzdem könnte man rein theoretisch die rürupsche ->

Renten-Besteuerungs-Formel ->

mathematisch mit der Hilfe der linearen Algebra und dem Gesetz der großen Zahlen aus der Statistik neu berechnen. Das ->

Bundesverfassungsgericht ->

hatte hierzu im Kalenderjahr 2002 vorgegeben -> dass die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Rente NICHT zu einer ->

Doppel-Besteuerung ->

führen darf. Der ->

Bundesfinanzhof ->

hatte am 31. Mai 2021 entschieden -> dass die Steuer-Befreiung des Existenz-Minimums allgemein für alle Einkunft-Arten gilt und nicht für die alleinigen Zwecke der Renten-Besteuerung herangezogen werden darf. Mit der spontanen Idee aus dem Bundesfinanzministerium -> die vollständige Steuer-Befreiung der Vorsorgeaufwendungen vorzuziehen -> ließe sich die rürupsche ->

Renten-Besteuerungs-Formel ->

von bisher 2 variablen Größen auf eine variable Größe reduzieren. Der steuerbegünstigte Anteil der Renten-Beiträge aus der langjährigen Staffelung beträgt im Kalenderjahr 2020 90% und nach der bestehenden Regelung im Kalenderjahr 2025 100%. Unter diesen Aspekten könnte die Neugestaltung der rürupschen ->

Renten-Besteuerungs-Formel ->

mit einer statischen Berechnung -> ohne Renten-Erhöhungs-Index -> für jeweils eine Jahrgangsstufe ab dem Kalenderjahr 2021 rein theoretisch wie folgt berechnet werden ->

 

RF = ST x [ E + R - V + X - Y ]

Begriffs-Erklärung:

RF  = Renten-Besteuerungs-Formel

ST  = Durchschnittlicher Steuerfaktor auf Renteneinnahmen für die

          verbleibende Übergangszeit ab dem Kalenderjahr 2021 bis?

E    = Existenz-Minimum

R    = Durchschnittliche Rente bis zum Kalenderjahr 2004 nach Steuerbelastung

V    =  Durchschnittliche Beiträge bis zum Kalenderjahr 2004 nach Steuer-Entlastung

X    =  Renten-Einnahmen der Kalenderjahre 2005 bis 2020 nach Steuerbelastung:

           [X05 x 0,5 + X06 x 0,52 + X07 x 0,54 …. + X20 x 0,80] ./. 16 Jahre

Y    =  Beiträge der Kalenderjahre 2005 bis 2020 nach Steuerentlastung:

           [Y05 x 0,6 + Y06 x 0,62 x Y07 x 0,64 ….. + Y20 x 0,90] ./. 16 Jahre.

Die gesamten Steuer-Belastungen auf Renten-Einnahmen und Steuer-Entlastungen auf Renten-Beiträge bis zum Kalenderjahr 2004 sind aber für alle aktuellen Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher sowie alle aktuellen und ehemaligen Erwerbstätigen -> gestaffelt nach Jahrgangs-Stufen -> mit angemessenen Möglichkeiten nicht zu ermitteln.

Das heißt im Klartext:

Die nachgelagerte Besteuerung der Rente ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofes nicht heilbar. Jeder weitere Versuch zur unsinnigen und unnötigen Aufrechterhaltung würde nur zu weiteren Verwerfungen führen und die bestehende Verunsicherung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch verstärken.

RENTEN und PENSIONEN ->

sind zwei verschiedene Einkunft-Arten auf unterschiedlicher rechtlicher Grundlage -> die deshalb auch weiterhin unterschiedlich besteuert werden könnten. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> die noch Regierungs-Ämter bekleiden dürfen -> sind also gezwungen in einer überparteilichen Aktion das gesamte Themen-Gebiet Altersvorsorge zu überarbeiten. Die DRSB-Forderungen zur Stabilisierung und Verbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung -> kurz GRV genannt ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->

sowie eine zügige Eingliederung von Beamtinnen, Beamten, Parlamentarierinnen und Parlamentarier in die GRV wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung -> der längst schon überfällig ist!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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