Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Die fatalen Folgen der AGENDA 2010
Das unendliche Leiden durch die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 erfasst immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung [ DIW ] in Berlin sorgte im Kalenderjahr 2018 vermeintlich für Aufsehen, demnach mehr als die Hälfte der heute 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen keine ausreichende Ansprüche aus dem so genannten
„3-Säulen-Modell“
der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge haben werden. In dieser Studie wird von einer durchschnittlichen Versorgungslücke von 700,00 Euro monatlich ausgegangen. Für einen sorgenfreien Eintritt in den Ruhestand müsse zuvor das Zehnfache des Bruttojahreseinkommens angespart sein. Am Ende der Studie lautet die Schlussfolgerung, dass sich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dringend der Aktienanlage gegenüber öffnen müssen. Womöglich will man die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger darauf einstimmen, dass es mit dem Euro und der Null-Zins-Politik der EZB keinen Ausweg mehr gibt und diese Lage somit unendlich andauern wird. Demzufolge könnte nur noch durch ein „dynamisches Modell“ am Aktienmarkt die Altersvorsorge hinreichend gesichert werden. Im Kampf um den CDU-Vorsitz forderte im Dezember 2018 auch Friedrich Merz eine spezielle steuerliche Förderung von Aktien für die private Altersvorsorge.
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Nach der Einführung der AGENDA 2010 im Kalenderjahr 2001 hatte sich der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel [ SPD ] nach seinem Ausscheiden aus der Politik mehrere Anspruchsgrundlagen aus seinen diversen Posten für eine üppige Altersvorsorge zusammengeklagt. Für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger führte Eichel im Kalenderjahr 2005 zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen die volle Besteuerung der gesetzlichen Rente ein. In dem DRSB-Sonderinfobrief vom 09. Oktober 2018 / EINBETONIERT! DIE VERLORENE GENERATION hatte der DRSB nachgewiesen, dass die so genannte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente de facto zur einer Kürzung der gesetzlichen Rente um 25% in der Endphase des Übergangszeitraums zur vollen Besteuerung im Kalenderjahr 2040 führen wird.
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Die Berechnungsgrenze zu den Riester-Zulagen basiert auf einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 52.500,00 Euro. Demnach muss ein Mindesteigenbeitrag von 4% vom Bruttoarbeitslohn zur Riester-Rente = 2.100,00 Euro eingezahlt werden, um die volle Riester-Zulage als Grundzulage von aktuell 175,00 Euro zu erhalten, abzüglich der Zulage selbst. Die Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor 2008 geboren sind 185,00 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind 300,00 Euro. Ab dem Kalenderjahr 2005 beträgt der so genannte Sockelbetrag für Erwerbstätige ohne eigenes Arbeitseinkommen 60,00 Euro, welcher mindestens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden muss, um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten.
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Um das Zehnfache des Bruttoarbeitseinkommens für einen sorgenfreien Einstieg in den Ruhestand zu erreichen, stellt sich bei der Riester-Rente das Zeiterfordernis rein rechnerisch ohne Zinserträge und ohne Belastungen aus Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungskonzerne wie folgt dar:
1. Beispiel:
Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro, ledig
10-fache Bruttoarbeitslohn = 525.000,00 Euro
Jährliche Einzahlung in den Riester-Vertrag: 2.100,00 Euro
Persönlicher Anteil: 2.100,00 Euro abzüglich 175,00 Euro Zulage = 1.925,00 Euro
Zeiterfordernis: 250 Jahre
2. Beispiel:
Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro, verheiratet, 2 Kinder nach 2008 geboren
10-fache Bruttoarbeitslohn = 525.000,00 Euro
Jährliche Einzahlung in den Riester-Vertrag: 2.100,00 Euro
Persönlicher Anteil: 2.100,00 Euro abzüglich 775,00 Euro Zulage = 1.325,00 Euro
Zeiterfordernis: 250 Jahre
3. Beispiel:
Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro, ledig, zurzeit ohne Einkommen [Hartz-IV-Empfänger]
10-fache Bruttoarbeitslohn = 525.000,00 Euro
Jährliche Einzahlung in den Riester-Vertrag: Mindest-Eigenbeitrag 60,00 Euro zuzüglich Zulage von 175,00 Euro = 235,00 Euro
Persönlicher Anteil: 60,00 Euro
Zeiterfordernis: 2234 Jahre
4. Beispiel:
Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro, verheiratet, 2 Kinder nach 2008 geboren,
zurzeit ohne Einkommen [Hartz-IV-Empfänger]
10-fache Bruttoarbeitslohn = 525.000,00 Euro
Jährliche Einzahlung in den Riester-Vertrag: Mindest-Eigenbeitrag 60,00 Euro zuzüglich Zulage von 775,00 Euro = 835,00 Euro
Persönlicher Anteil: 60,00 Euro
Zeiterfordernis: 628 Jahre
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Im „wahrsten Sinne des Wortes“ trifft für die Riester-Rente die Bezeichnung
„Jahrhundertreform“
zu. Für die betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dauert das Zeiterfordernis, um in den Genuss der „Jahrhundertreform“ zu gelangen, extrem lange. Die 4 Beispiele zeigen deutlich auf, dass die Verlautbarungen der Politik, gerade die unteren Einkommensschichten mit den Riester-Zulagen besonders fördern zu wollen, reine Vernebelungstaktiken sind und nur als Beruhigungsspritze dienen. Aufgrund der Unvererblichkeit ist die Riester-Rente ein
Volksenteignungs-Modell.
Aufgrund der vermeintlichen Förderung von unteren Einkommensschichten ist die Riester-Rente ein Volksverarschungs-Modell. Nach 19 Jahren volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 spüren das mittlerweile alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Bei den verantwortlichen Politikern macht sich zunehmend Panik breit. Die Studienergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung [ DIW ] in Berlin sorgten im Kalenderjahr 2018 bei den verantwortlichen Politikern vermutlich nur vordergründig für ein Aufsehen. Es stinkt wieder gewaltig nach den Worten des Altkanzlers Gerhard Schröder
„FORDERN und FÖRDERN“!?
In Wahrheit will man die abhängig Beschäftigten fordern, um die Aktienmärkte zu fördern! Mit einem Nachfrageschub durch einen steuerlich geförderten Aktienerwerb erreicht man nur, dass sich die überhitzten Börsen zum Wohle der mächtigen Investoren stabilisieren. Nach der Zweckentfremdung der privaten Altersvorsorge durch den Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen nach dem EU-Gesetz SOLVENCY II durch deutsche Versicherungskonzerne schlagen die Protagonisten der Altersarmut ohne durchlässiges Konzept ein neues Kapitel des eiskalten Neoliberalismus auf:
Die steuerliche Begünstigung vom Aktienerwerb!
Eine zwingend notwendige Rückabwicklung der Riester-Verträge ist mit wertlosen Staatsanleihen ein unmögliches Unterfangen und würde womöglich ein Kollabieren der privaten Versicherungskonzerne einleiten. Mit der wohlklingenden Bezeichnung
„Bürgerfonds“
fordern jetzt auch die Grünen eine inhaltsleere Rentenreform. Die Bezeichnung „Bürgerfonds“ haben sich die Grünen ohne Zustimmung beim DRSB „ausgeliehen“. Es kommt bei einer zwingend notwendigen Rentenreform nicht auf die Bezeichnung, sondern in erster Linie auf den Inhalt an. Die Gefahr der flächendeckenden Altersarmut in Deutschland ist nur noch mit den vom DRSB entwickelten Renten-Systemen zu beheben. Lesen Sie einfach Mal hierzu den DRSB-Sonderinfobrief vom 17. Juli 2018:
Die vom DRSB entwickelten
INNOVATIVEN DEUTSCHEN RENTEN-SYSTEME!
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