Gastbeitrag ANONYMISIERT / DAS DUALE STEUERSYSTEM

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

DAS DUALE STEUERSYSTEM

 

Als Kanzlerkandidat der Partei ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

machte

ROBERT HABECK ->

mit einer Idee für den Bundestags-Wahlkampf auf sich aufmerksam.

ROBERT HABECK ->

beabsichtigt über Abgaben auf Kapitalerträge -> bestehende Finanzierungslücken bei den Sozialkassen schließen. Im ->

BERICHT aus BERLIN ->

stellte HABECK am Sonntag -> den 12. Januar 2025 -> die Frage in den Raum:

Warum soll eigentlich Arbeit

höher belastet sein als Einkommen durch Kapitalerträge?

Habeck hatte zeitgleich die Lösung zur Hand!

Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung müsse ausgeweitet werden! In dem Interview forderte Habeck -> dass künftig bei Zins- und Dividenden-Einnahmen auch Beiträge an die Sozialversicherungen fällig werden. In einem Artikel von der ->

Neue Zürcher Zeitung ->

kurz NZZ genannt -> vom 13. Januar 2025 zum Vorschlag von Habeck ->

EIN ANSCHLAG AUF DIE DEUTSCHEN SPARER ->

warf der deutsche Professor ->

BERND RAFFELHÜSCHEN ->

einen Tag später dem Kanzlerkandidaten von der Partei ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

ROBERT HABECK ->

Ahnungslosigkeit vor. Gegenüber der NZZ äußerte sich Raffelhüschen ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Der Vorschlag des Wirtschaftsministers zeugt von erschreckendem Unwissen über unser Steuersystem.

Mehr noch:

Die Behauptung, Kapitalerträge würden weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen, sei sogar „schlichtweg falsch“. Tatsächlich werden Anleger in Deutschland bereits mehrfach zur Kasse gebeten: Zunächst fallen rund 30% Körperschaft- und Gewerbesteuer an, danach werden nochmals 25% Abgeltungssteuer fällig. Dieses System der dualen Besteuerung gelte in Deutschland seit 2006 -> und hat sich bewährt -> so Raffelhüschen.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Der deutsche Professor Raffelhüschen prahlt mit seinem Wissen über das deutsche Steuersystem. Zur Einführung und zur Umsetzung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wurde der deutsche Professor Raffelhüschen im Kalenderjahr 2002 von der Bundesregierung aus ->

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

in die so bezeichnete Rürup-Kommission berufen. Raffelhüschen ist Professor für Finanzwissenschaften an der Universität Freiburg. Das Institut wird von dem Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. gefördert. Unter anderem hat Raffelhüschen auch einen Sitz im Aufsichtsrat eines großen deutschen Versicherungskonzerns. Bis zur Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

galt im deutschen Steuerrecht das Prinzip der synthetischen Einkommensteuer mit einheitlicher Besteuerung des gesamten Einkommens. Das gesamte Einkommen setzt sich aus folgenden 7 Einkunftsarten zusammen:

1.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

2.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

3.

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

4.

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

5.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

6.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

7.

Sonstige Einkünfte.

Die Ausführungen von Raffelhüschen zum dualen Steuersystem geben womöglich Hinweise auf die tatsächlichen Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

ab dem Kalenderjahr 1998. In einem dualen Steuersystem wird das persönliche Einkommen in 2 Teile -> sogenannte Schedulen -> aufgeteilt:

1.

Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif bis 42%

Hierunter fallen:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Pensionen / Altersrenten

2.

Kapitaleinkommen mit konstantem Steuertarif von 25%

[ auch als flat tax bezeichnet ]

Hierunter fallen:

Unternehmerische Gewinne

Dividenden

Zinsen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung!

Die Einführung des dualen Steuersystems soll nach diversen Medienberichten die Besteuerung der Leistungsfähigkeit Rechnung tragen -> die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen -> die Besteuerung von Schein-Gewinnen durch Inflation vermeiden und durch den niedrigen Steuersatz Ungerechtigkeiten vermeiden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte im Jahresgutachten 2003 die Einführung der dualen Einkommensteuer zum Kalenderjahr 2006 vorgeschlagen. In der Rürup-Kommission wurde in den Kalenderjahren 2002 bis 2004 die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente und der unvererblichen und unkündbaren Rürup-Rente mit einer Vereinheitlichung der der Besteuerung der neuen Erwerbseinkommen Pensionen und Renten mit einer Übergangszeit von 2005 bis 2040 durch das Alterseinkünftegesetz geschaffen. Vermutlich wurden zur Umsetzung des dualen Steuersystems das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil aus März 2002 und der Bundesfinanzhof mit dem Urteil aus Mai 2021 instrumentalisiert. Die Gesetze aus der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

1.

Altersvermögensgesetz aus dem

Kalenderjahr 2001

Einführung der Riester-Rente

2.

Alterseinkünftegesetz aus dem

Kalenderjahr 2005

Einführung der nachgelagerten Besteuerung und Rürup-Rente

3.

Wachstumschancengesetz aus dem

Kalenderjahr 2024

Erweiterung der Übergangszeit der nachgelagerten Besteuerung um 18 Jahre ->

greifen ineinander über. Die Rürup-Rente soll für die Zielgruppe Selbständige die unvererbliche Riester-Rente für die Zielgruppe Abhängig Beschäftigte ergänzen.

Bei Kapitalerträgen -> die im Ursprung aus einem Arbeitseinkommen stammen -> rechnet man die Lohnsteuer nicht zu einer Mehrfachbelastung. Bei Kapitalerträgen, die im Ursprung aus einem Gewinn einer Kapitalgesellschaft stammen -> rechnet man ebenfalls die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nicht zu einer Mehrfachbelastung. Denn die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fällt bei Kapitalgesellschaften in gleicher Höhe auch dann an -> wenn keine Gewinnausschüttungen vorgenommen werden. Die Aussagen von Raffelhüschen legen schonungslos die Verwirrungen zu der Neugestaltung des dualen Steuersystems und der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge offen. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Kalenderjahr 2009 fällt auf Zinsen von Banken und Dividenden von Kapitalgesellschaften ein fester Steuersatz [ flat tax ] von 25% an. Die progressive Einkommensteuer auf Arbeitslohn beträgt bis zu 42%. Die Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen kann also durchaus höher sein als die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die verwendete Bezeichnung von Raffelhüschen ->

DUALES STEUERSYSTEM ->

stammt aus dem Zeitfenster seiner Tätigkeit in der Rürup-Kommission. Das ->

DUALE STEUERSYSTEM ->

entzieht sich einer sachlichen Qualifikation. Das passive Einkommen aus Kapital wird durch gegenüber dem aktiven Einkommen aus Arbeit besser gestellt. Das ->

DUALE STEUERSYSTEM ->

aus dem Kalenderjahr 2006 diente höchstwahrscheinlich zur Vorbereitung auf das Steuerhinterziehungs-Modell ->

CUM EX.

Nur zur Erinnerung…. :

Durch das Anrechnungsverfahren der Körperschaftsteuer in der Zeit vom Kalenderjahr 1977 bis zum Kalenderjahr 2000 entfiel die Doppel-Besteuerung von Gewinnen mit Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften und Einkommensteuer bei den Anteilseignern. Ab dem Kalenderjahr 2001 wurde dieses geniale System des Anrechnungsverfahrens mit dem so genannten Halbeinkünfte- und anschließend Teileinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Vermutlich waren damit die Pläne zur späteren Einführung der Abgeltungssteuer verbunden. Begleitet wurde die Einführung der Abgeltungssteuer durch die Aussage des SPD-Genossen und damaligen Bundesfinanzminister ->

PEER STEINBRÜCK:

Besser 25% von X als nix!

Diese Aussage von Steinbrück über das NIX ist mehr oder weniger reines Blendwerk -> weil 25% Kapitalertragsteuer von den Banken auf Zinsen und 25% Kapitalertragssteuer von Kapitalgesellschaften auf Dividenden zuvor schon erhoben wurden. Durch die vollständige Anrechnung der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer aus den Steuerbescheinigungen der Gewinnausschüttungen in den Steuererklärungen von natürlichen und juristischen Personen -> wie in den Jahren von 1977 bis 2000 vollzogen -> wäre die Einrichtung von ->

CUM EX ->

aufgrund der Möglichkeiten zur vollständigen Kontrolle durch die Finanzverwaltung praktisch ausgeschlossen. Durch die anonymisierte Erhebung und Abführung der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen durch die depotführenden Banken und der anonymen fiskalischen Behandlung als Abgeltungssteuer wurde das kriminelle Vorgehen der Mehrfachabrechnungen der Abgeltungssteuer mit dem System ->

CUM EX ->

ermöglicht und vermutlich sogar gezielt geschaffen. Die Jahrhundertskandale ->

CUM EX

WIRECARD

und

DEUTSCHLANDBANK

werden womöglich in Zukunft in einem Atemzug zu den Modellen des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft ->

BANKENUNION

und

KAPITALMARKTUNION

genannt. Der Artikel zum Vorschlag von Robert Habeck:

EIN ANSCHLAG AUF DIE DEUTSCHEN SPARER

in der NZZ sorgt daher in den Medien für viel Wirbel und Irritationen. Nach der ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen Habeck und Raffelhüschen in den Medien lassen sich höchstwahrscheinlich die wahren Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

nicht mehr verheimlichen. An der nochmaligen Verlängerung der Übergangsregelung der nachgelagerten Renten-Besteuerung um 18 Jahre mit dem Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 hatte vermutlich Professor Raffelhüschen -> als ehemaliges Mitglied der Rürup-Kommission -> nicht mitgewirkt. Unter dem Strich ist die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

mit dem

DUALEN STEUERSYSTEM

nicht nur ein

ANSCHLAG AUF DIE DEUTSCHEN SPARER ->

sondern ein ->

ANSCHLAG ->

auf alle ->

DEUTSCHEN

BÜRGERINNEN und BÜRGER!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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