exclusio non olet?
[ Ausgrenzung stinkt nicht? ]
Haben Hartz - IV - Empfänger keinerlei Rechte mehr?
15. März 2011
Über die exponentiell ansteigende Exklusion sowie deren verehrende Folgen berichtete der DRSB seit der Einführung der Agenda 2011. Seit nunmehr vier Wochen bekommt der lateinische Begriff
exclusio
[ Ausschluss ]
für die Hartz – IVler eine neue, bisher nicht gekannte, unmenschliche Qualität. Die Befürchtungen des DRSB für eine vollständige soziale Ausgrenzung der Betroffenen nimmt immer mehr an Fahrt auf – ohne – dass die verantwortlichen Politiker erkennbar gegensteuern möchten.
1.
Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln droht dem Wettanbieter Westlotto ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro an, falls
Wettscheine von Hartz – IV – Empfängern
angenommen werden. Wer also demnächst Lotto spielen möchte hört bestimmt die Frage:
Sind Sie Hartz - IV - Empfänger?
Wer bis heute nichts mit den Begriffen
desavouieren, diskreditieren oder diskriminieren
anfangen konnte – der sollte sofort die nächste Lottoannahmestelle aufzusuchen. Anhand von praktischen Beispielen wird sofort jedes Informationsdefizit abgebaut. Denn die einstweilige Verfügung gegen die Lottoanbieter wurde von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt und bezieht sich auf den 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag, gemäß dem jeder [ Lotto- ] Spieler mit finanziellen Problemen von der Teilnahme an den Glücksspielen auszuschließen ist. Möglicherweise werden die Betreiber der Lottoannahmestellen von einer peinlichen Befragung befreit, wenn Ursula von der Leyen demnächst den Antrag stellen sollte, dass alle aktuellen
Hartz - IV - Empfänger
mit einem deutlich sichtbaren
roten H4 – Aufnäher
an der Kleidung sofort für jeden zu identifizieren sind. Mit der willfährigen Unterstützung von SPD und GRÜNE lässt sich das im Volksmund sogenannte
Antidiskriminierungsgesetz
[ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / AGG ]
sicherlich leicht umgehen, sodass man nicht jeden Lottospieler bei der Abgabe des Tippscheins peinlich befragen muss.
2.
Nachdem das Bundessozialgericht [ BSG ] in Kassel Langzeitarbeitslosen das Grundrecht auf Information beschnitten hat [ AZ: B 14 AS 75/10 R / kein TV - Gerät für Hatz IVler ] müssen die Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren, denn Hartz – IV – Empfänger haben nun auch kein Recht auf einen Fernseher. Im Rahmen der allgemeinen
Wahrnehmungssteuerung
verkauft möglicherweise die Bundesregierung diese Maßnahme als vorsorglichen Schutz vor TV – Müll. Somit wären auf jeden Fall schon einmal alle Hartz – IV – Empfänger vor
SCHWACHSINN, BLÖDSINN und UNSINN
im Fernsehen geschützt. Bedauerlicherweise können die Betroffenen dann die manipulativen Botschaften der Politiker nicht mehr aufnehmen. Zwar werden in 95% aller Haushalte bis zu drei TV – Geräte genutzt, dies soll aber keinen Einfluss darauf haben, ob ein TV – Gerät bei der Wohnungserstausstattung für Hartz – IVler finanziert werden muss. Denn eine Erstausstattung bezieht sich lediglich auf Gegenstände, die die grundlegenden Bedürfnisse für Aufenthalt, Schlafen und Ernährung abdecken.
Ein TV - Gerät gehört laut Bundessozialgericht nicht dazu.
Damit kann eine deutlich erkennbare Abwertung bis hin zur Diskriminierung derer, die ausgeschlossen werden, jetzt nicht mehr von unseren Politikern verleugnet oder vertuscht werden. Fehlt eigentlich nur noch der deutlich sichtbare
roten H4 – Aufnäher
auf allen Kleidungsstücken. Auch mit solchen Maßnahmen konnte man in unserer Heimat in der Vergangenheit Erfahrung ausreichend sammeln können.
Wo bleibt also der Protest unserer Politiker?