EU-Datenschutz-Grundverordnung -> DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Der Schutz persönlichen DATEN ist dem DRSB e.V. wichtig. Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN oder GASTBEITRAG -> an DRITTE weitergegeben.

Der DRSB e.V. handelt nicht mit DATEN!

Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubriken DAMPF ABLASSEN oder GASTBEITRAG -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so sollten die Betroffenen umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail senden mit der BITTE ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten.

Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

 

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck -> beispielsweise gewünschte Veröffentlichung unter den DRSB-Rubriken ->

DAMPF ABLASSEN oder GASTBEITRAG ->

auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß. Veröffentlichungswünsche an den DRSB e.V. -> unter den DRSB-Rubriken ->

DAMPF ABLASSEN oder GASTBEITRAG ->

ohne eindeutig erkennbare Einwilligungserklärung auf den jeweiligen Verwendungszweck -> werden nach Eingang beim DRSB e.V. unverzüglich gelöscht. Eine Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite ist dann ausgeschlossen.

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