DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Ertrinkt
Peer Steinbrück
bald in einer Steuerflut?
Die neue Steuerquelle:
Die Entschlüsselung
der
Verrechnungspreise!
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 30. Oktober 2006
Die Globalisierung der Weltmärkte hat dazu geführt, dass der Welthandel immer mehr von internationalen Konzernen dominiert wird.
Durch innovative Logistiksysteme ist der Transport von Gütern und Dienstleistungen kein Handelshindernis mehr.
Arbeitsteilung und die Besinnung
auf die jeweiligen Stärken einzelner Länder macht aber auch Sinn.
Internationale Konzerne sind weltweit auf allen Kontinenten vertreten. Die Konzernleitung befindet sich meistens in dem Land, in dem der Konzern ursprünglich entstanden war.
Die Jahresabschlüsse der einzelnen Konzerntochtergesellschaften werden in dem Konzernjahresabschluss konsolidiert.
Die Konzerntöchter haben ihren Gewinn in dem jeweiligen Land ihrer Tätigkeit zu versteuern.
Eine Doppelversteuerung
findet in der Regel aufgrund internationaler Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr statt.
Durch die Arbeitsteilung erbringen die einzelnen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns gegenseitig Leistungen. Die Abrechnung der Leistungen muss wie bei fremden Dritten zu Marktpreisen erfolgen.
Mit Hilfe des Systems
„Verrechnungspreise”
wird die Abrechnung des Leistungsaustausches zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftspartnern ermöglicht.
Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblichen Leistungen.
Da die Einzeljahresabschlüsse der Konzerntöchter in dem Konzernjahresabschluss konsolidiert werden, sollte es ja eigentlich egal sein, wie die Leistungsabrechnungen erfolgen, da sich bei einer Konsolidierung die Leistungsabrechnungen innerhalb eines Konzerns gegeneinander aufheben.
Dieser Ansatz wäre jedoch nur dann richtig, wenn international die Ertragssteuersätze der Länder gleich wären.
Konzerne halten sich beim Thema Steuern selbstverständlich an internationale ökonomische Spielregeln.
Die Unternehmen orientieren sich auch hier an dem klassischen Minimalprinzip, wonach das zu erreichende Ziel vorgegeben ist, der Mitteleinsatz zur Erreichung dieses Ziels jedoch so gering wie möglich sein soll.
Dieses gilt selbstverständlich auch für den
Kostenfaktor
Steuern.
Ein Indiz für das Vorliegen einer Überverrechnung könnten z.B. Sonderzahlungen an die Geschäftsleitung sein, die eine gewinnabhängige Vergütung erhalten.
Gewinne
lassen sich bei internationalen Konzernen
über Verrechnungspreise aus Deutschland eliminieren,
nicht jedoch von der Erde.
Für den Fiskus
wäre dies somit eigentlich ein ganz einfaches Heim - Spiel.
Jeder Verrechnungspreis kann gerechnet und mit Tonnen von Papierauswertungen sachlich und rechnerisch belegt werden.
Dieser Berg von Unterlagen entzieht sich sowohl für Wirtschaftsprüfer als auch für Betriebsprüfer in der Regel einer manuellen Prüfung unter dem Aspekt zeitlich begrenzten Einsatzes.
Die Gewinne aller Tochtergesellschaften werden in dem Holdingabschluss konsolidiert.
Geht man nun den umgekehrten Weg der
Entkonsolidierung
des Holdingabschlusses, treten die
Gewinne
der einzelnen Gesellschaften wieder zum Vorschein.
Siehe hierzu:
Handbuch
der
internationalen
Bilanzanalyse und Bilanzkontrolle
anhand von
Kennzahlen und Kennzahlensystemen
Herausgeber: DRSB Deutscher Rentenschutzbund e.V.. *Anlage PDF – Datei
Unterteilt man die Gewinne nach Länderherkunft in
Steueroasenländer und Nichtsteueroasenländer
und macht anschließend eine Verprobung und Statistik mit nachfolgenden einfachen Kennzahlen oder sogar Kennzahlensystemen und stellt diese in eine Zeitreihe, werden sich so manche Fragen wie von selbst stellen, deren Beantwortung nicht so ganz einfach sein wird:
Welche Leistungen werden von der Konzerntochter tatsächlich erbracht?
Sind die Verrechnungspreise angemessen?
Warum ist die Umsatzrendite pro Mitarbeiter in den jeweiligen Ländern so signifikant unterschiedlich?
Warum wird ein so hoher Gewinn ohne Investitionen und Kapitaleinsatz erwirtschaftet?
Beispiele von einfachen Kennzahlen:
Umsatz |
Umsatz |
Umsatz |
Gewinn |
Gewinn |
Personalkosten |
Bilanzsumme |
Personalkosten |
Kennzahlensystem:
Das
Du Pont System of Financial Control
ist das älteste und bekannteste Kennzahlensystem, welches auch unter dem Namen:
ROI
Return on Invest
bekannt ist.
Mit den rein monetären Größen, die aus der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens abgeleitet werden, kann eine zielgerichtete Bilanzanalyse und Bilanzkontrolle vorgenommen werden.
Durch ein geschlossenes Modell können Ursachen- und Wirkungszusammenhänge für Kosten- und Ertragsverläufe einfach und systematisch analysiert und kontrolliert werden.
Das Kennzahlensystem
ermöglicht in einem Rechensystem durch Kennzahlenpyramiden Kontrollen eines Konzerns sowohl in zeitlicher als auch in vergleichender Hinsicht zu anderen Konzerntöchtern.
Es ist ein Eldorado für
Betriebsprüfungen.
Der Fiskus sollte es im Zweifel auch nicht scheuen, Gesellschaften im Ausland vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Ein echtes steuerliches Mehrergebnis dürfte so manche Reisekostenabrechnung eines Betriebsprüfers rechtfertigen.
Wie immer, stellt(e) der DRSB e.V. seine Ideen und Systeme unserer Bundesregierung und den Parteien unentgeltlich zur Verfügung.
Eine Umsetzung dieses Systems würde zu jährlichen Mehreinnahmen des Staatshaushaltes von mindestens
100 Milliarden Euro
führen.
Damit würden weder
Haushaltslöcher noch Nettokreditaufnahmen nötig sein!
Nicht nur international sondern auch national existieren Steueroasen – nicht als Länder sondern als Gemeinden.
Zur
Vermeidung von Gewerbesteuerbelastungen
hatten sich zum Beispiel viele Konzerne in
Norderfriedrichskoog,
einem Ort mit circa 50 Einwohnern in Schleswig-Holstein, in Bauernhäusern und Scheunen niedergelassen.
Von der Gemeinde
Norderfriedrichskoog
wird bis 2008 keine Gewerbesteuer erhoben.
Hier schob die Rot / Grüne Ex – Regierung jedoch bereits >>> frühzeitig <<< im Kalenderjahr 2004 ein Riegelchen vor, in dem gesetzlich ein Mindesthebesatz für Gewerbesteuer von
300 %
eingeführt wurde.
Wer in Deutschland Waren
verkauft,
sollte auch in Deutschland Steuern bezahlen!
Oder
wollen womöglich
>>> neoliberale Kräfte <<<
überhaupt kein gerechtes Steuersystem?
Aktuell wird fleißig an dem Thema Unternehmenssteuerreform gearbeitet.
Auch spielen hierbei Themen wie Abgeltungssteuer, Entfernungspauschalen für Arbeitnehmer, Sparerfreibetrag und Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eine Rolle.
Ab dem Kalenderjahr 2005 wurden für die Einkommensteuererklärung neue Steuerformulare entwickelt, die eine Differenzierung der Erfassung von Steuerdaten zulässt, um mit weiteren Kennziffern statistische Berechnungen über das Gesamtaufkommen von Steuern vornehmen zu können, wie zum Beispiel Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer, KFZ-Kosten oder Nutzungswertbesteuerung Firmenwagen.
Es war schon immer einfach möglich, einzelne Parameter, wie zum Beispiel die Gesamtauswirkung der Kürzung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer auszurechnen.
In der lebhaften Diskussion um die Steuerreform kann bei Veränderungen der Parameter bereits genauestens berechnet werden, welcher Betrag für die
>>> Gegenfinanzierung <<<
des Reformvorschlages notwendig ist.
Somit sind Vorschläge der selbst ernannten Hobby - Experten einfach durchzurechnen, wie so zum Beispiel:
Tausche
20 Pendlerpauschalkilometer
gegen Halbierung des Sparerfreibetrages.
Bei einem Kompromissvorschlag, wie zum Beispiel einem hälftigen Abzug der Steuerberatungskosten, könnte das bestehende
Halbeinkünfteverfahren
durch ein neues
Halbabzugsverfahren
ergänzt werden und zu einer weiteren Harmonisierung des Steuerrechtes beitragen.
Ob aber Halbgares den Bürgern schmeckt, bleibt bis zur nächsten Wahl abzuwarten.
Ein gutes Steuersystem erreicht man nicht mit einer
schlechten Steuerpolitik!
Ein gerechtes Steuersystem erreicht man nicht mit
ungerechten Einzelelementen!
>>> Bierdeckelmodelle <<<
führen nur zu neuen Steuersparmodellen, wenn
Steuergesetze grobmaschig gestrickt werden!
Ein einfaches Steuersystem
erreicht man nicht mit unnötig komplizierten Einzelregelungen!
Ein glaubwürdiges Steuersystem
erreicht man nicht, wenn man nicht selber danach verfährt!
Ein schlüssiges Steuersystem
erreicht man nicht mit Computern
sondern mit guten
Ideen!
Unorthodoxe Rechenübungen
reformieren nicht sondern
deformieren weiter!
Sollten Gesetze nach Kabinettsbeschluss vielleicht sogar vor Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat zuerst dem Bundesverfassungsgericht und / oder Bundesfinanzhof zum Rütteltest vorgelegt werden, um für die Zukunft weiteren Schaden für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden?
Können selbst ernannte
>>> Hobby - Experten <<<
auf Dauer echte
Fachleute
ersetzen?
Auf wirtschaftliche Probleme
gibt es immer sinnvolle und nützliche Lösungen,
denn ohne sinnvolle und nützliche Lösungen würden Probleme erst gar nicht als Probleme erkannt.
DRSB
Nichts ist mächtiger als eine
Idee,
deren Zeit gekommen ist.
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der
Stimme der Demokratie
für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.
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