ertrinkt peer steinbrueck bald in einer steuerflut

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Ertrinkt

Peer Steinbrück

bald in einer Steuerflut?

Die neue Steuerquelle:

Die Entschlüsselung

der

Verrechnungspreise!

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans-Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 30. Oktober 2006

 

 

Die Globalisierung der Weltmärkte hat dazu geführt, dass der Welthandel immer mehr von internationalen Konzernen dominiert wird.

Durch innovative Logistiksysteme ist der Transport von Gütern und Dienstleistungen kein Handelshindernis mehr.

 

Arbeitsteilung und die Besinnung

auf die jeweiligen Stärken einzelner Länder macht aber auch Sinn.

 

Internationale Konzerne sind weltweit auf allen Kontinenten vertreten. Die Konzernleitung befindet sich meistens in dem Land, in dem der Konzern ursprünglich entstanden war.

 

Die Jahresabschlüsse der einzelnen Konzerntochtergesellschaften werden in dem Konzernjahresabschluss konsolidiert.

 

Die Konzerntöchter haben ihren Gewinn in dem jeweiligen Land ihrer Tätigkeit zu versteuern.

Eine Doppelversteuerung

findet in der Regel aufgrund internationaler Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr statt.

 

Durch die Arbeitsteilung erbringen die einzelnen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns gegenseitig Leistungen. Die Abrechnung der Leistungen muss wie bei fremden Dritten zu Marktpreisen erfolgen.

 

Mit Hilfe des Systems

 

Verrechnungspreise

 

wird die Abrechnung des Leistungsaustausches zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftspartnern ermöglicht.

 

Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblichen Leistungen.

 

Da die Einzeljahresabschlüsse der Konzerntöchter in dem Konzernjahresabschluss konsolidiert werden, sollte es ja eigentlich egal sein, wie die Leistungsabrechnungen erfolgen, da sich bei einer Konsolidierung die Leistungsabrechnungen innerhalb eines Konzerns gegeneinander aufheben.

 

Dieser Ansatz wäre jedoch nur dann richtig, wenn international die Ertragssteuersätze der Länder gleich wären.

 

Konzerne halten sich beim Thema Steuern selbstverständlich an internationale ökonomische Spielregeln.

 

Die Unternehmen orientieren sich auch hier an dem klassischen Minimalprinzip, wonach das zu erreichende Ziel vorgegeben ist, der Mitteleinsatz zur Erreichung dieses Ziels jedoch so gering wie möglich sein soll.

 

Dieses gilt selbstverständlich auch für den

 

Kostenfaktor

Steuern.

 

Ein Indiz für das Vorliegen einer Überverrechnung könnten z.B. Sonderzahlungen an die Geschäftsleitung sein, die eine gewinnabhängige Vergütung erhalten.

 

Gewinne

lassen sich bei internationalen Konzernen

über Verrechnungspreise aus Deutschland eliminieren,

nicht jedoch von der Erde.

 

Für den Fiskus

wäre dies somit eigentlich ein ganz einfaches Heim - Spiel.

 

Jeder Verrechnungspreis kann gerechnet und mit Tonnen von Papierauswertungen sachlich und rechnerisch belegt werden.

 

Dieser Berg von Unterlagen entzieht sich sowohl für Wirtschaftsprüfer als auch für Betriebsprüfer in der Regel einer manuellen Prüfung unter dem Aspekt zeitlich begrenzten Einsatzes.

 

Die Gewinne aller Tochtergesellschaften werden in dem Holdingabschluss konsolidiert.

 

Geht man nun den umgekehrten Weg der

 

Entkonsolidierung

 

des Holdingabschlusses, treten die

 

Gewinne

 

der einzelnen Gesellschaften wieder zum Vorschein.

 

Siehe hierzu:

Handbuch

der

internationalen

Bilanzanalyse und Bilanzkontrolle

anhand von

Kennzahlen und Kennzahlensystemen

 

Herausgeber: DRSB Deutscher Rentenschutzbund e.V.. *Anlage PDFDatei

 

Unterteilt man die Gewinne nach Länderherkunft in

 

Steueroasenländer und Nichtsteueroasenländer

 

und macht anschließend eine Verprobung und Statistik mit nachfolgenden einfachen Kennzahlen oder sogar Kennzahlensystemen und stellt diese in eine Zeitreihe, werden sich so manche Fragen wie von selbst stellen, deren Beantwortung nicht so ganz einfach sein wird:

 

Welche Leistungen werden von der Konzerntochter tatsächlich erbracht?

 

Sind die Verrechnungspreise angemessen?

 

Warum ist die Umsatzrendite pro Mitarbeiter in den jeweiligen Ländern so signifikant unterschiedlich?

 

Warum wird ein so hoher Gewinn ohne Investitionen und Kapitaleinsatz erwirtschaftet?

 

Beispiele von einfachen Kennzahlen:

 

Umsatz

Umsatz

Umsatz

Gewinn

Gewinn

Personalkosten

Bilanzsumme

Personalkosten

 

Kennzahlensystem:

Das

Du Pont System of Financial Control

 

ist das älteste und bekannteste Kennzahlensystem, welches auch unter dem Namen:

 

ROI

Return on Invest

bekannt ist.

 

Mit den rein monetären Größen, die aus der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens abgeleitet werden, kann eine zielgerichtete Bilanzanalyse und Bilanzkontrolle vorgenommen werden.

 

Durch ein geschlossenes Modell können Ursachen- und Wirkungszusammenhänge für Kosten- und Ertragsverläufe einfach und systematisch analysiert und kontrolliert werden.

 

Das Kennzahlensystem

ermöglicht in einem Rechensystem durch Kennzahlenpyramiden Kontrollen eines Konzerns sowohl in zeitlicher als auch in vergleichender Hinsicht zu anderen Konzerntöchtern.

Es ist ein Eldorado für

Betriebsprüfungen.

 

Der Fiskus sollte es im Zweifel auch nicht scheuen, Gesellschaften im Ausland vor Ort in Augenschein zu nehmen.

 

Ein echtes steuerliches Mehrergebnis dürfte so manche Reisekostenabrechnung eines Betriebsprüfers rechtfertigen.

 

Wie immer, stellt(e) der DRSB e.V. seine Ideen und Systeme unserer Bundesregierung und den Parteien unentgeltlich zur Verfügung.

 

Eine Umsetzung dieses Systems würde zu jährlichen Mehreinnahmen des Staatshaushaltes von mindestens

 

100 Milliarden Euro

führen.

Damit würden weder

Haushaltslöcher noch Nettokreditaufnahmen nötig sein!

Nicht nur international sondern auch national existieren Steueroasen – nicht als Länder sondern als Gemeinden.

 

Zur

Vermeidung von Gewerbesteuerbelastungen

 

hatten sich zum Beispiel viele Konzerne in

 

Norderfriedrichskoog,

einem Ort mit circa 50 Einwohnern in Schleswig-Holstein, in Bauernhäusern und Scheunen niedergelassen.

 

Von der Gemeinde

Norderfriedrichskoog

 

wird bis 2008 keine Gewerbesteuer erhoben.

 

Hier schob die Rot / Grüne Ex – Regierung jedoch bereits >>> frühzeitig <<< im Kalenderjahr 2004 ein Riegelchen vor, in dem gesetzlich ein Mindesthebesatz für Gewerbesteuer von

300 %

eingeführt wurde.

Wer in Deutschland Waren

verkauft,

sollte auch in Deutschland Steuern bezahlen!

Oder

wollen womöglich

>>> neoliberale Kräfte <<<

überhaupt kein gerechtes Steuersystem?

 

Aktuell wird fleißig an dem Thema Unternehmenssteuerreform gearbeitet.

 

Auch spielen hierbei Themen wie Abgeltungssteuer, Entfernungspauschalen für Arbeitnehmer, Sparerfreibetrag und Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eine Rolle.

 

Ab dem Kalenderjahr 2005 wurden für die Einkommensteuererklärung neue Steuerformulare entwickelt, die eine Differenzierung der Erfassung von Steuerdaten zulässt, um mit weiteren Kennziffern statistische Berechnungen über das Gesamtaufkommen von Steuern vornehmen zu können, wie zum Beispiel Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer, KFZ-Kosten oder Nutzungswertbesteuerung Firmenwagen.

 

Es war schon immer einfach möglich, einzelne Parameter, wie zum Beispiel die Gesamtauswirkung der Kürzung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer auszurechnen.

 

In der lebhaften Diskussion um die Steuerreform kann bei Veränderungen der Parameter bereits genauestens berechnet werden, welcher Betrag für die

>>> Gegenfinanzierung <<<

des Reformvorschlages notwendig ist.

 

Somit sind Vorschläge der selbst ernannten Hobby - Experten einfach durchzurechnen, wie so zum Beispiel:

 

Tausche

20 Pendlerpauschalkilometer

gegen Halbierung des Sparerfreibetrages.

 

Bei einem Kompromissvorschlag, wie zum Beispiel einem hälftigen Abzug der Steuerberatungskosten, könnte das bestehende

 

Halbeinkünfteverfahren

durch ein neues

Halbabzugsverfahren

 

ergänzt werden und zu einer weiteren Harmonisierung des Steuerrechtes beitragen.

 

Ob aber Halbgares den Bürgern schmeckt, bleibt bis zur nächsten Wahl abzuwarten.

 

Ein gutes Steuersystem erreicht man nicht mit einer

schlechten Steuerpolitik!

Ein gerechtes Steuersystem erreicht man nicht mit

ungerechten Einzelelementen!

>>> Bierdeckelmodelle <<<

führen nur zu neuen Steuersparmodellen, wenn

Steuergesetze grobmaschig gestrickt werden!

 

Ein einfaches Steuersystem

erreicht man nicht mit unnötig komplizierten Einzelregelungen!

 

Ein glaubwürdiges Steuersystem

erreicht man nicht, wenn man nicht selber danach verfährt!

 

Ein schlüssiges Steuersystem

erreicht man nicht mit Computern

sondern mit guten

Ideen!

 

Unorthodoxe Rechenübungen

reformieren nicht sondern

deformieren weiter!

 

Sollten Gesetze nach Kabinettsbeschluss vielleicht sogar vor Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat zuerst dem Bundesverfassungsgericht und / oder Bundesfinanzhof zum Rütteltest vorgelegt werden, um für die Zukunft weiteren Schaden für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden?

 

Können selbst ernannte

>>> Hobby - Experten <<<

auf Dauer echte

Fachleute

ersetzen?

 

Auf wirtschaftliche Probleme

gibt es immer sinnvolle und nützliche Lösungen,

denn ohne sinnvolle und nützliche Lösungen würden Probleme erst gar nicht als Probleme erkannt.

 

 

 

DRSB

Nichts ist mächtiger als eine

Idee,

deren Zeit gekommen ist.

Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der

Stimme der Demokratie

für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.

 

 

Anhang

Handbuch der internationalen Bilanzanalyse und Bilanzkontrolle anhand von Kennzahlen und Kennzahlensysteme

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