DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
DRSB e.V. Rudolf – Lensing – Ring 75 40670 Meerbusch
Einschreiben mit Rückschein
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
c/o Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
D – 10117 Berlin
Meerbusch, den 13. September 2006
Erster offener Brief an
Frau Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
Alterseinkünftegesetz und Gesundheitsreform
Hier: Fragen zur praktischen Umsetzung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
am 12. November 2002 wurde von Ihnen die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme
>>> auch Rürup-Kommission genannt <<<
eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 13. Dezember 2002 statt.
Die so genannte Rürup-Kommission hatte ihre Arbeiten Anfang 2003 aufgenommen.
Ergebnis der so genannten Rürup-Kommission während der Rot-Grünen Regierung war in Fragen der Gesundheitsreform unter anderem die Einführung der mehr oder weniger umstrittenen Praxispauschale.
Neben Fragen einer Gesundheitsreform hat sich die so genannte Rürup-Kommission ebenfalls mit einer Neuordnung der Altersvorsorge beschäftigt. Das Ergebnis dieser Arbeiten war das Alterseinkünftegesetz mit der so genannten Rürup-Rente.
Die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen in Renten- und Gesundheitsfragen sind eng miteinander verzahnt.
Dieses ist zuletzt auch durch die Arbeiten der so genannten Rürup-Kommission dokumentiert und verfestigt.
Aufgrund der etwas unorthodoxen „rürupschen Rechenübungen” haben sich mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes die steuerlichen Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen drastisch geändert.
Durch die einseitige Ausrichtung auf Leibrentenversicherungen – der so genannten Rürup-Rente – (nicht heruntergedrechselter Ausgangsbetrag 20.000,00 Euro) fallen alle anderen Vorsorgeaufwendungen unter die neue Rubrik der
sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Für unselbständige Bürger sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro jährlich abzugsfähig. Für selbständige Bürger beträgt dieser Betrag 2.400,00 Euro.
Unter die so genannten
sonstigen Vorsorgeaufwendungen
fallen im Wesentlichen folgende Vorsorgeaufwendungen:
Krankenversicherung,
Lebensversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Unfallversicherung,
Pflegeversicherung.
In der Zeit vom 22. Oktober 2002 bis zum 21. November 2005 waren Sie, sehr geehrte Frau Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, so dass Sie inhaltlich nicht nur für den Bereich
„Gesundheitsreform”
die Verantwortung der Arbeiten der so genannten Rürup-Kommission tragen.
Sie sind den Bürgern weniger als eine im Elfenbeinturm der Wissenschaften sondern vielmehr als eine pragmatisch ausgerichtete handelnde Person bekannt, die es auch nicht gescheut hatte, den notwendigen Lebensunterhalt in Bars zu verdienen.
Von daher sind Ihnen die persönlichen Nöte und Sorgen der Bürger womöglich eher zugänglich als anderen Politikern.
Aus diesem Grunde möchten wir an Sie auszugsweise folgende Fragen von besorgten und interessierten Bürgern weiterleiten, welche uns tausendfach aufgrund unserer Veröffentlichungen auf unserer Webseite
www.deutscher-rentenschutzbund-ev.de
erreichen und bitten um Beantwortung derselben.
Das Alterseinkünftegesetz wurde von Ihrem Parteifreund Franz Müntefering als Jahrhundertreform gehuldigt.
Die starren Übergangsregelungen greifen bis in das Kalenderjahr 2040.
Werden die sich stetig erhöhenden Krankenversicherungsbeiträge zukünftig nur auf Basis der jetzigen Regelungen bis ins Kalenderjahr 2040 steuerlich abzugsfähig bleiben?
Welche Empfehlung würden Sie einem Bürger, der die Errungenschaften der Jahrhundertreform durchaus anerkennt, geben, welcher bereits frühzeitig durch Lebensversicherungen Vorsorge getroffen hat und nunmehr prüft eine so genannte Rürup-Rente abzuschließen?
Wir bitten hierbei zu berücksichtigen, dass man Geld bekanntlich nur einmal ausgeben kann.
Welche Empfehlung für eine sinnvolle Altersvorsorge würden Sie einem jungen Arbeitnehmer geben, der sich in noch nicht bestimmter Zeit nach Beendigung seiner Meisterprüfung selbständig machen möchte?
In der Presse und selbst von einigen honorigen Politikern wird die Doppelverdiener-Mentalität von Politikern angeprangert.
Wer die Interessen aller vertritt und ein politisches Mandat innehat, sollte kein Geld von Dritten annehmen, die natürlich nur eigene Einzelinteressen vertreten.
Aufgrund der Beraterverträge mit der Energiewirtschaft ist das Verhalten von einzelnen Politikern wie
Axel Horstmann, Laurenz Meyer, Friedrich Merz und Rezzo Schlauch,
um hier nur einige zu nennen, zumindest unter rein wirtschaftlichen Aspekten nachvollziehbar.
Wem aber nützen Ihre neuerlichen persönlichen Vorschläge zu einer Gesundheitsreform?
In Erwartung Ihrer sehr geschätzten schriftlichen Rückantwort verbleiben wir
mit freundlichen und besten Grüßen aus Meerbusch
Ihr |
Ihr |
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Andreas Kallen |
Hans-Josef Leiting |
Rechtsanwalt und Vorsitzender der Rechtskommission |
Steuerberater und Vorsitzender der Rentenkommission |
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