die deutsche rente

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

Die deutsche Rente?

Nur eine Pumpmaschine zu einer Täuschung für alle?

Kleiner historischer Exkurs in Sachen gesetzliche Rente.

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

Meerbusch, den 15. März 2006

 

Die eigentliche Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 1957 beruhte maßgeblich auf einer höchst umstrittenen Studie des Kölner Wirtschaftswissenschaftlers

 

Wilfried Schreiber.

 

Das Schreiber-Konzept wurde allerdings nur höchst unvollständig umgesetzt.

 

Wilfried Schreiber hatte ursprünglich vorgesehen, die für den Fortbestand des Systems unabdingbare Förderung der Geburtenrate in das System einzubeziehen.

 

Schreiber empfahl die Einführung einer Kinderrente und eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose.

 

Der damalige Bundeskanzler

 

Dr. Konrad Adenauer

 

entschied sich gegen die Schreiber-Vorschläge.

 

Konrad Adenauer lag damit auch im totalen Widerspruch zu seinem damaligen Wirtschaftsminister

 

Ludwig Erhard

 

dem Architekten der deutschen Sozialen Marktwirtschaft.

 

Das allmähliche und schleichende Umschlagen der Marktwirtschaft in einen Wohlfahrtsstaat wurde durch allzu populistische Wahlversprechen zur Bundestagswahl 1957 beschleunigt.

 

Der damalige Erhard-Berater

 

Wilhelm Röpke

 

Zitat:

 

"Je mehr nun aber dieses Prinzip des Wohlfahrtsstaates ausgedehnt wird, umso näher rückt der Augenblick, da die

riesige Pumpmaschine zu einer Täuschung für alle wird,

zu einem Selbstzweck, der eigentlich niemanden mehr dient außer den davon lebenden Maschinisten, die natürlich alles Interesse daran haben,

die Täuschung nicht ruchbar werden zu lassen".

 

Zitat Ende.

 

Schon im Frühjahr 1956 legte Wilhelm Röpke schriftliche Proteste vor.

 

Eine so genannte

Generationenübergreifende Umlagefinanzierung

 

wie sie Konrad Adenauer vorschwebe, verstopfe die Quellen der Kapitalbildung und leiste darüber hinaus dem wirtschaftspolitischen

 

Expansionismus

 

Vorschub und sei nichts anderes als eine

 

Zwangsversorgung.

 

Äußerst nachdrücklich sprach sich Wilhelm Röpke für ein kapitalgedecktes System aus, das einen wesentlichen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Kapitalbildung leisten könne und damit seine eigenen Grundlagen sichere.

 

Anstelle des populären Prinzips der kollektivistischen Fremdvorsorge forderte

Wilhelm Röpke

schon damals eine Verbreiterung der Eigen- und Gruppenvorsorge.

 

Die Adenauer-Forderung nach einer abstrakten

 

Solidarität der Generationen

 

wies er konsequent zurück.

 

Die Haupt-Fehler einer Solidarität der Generationen bestehen darin, dass das Struktur- und Moralprinzip der Familie von dieser echtesten aller Gemeinschaften auf die im Staate organisierte Gesellschaft als Ganzes zu übertragen wird.

 

Auf diese ist es aber nicht anwendbar, ohne sich in etwas ganz anderes, nämlich in

 

Kollektivismus

 

zu verwandeln.

 

Wilhelm Röpke war überzeugt davon, dass die ungezügelten Versprechungen des deutschen Staates einen

 

gewaltigen Zwangsapparat

 

hervorbringen, dessen ökonomische Ergebnisse eher früher als später die Bürger enttäuschen müssten.

 

Wilhelm Röpke hat 49 Jahre später mehr als Recht behalten.

 

Der um seinen Wahlsieg bangende Konrad Adenauer scherte sich um solche Mahnungen wenig und setzte genau das durch, was Wilhelm Röpke als kollektive

 

Zwangsversicherung

 

geißelte.

 

Der in dieser Zeit politisch sehr schwach agierende Ludwig Erhard stimmte dem Umlagesystem nur unter der Bedingung zu, dass

 

alle Bürger auch zur Eigenvorsorge

 

angehalten würden.

 

Wie allen Bürgern bekannt war dafür der Anreiz nie sehr hoch!

 

Die Fördersummen in der privaten Vorsorge sind bis heute sehr gering.

 

Fördersysteme zersplittern den Vorsorgegedanken und erlauben kaum eine

zielgerichtete, sinnvolle Altersvorsorge.

 

Die Kritik am gegenwärtigen Rentensystem entzündet sich vor allen Dingen an der latenten Krisenanfälligkeit.

 

Das deutsche Umlageverfahren ist durch vergleichsweise geringfügige

 

konjunkturelle und demografische Schwankungen

aus dem Gleichgewicht zu bringen.

 

Damit diese System-Schwäche verdeckt wurde und das Rentensystem von

 

politischen Interventionen

 

freizuhalten war, ist in der Rentengesetzgebung von 1957 die Bildung einer

 

Liquiditäts- und Schwankungsreserve

 

in der Höhe von zwölf Monatsausgaben festgelegt worden.

 

Bereits im Jahr

1967

 

machte sich diese Regelung das erst Mal richtig bezahlt, da die Beitragseinnahmen nur um 1,6 Prozent stiegen, während sich die Rentenausgaben um

 

12,9 Prozent erhöhten.

 

Die damalige Regierung aus CDU / CSU und SPD versäumte es allerdings die Schwankungsreserve wieder aufzufüllen.

 

1969

beschloss die Regierung sogar die

 

Liquiditäts- und Schwankungsreserve

 

 

von 12 auf 3 Monatsausgaben zu vermindern.

 

Eine im

Wahljahr 69

 

erforderliche, höchst unpopuläre Beitragserhöhung konnte damit in Grenzen gehalten werden.

 

Darüber hinaus erleichterte diese Maßnahme die Finanzierung der kostenträchtigen, aber

 

wählerwirksamen Rentenreform von 1972.

 

Die Kosten der Wahlgeschenke explodierten allerdings dermaßen, dass nicht nur die

 

Rentenbeiträge auf 18 Prozent erhöht wurden

 

sondern zugleich auch die Schwankungsreserve, die damals noch bei

 

9 Monatsausgaben

 

lag, angegriffen werden musste.

 

Innerhalb der nächsten 4 Jahre sank die Schwankungsreserve auf dann nur noch

 

3 Monatsausgaben.

 

Daraufhin beschloss der Bundestag, die Reserve auf nur noch

 

1 Monatsausgabe

 

zu vermindern.

 

Mit diesen gefährlichen, invaliden Korrekturen durch die damaligen Politiker wurde das

 

Umlageverfahren zum Einfallstor

 

permanenter gesetzgeberischer Eingriffe, die danach in immer kürzeren Intervallen auftraten und das Vertrauen in die Sicherheit der gesetzlichen Renten vernichtet haben.

Spätestens mit Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre vorgelegten Modellrechnungen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung hätten die

 

Bundesregierungen

 

schon fundamentale Reformen einleiten müssen.

 

Die Arbeitsgruppe Bevölkerungsfragen

 

schrieb bereits vor 26 Jahren zu den Folgen der demographischen Entwicklung für das deutsche Rentensystem:

 

"Der Beitragssatz müsste von gegenwärtig 18,5 Prozent auf 35 Prozent im Jahre 2035 ansteigen, wenn das gegenwärtige Bruttorentenniveau aufrechterhalten wird, dass heißt, wenn die Renten uneingeschränkt der Bruttolohnentwicklung folgen. Würde dagegen der gegenwärtige Beitragssatz beibehalten, müsste durch Verlangsamung der Rentenzuwächse das Bruttorentenniveau um fast die Hälfte gesenkt werden.

Während heute eine Rente nach 40 Versicherungsjahren rund 44 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes vergleichbarer Arbeitnehmer beträgt, wären es unter 25 Prozent in 50 Jahren".

 

Die Arbeitsgruppe hatte schon vor 26 Jahren vollkommen richtig gelegen. Rechnet man den Steueranteil zum Beitragssatz dazu, dann liegt der echte Beitragssatz heute auf der Höhe der Prognosen von 1980.

 

Die Reaktionen der Politiker blieben nahezu aus!

 

Noch unter Kanzler Kohl bügelte der forsche

 

Arbeitsministers Norbert Blüm

 

mit seinen legendären Worten und Plakataktionen

 

Die Rente ist sicher

 

alle Kritiker, bis auf den DRSB e.V., nieder.

 

Bis zu den ehrlichen und deutlichen Worten von

 

Bundesminister Franz Müntefering

 

blieb allen deutschen Bürgern der

 

politische Autismus

 

in der Rentenpolitik erhalten.

 

DRSB

Wir kämpfen seit 1988

für sinnvolle, lernfähige und sichere Rentensysteme sowie für dauerhafte und sichere Arbeitsplätze

in Deutschland

 

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