der fluch der passivitaet

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Quidquid agis,

prudenter agas et respice finem

Der Fluch der Passivität?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Leiter der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

 

 

Meerbusch, den 31. Mai 2006

 

Tag für Tag erreichen den DRSB e.V. Anfragen von interessierten, aber besorgten

Hauptberufsvermittlern

und

Generalagenten

 

von allen namhaften Versicherungskonzernen in Deutschland.

 

Die gestellten Fragen haben eine hohe Deckungsgleichheit und lauten:

 

1.    Hat ein Hauptberufsvertreter > § 84 HGB < überhaupt eine Überlebenschance?

 

2.    Welche Veränderungen empfiehlt der DRSB e.V.?

 

3.    Wie sehen Zukunftsprodukte in der Assekuranz aus?

 

4.    Was passiert mit den Sachbeständen, wenn alle europäischen Vorschläge in Deutschland umgesetzt werden müssen?

 

Die gestellten Fragen sind voll berechtigt, bedürfen aber einer detaillierten

Betrachtungsweise der deutschen Versicherungswirtschaft.

 

Lage und Entwicklung der

Deutschen Assekuranz

Die rosa Zeiten sind für Sach- und Personenversicherer zunächst vorbei.

Zuerst trafen die Verluste an den neuen Aktienmärkten die deutschen Versicherungskonzerne unvorbereitet und führten am Ende des 20. Jahrhunderts zu den bekannten Problemen mit den

stillen Lasten

nach

§ 341 HGB.

Die positive Entwicklung der internationalen Börsen in den letzten Jahren konnte dieses Desaster wieder heilen.

Anfang des 21. Jahrhunderts verloren sie jedoch ihre vermeintliche Unschuld.

Das Bundeskartellamt verhängte nach circa 21/2-jährigen Ermittlungen gegen

 

10

Industrieversicherer

und

betroffene Vorstandsmitglieder

Bußgelder in Höhe von

130 Millionen Euro.

 

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts gab es von Mitte 1999 bis Mitte 2002 wettbewerbswidrige Absprachen vor allem im Bereich der industriellen Sachversicherung, um den zu dieser Zeit bestehenden intensiven Wettbewerb zu beenden und eine Marktwende herbeizuführen.

 

Grundlage für das Kartell bildeten nach Aussagen des Bundeskartellamtes vor allem Vereinbarungen zwischen den im

 

FIS

Fachausschuss Industrielle Sachversicherung

des

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

 

vertretenen Vorstandsmitgliedern, die in der Folge auf regionaler Ebene umgesetzt wurden.

 

Dabei handelte es sich nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts um bewusste Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

 

Die Segnungen der leider immer noch sogenannten

 

Riesterrente und der Rüruprente

 

verschlechterten ab Januar 2006 die Geldeinpflegemöglichkeiten für Personenversicherer auf Dauer.

Auch das momentane Verkaufshoch bei der sogenannten

 

Riesterrente

 

wird die wahren Probleme der Produktschwächen nur kurzzeitig überdecken. Sollte die EU, wie zu befürchten steht, auch noch rechtliche Mängel rügen, bricht das Kartenhaus vollends zusammen.

 

Die Riester-Rente erwacht also > mangels Alternativen < zurzeit aus ihrem Dornröschenschlaf.

 

Notgedrungen setzt die Assekuranz auf das bei ihr und den Vermittlern unbeliebte Produkt, weil das Geschäft mit der klassischen Lebensversicherung total eingebrochen ist.

 

Wenn Visionen fehlen, ist > Guter Rat < ist immer teuer.

 

Ein weit gravierendes Problem ist aber die Geldanlage.

Der Grund ist sonnenklar:

 

Die deutschen Versicherungskonzerne müssen jährlich viele

 

Hundert Milliarden Euro

 

anlegen und das europäische Zinsniveau ist nach wie vor nicht berauschend.

 

Mittlerweile erkennen eben auch die Manager der Gesellschaften, was für exzellente Chancen der Rohstoff-Markt bietet.

 

Die deutsche Versicherungswirtschaft möchte schon sehr gerne zukünftig stärker in Rohstoffe investieren dürfen.

 

Das wird ihr aber bis jetzt nämlich von der

 

Bafin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

>>> zuständige Aufsichtsbehörde <<<

 

noch untersagt und / oder zurzeit zumindest schwer gemacht.

 

Der Anlageumweg über die sogenannten

 

Hedge-Fonds

 

birgt versteckte Gefahren und wird womöglich von der

 

Bafin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

>>> zuständige Aufsichtsbehörde <<<

 

nur vorübergehend toleriert werden können.

Der

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

 

möchte, dass deutsche Versicherungen in Zukunft

 

>>> ganz normal <<<

 

und ohne staatliche Kontrolle auf Erdöl oder Industriemetalle setzen können.

 

Das würde eine zusätzliche Nachfrage im Milliardenbereich für den Rohstoff-Sektor bedeuten, was tendenziell

 

preistreibende Auswirkungen

 

für diesen Markt mit sich bringt.

 

Die deutsche Assekuranz dürfte sich dann sicherlich nicht beschweren, wenn eine fundamental völlig gerechtfertigte

 

Preisbewegung

 

bei einzelnen Rohstoffen/Rohwaren zusätzliche Liquidität absaugt. Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn die erhofften Renditen nicht zu realisieren sind.

 

Aktion bewirkt auch immer Reaktion.

 

Deutsche und europäische Gesetze

bedrohen die Vormacht der Versicherer.

 

Drastische Veränderungen plant die Rot / Schwarze Bundesregierung im Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz.

Kommt es unverändert,

könnte das Gesetz die dominierende Stellung der deutschen Assekuranzen im Vorsorgemarkt gefährden.

 

Die geplanten Reglementierungen verändern das

 

Leistungsprofil

der

Lebensversicherungswirtschaft

in

Deutschland

grundlegend.

 

Der Hintergrund:

 

12 Kläger

erstritten vor Gericht die Einbeziehung der so genannten

 

stillen Reserven

bei der Berechnung der

Überschussbeteiligung.

 

Mit der Überschussbeteiligung geben Versicherungsunternehmen einen Teil der Kapitalerträge an den Kunden weiter, die sie mit den Kunden-Prämien erwirtschaften.

 

Stille Reserven entstehen, wenn der in der Bilanz festgehaltene Buchwert etwa von Aktien oder Immobilien zum Bilanzstichtag unter dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Zusätzlich kam noch mehr Druck vom Bundesgerichtshof, der die Verwendung bestimmter Klauseln durch die Lebensversicherer als

 

intransparent

rügte.

 

Das höchste Gericht entschied, dass die Assekuranzkonzerne ihre Verträge sehr viel transparenter gestalten und Kunden angemessen an allen Erträgen beteiligen müssen.

 

Der Gesetzgeber muss das Urteil bis Ende

2007

umsetzen.

 

Für die Versicherungswirtschaft bedeuten beide Entscheidungen erneute herbe Niederlagen.

 

Doch der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hat eine noch bessere und schärfere Qualität:

 

Danach müssen Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Hälfte aller stillen Reserven binnen zweier Jahre gutschreiben.

 

Die Versicherer können dann die stillen Reserven nicht mehr wie

bisher als

>>> Langfristpuffer <<<

einsetzen und hätten erhebliche Schwierigkeiten,

ihre Zinsgarantien einzuhalten.

 

Die deutschen Lebensversicherer könnten ihre Garantien auf den Sparanteil der Prämien nicht aufrechterhalten.

So zurechtgestutzte

Lebensversicherungen

hätten deutlich schlechtere Chancen im Konkurrenzkampf.

 

Erschüttert wird das Vertrauen der Bürger vor allem aber auch deshalb, weil immer wieder versichert worden ist, dass die

 

Riesterrente und die Rüruprente

 

ein normales Marktverhalten und somit nichts anderes als unmittelbarer Ausfluss ökonomischer Notwendigkeit und Vernunft sei.

 

Es war die Plausibilität dieser Botschaft, die auch bei vielen Bürgern ein gewisses Verständnis für die Notwendigkeit geweckt hatte.

 

Auch diese Bürger könnten sich im Nachhinein getäuscht sehen.

 

Dem

Leistungsprofil

der

Sachversicherungswirtschaft

in

Deutschland

 

droht auch Veränderungen grundlegender Natur. Nach EU-Vorstellungen sollen Sachversicherungsverträge nur noch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden können.

 

3 Jahre Vertragslaufzeit könnten dann nur noch in Ausnahmefälle vereinbart werden.

 

Damit bewegt sich an der Preisfront wirklich etwas.

 

Natürlich wird diese Situation kommen und nicht an der Assekuranz spurlos vorbeigehen.

 

Die konventionellen Deckungskonzepte, die der deutsche Sachversicherungsmarkt unverändert bietet, gehören dann der Vergangenheit an.

 

Was die Bürger seit Jahren vermissen, ist das Bemühen darum, im Dialog mit ihnen den Deckungsbedarf für neue Risiken zu ermitteln und Deckungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Stattdessen erleben sie eine Zunahme der Risiko-Versionen nach dem Motto:

 

Am Anfang war der Ausschluß.

Alles weitere muß sich zeigen.

 

Ergebnis ist, daß tendenziell Haftung und Deckung sich immer weiter voneinander entfernen.

Kein Zukunftsmodell,

wie immer mehr Bürger meinen!

 

Denkpausen und Handlungsstillstand sieht der globalisierte Markt nicht vor. Nun rächt sich die jahrelange Passivität.

 

Leider sind die ersten Opfer aber die Versicherungsvermittler.

 

Die Testfälle für die Belastbarkeit stehen vor der Tür.

 

Wenn wir jetzt über die Zukunft der Vertriebssysteme zu sprechen haben, so ist das jedoch weder harmlos noch für eine ironische Betrachtung geeignet.

 

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinien erhält die Versicherungswelt in Deutschland neue Dimensionen, die zugleich neue Marken- und Produktsystem sowie innovative Vertriebskanäle erfordern.

 

Auch der Bereich der Versicherungsvermittlung wird demnächst reguliert, auch wenn sich die Bundesrepublik Deutschland dieses Mal mit der Umsetzung von EU-Vorgaben ungewöhnlich viel Zeit gelassen hat.

Der DRSB e.V. will nur mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass sich hier für die Bürger ein Kreis schließt:

Die Ereignisse der letzten Jahre >< vor allem Kartellverfahren und Provisionspraktiken >< haben nicht nur einen unangenehmen Beigeschmack, sondern hinterlassen auch einen üblen Nachgeschmack:

Die Bürger verloren Vertrauen und haben das Gefühl,

betrogen worden sein.

Deshalb sollten alle Marktbeteiligten ein fundamentales Interesse daran haben, damit aufzuräumen.

Es geht dabei gar nicht in erster Linie um Wiedergutmachung, obwohl immer mehr Bürger als Versicherungsnehmer diese Frage sicher prüfen werden.

Es geht um die Wiederherstellung von

Vertrauen in einen Wirtschaftszweig

und um

nachvollziehbare Kostenstrukturen.

 

 

 

Die DRSB-Antworten:

 

Frage 1

Hat ein Hauptberufsvertreter > § 84 HGB < überhaupt eine

Überlebenschance?

 

DRSB-Antwort

JA,

>>> die allerbesten <<<

 

Frage 2

Welche Veränderungen empfiehlt der DRSB e.V.?

 

DRSB-Antwort

Zusammenlegung von Haupt- und Generalagenturen zu Geschäftsstellen

Bündelung der Bestandsvolumen

Präventive Kundenbetreuung mit Dialogsystemen

Verstärkung der Neukundenstruktur durch MKVS

Abschaffung von überflüssigen Organisationsstrukturen

 

Frage 3

Wie sehen Zukunftsprodukte in der Assekuranz aus?

 

DRSB-Antwort

High-Brain-Produkt-Systeme

Low-Brain-Produkt-Systeme

Short-Run-Produkt-Systeme

Time-Brake-Produkt-Systeme

Low-Price-Produkt-Systeme

 

Frage 4

Was passiert mit den Sachbeständen, wenn alle europäischen Vorschläge in Deutschland umgesetzt werden müssen?

 

DRSB-Antwort

Wegfall von Bestandsprovisionen

Wegfall von Abschlussprovisionen

Einführung von laufenden Provisionen

Intensivierung der Kundenbetreuung mit MKVS

Veränderung der Kundenbindung durch verstärkten Wechselwillen der Bürger

 

Was immer du tust,

handele umsichtig

und denke an das Ende.

 

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

 

 

 

Jeder sichere Arbeitsplatz in der Versicherungswirtschaft erspart

einem Bürger das Schicksal der

 

Arbeitslosigkeit

und

stabilisiert das gesetzliche Rentensystem.

DRSB

Wir kämpfen seit 1988 für sinnvolle,

lernfähige und sichere Rentensysteme sowie für dauerhafte und sichere Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft.

 

 

 

 

 

 

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