Schusswaffengebrauch im AfD-Stil?
Ziel erreicht? Ging es der AfDlerin Frauke Petry nur um einen Aufmerksamkeitsgag? Einfach nur mal heftig Staub aufwirbeln? „So“ richtig einmal AUF DEN PUTZ HAUEN? Oder sind die Äußerungen zum Schusswaffengebrauch von Petry lediglich rhetorische Ausrutscher auf dem politischen Parkett? Auf jeden Fall hat Frauke Petry wieder einmal einen populistischen Tsunami losgetreten. Logik und Sachlichkeit müssen dabei erfahrungsgemäß auf der Strecke bleiben. Was uns Politiker und Medien nach der Äußerung von Frauke Petry zum Schusswaffengebrauch an der Grenze in den zurückliegenden 6 Tage abgeliefert haben, ist schon erstaunlich. Ein Rechtsanwalt stellte sogar Strafanzeige gegen Frauke Petry wegen ihrer Äußerungen zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze. Der Hannoveraner Rechtsanwalt -> Siegfried Otto Frohner -> sieht in den Äußerungen der AfDlerin einen Verdacht der Volksverhetzung. Nach Meinung des Rechtsanwalts sind die Aussagen von Petry geeignet -> den öffentlichen Frieden zu stören. Gemäß Frohner ist es eine Aufforderung zu rechtswidrigen Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Pseudo-Asylanten und Armutszuwanderer. „So“ kann man es sehen -> wenn man möchte -> dennoch herrscht in DEUTSCHLAND immer noch Meinungsfreiheit. Womöglich beflügeln aber viel eher Angst und Hysterie vor der AfD solche Aktivitäten -> denn die AfD ist auf dem Weg, die drittstärkste Kraft in deutschen Parlamenten zu werden. Doch die unsinnige Bekämpfung der AfD mit falschen Informationen und Verdrehungen der Wahrheit befördern die Partei in den Bereich der Märtyrer. Nüchtern betrachtet, ist unsere Regierung in Berlin sogar verpflichtet, DEUTSCHE GRENZEN zu schützen. Selbst Landesregierungen haben das Recht und die Pflicht -> ihre Auslandsgrenzen gegen illegale Einwanderung zu schützen. Sollten kriminelle Elemente bei illegalem Grenzübertritt Gewalt anwenden -> dann dürfen sich deutsche Grenzschützer natürlich auch mit Waffengewalt verteidigen. Der völlig untaugliche Vergleich des SPDlers Oppermanns mit der ehemaligen DDR und deren Schießbefehl an DER MAUER zeigt überdeutlich den extrem hohen Grad der Verunsicherung in der SPD. Klar -> man fürchtet nicht nur die LINKEN und GRÜNEN -> sondern immer häufiger auch die AfD. Wer so rasant wie die SPD an Wählerzustimmung verliert -> der sollte zunächst einmal sein eigenes Versagen in der Politik analysieren -> bevor man politische Gegner mit irrwitzigen Beschuldigungen verleumdet. Frauke Petry hat wieder einmal kräftig auf den Putz gehauen und muss nun „extrem schnell“ zurück rudern. In einer Presse-Erklärung hieß es deshalb -> Zitat / Auszüge -> Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren. Die Partei strebe keinerlei Verschärfung der diesbezüglich geltenden Rechtslage oder Praxis an -> Zitat Ende. Keine politisch ernstzunehmende Partei in unserer Heimat muss eine Verschärfung der Gesetze fordern. Bereits die systematische und konsequente Anwendung der vorhandenen Gesetze reicht zur Sicherung der DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG völlig aus. Dass man in Deutschland wieder über „so etwas“ diskutiert -> ist höchstwahrscheinlich dem Versagen der Bundesregierung geschuldet.Fakt ist: Selbstverständlich gibt es ein gültiges Gesetz -> dass einen Einsatz von Schusswaffen an der Grenze erlaubt. Nennt sich -> UZwG -> das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Im UZwG aus dem Jahr 1961 ist in §11 der Schusswaffengebrauch im Grenzdienst geregelt. In §11 kann jeder nachlesen -> wenn man es wirklich will -> Zitat / Auszüge -> (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden -> Zitat Ende. Nur total verquirlte Gehirne starten HIER den völlig untauglichen Versuch, das geltende Gesetz mit dem Schießbefehl an den Grenzen der ehemaligen DDR zu vergleichen. Doch mit solch gefährlichen Wahrheitsverdrehungen und gezielten Wahrnehmungssteuerungen kann man Petry und die AfD diffamieren. Ein recht einfaches Spiel der Gegner der AfD -> denn Frauke Petry ist keine dialektisch oder rhetorisch begabte politische Lichtfigur. Wie bei vielen sogenannten Top-Leuten der AfD halten sich die dialektischen oder rhetorischen Mittel in überschaubarem, eng gesteckten Rahmen. Es ist ergo keine Frage -> alle deutschen Sicherheitskräfte sind dazu verpflichtet, illegale Grenzübertritte verhindern -> notfalls müssen sie auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es nun einmal im Gesetz. Kein verantwortungsbewusster Politiker oder Polizeibeamter wird vermutlich daraus ableiten wollen -> dass man auf Pseudo-Asylanten oder Armutszuwanderer schießen darf. Dennoch ist es im Grenzsicherungsdienst jederzeit möglich -> von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Jeder Grenzschützer muss stets eine Abwägung im Rahmen der Situation vornehmen -> ob der Einsatz der Schusswaffe verhältnismäßig ist. Im Zweifel bleibt also die Waffe im Halfter. Es ist vermutlich ein gescheiterter Ausdruck der SORGE -> wenn die AfDlerin Petry über die Anwendung von Schusswaffen an deutschen Grenzen herumfabuliert. Auch in der AfD wird es hervorragend ausgebildete Juristen geben. Möglicherweise hat Frauke Petry diese Kollegen nicht konsultiert -> oder sogar völlig falsch verstanden. Und nur zur Versachlichung der allgemeinen Lage: Nicht identifizierte Personen -> die aus Österreich einreisen -> haben kein Asylrecht. So etwas kann man in unserem Grundgesetz im Artikel 16 a Absatz 2 GG nachlesen. Solchen Pseudo-Asylanten oder Armutszwanderern ist die Einreise zu verweigern -> siehe hierzu 18 Absatz 2 AsylG. Wer also aus diesem Personenkreis einen HALTE-RUF an der deutschen Grenze von Vollzugsbeamten im Grenzdienst nicht akzeptieren will oder Gewalt gegen Grenzschützer anwendet -> der muss im Extremfall -> sogar mit dem Einsatz von Schusswaffen rechnen. Wer einen HALT-RUF an unserer Grenze nicht akzeptiert oder nicht versteht, ist aber noch lange kein Angreifer. Pseudo-Asylanten und Armutszuwanderer in Österreich sind in Sicherheit. Es gibt demzufolge keinerlei erkennbare Gründe -> mit Gewaltanwendung deutsche Grenzen illegal zu überqueren. Ein Schusswaffengebrauch im AfD-Stil ist überflüssig und jede Diskussion darüber an Unsinnigkeit kaum zu steigern.
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