Das Wort am Sonntag / FOLGEN EINER DYSTOPIE?

FOLGEN EINER DYSTOPIE?

 

 

DYSTOPIEN sind in der Literatur und in TV- und Kino-Filmen meistens in der Zukunft spielende Erzählungen von Gesellschafts-Ordnungen mit negativem Ausgang. Die Bezeichnung ->

DYSTOPIE ->

kommt aus dem Griechischen:

DYS heißt schlecht und TÓPOS bedeutet Ort!

Dystopische Erzählungen oder TV- und Kino-Filme beschreiben also schlechte Orte -> an denen man eigentlich nicht LEBEN oder ARBEITEN möchte. Eine DYSTOPIE ist das genaue Gegenteil der UTOPIE -> mit der man häufig eine gute, lebenswerte und friedfertige Zukunft beschreibt.

DYSTOPISCHE

GESELLSCHAFTS-SYSTEME ->

werden in der Regel mit diktatorischen Herrschafts-Formen und repressiven sozialen, wirtschaftlichen und politischen Kontrollen dargestellt. Doch gibt es in der Realität des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft ->

DYSTOPISCH GEPRÄGTE

GESELLSCHAFTS-SYSTEME?

DYSTOPISCH GEPRÄGTE GESELLSCHAFTS-SYSTEME -> die gegen die Verhaltensregeln der DEMOKRATIE verstoßen und Situationen vermeiden oder unterdrücken -> die zu tatsächlichen, vermeintlichen oder potenziellen Konflikten zwischen persönlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und denen der politischen und wirtschaftlichen Organisation führen könnten? Medien-Berichte, Bücher und Filme über das vermeintliche Ende des fossilen Zeitalters findet man überall. Weltweit sprechen Politikerinnen und Politiker von der Klima-Krise, dem Klima-Wandel und von der angeblich zwingend notwendigen ->

KLIMA-RETTUNG!

Vor allem in den 27 National-Staaten im Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft sprechen immer öfter Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen und Journalisten davon -> dass alle 27 Mitgliedsstaaten in der zerstrittenen, maroden und untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft möglichst schnell aus Braun- und Stein-Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Kern-Energie aussteigen sollten -> damit man die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius begrenzen kann. Das macht immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nachdenklich -> denn beispielsweise in CHINA, INDIEN, AUSTRALIEN und den USA möchte man nicht auf die Gewinnung von Strom und Wärme aus Braun- und Stein-Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Kern-Energie verzichten. Überall werden neue Kraftwerke zur Strom- und Wärme-Erzeugung neu gebaut. Um die selbst gesteckten Klima-Ziele zu erreichen müssten also auch CHINA, INDIEN, AUSTRALIEN und die USA sowie derzeit grob geschätzte 137 National-Staaten aus Braun- und Stein-Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Kern-Energie unverzüglich aussteigen. Doch das wird auch in 10 oder 20 Jahren nicht passieren. Über diese Kenntnis verfügt man auch in Brüssel und Straßburg sowie in allen Hauptstädten der Mitgliedstaaten im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft. Trotzdem fordern EU-Kommissarinnen, EU-Kommissare sowie erstaunlich viele Politikerinnen und Politiker aus dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft den schnellen Ausstieg aus Braun- und Stein-Kohle, Erdöl und Erdgas sowie aus der Kern-Energie.

WARUM?

Sind das eventuell schon erste Anzeichen der Heran-Bildung von

DYSTOPISCHEN

GESELLSCHAFTS-SYSTEMEN ->

in den 27 Mitgliedsstaaten in der politisch zerstrittenen, wirtschaftlich maroden und sozial absolut untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft? Möchte man mit der tatkräftigen Unterstützung von EU-Parlamentarierinnen, EU-Parlamentarier, NGO-Mitarbeiterinnen, NGO-Mitarbeiter, Journalistinnen und Journalisten die Bürgerinnen und Bürger in der EU-Vertragsgemeinschaft zu gehorsamen und folgsamen Sklavinnen und Sklaven umerziehen und dressieren? Denn die großen Energie-Konzerne können gegen die politischen ->

Ausstiegs-Beschlüsse ->

und das Abschalten von Kraftwerken klagen und Entschädigungen in mehrfacher Millionen-Höhe fordern. Entschädigungen -> die aus den vereinnahmten Steuer-Geldern der National-Staaten bezahlt werden müssen. Der „SO“ bezeichnete ->

Energiecharta-Vertrag ->

kurz ECT genannt -> bietet den großen Energie-Konzernen diese Möglichkeiten. Die wenigsten Bürgerinnen und Bürger kennen diesem ECT-Vertrag -> obwohl dieses Vertrags-Werk darüber entscheiden könnte -> ob die 27 Mitgliedsstaaten in der politisch zerstrittenen, wirtschaftlich maroden und sozial absolut untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft -> nach dem Ende der COVID-19-PANDEMIE noch eine Chance haben wirtschaftlich und politisch zu überleben. Eine unrealistische Vision von einer Klima-Rettung wäre auch mit der Abschaltung aller Braun- und Stein-Kohle-Kraftwerke, aller Erdöl und Erdgas-Kraftwerke sowie durch das Herunterfahren aller Kern-Kraftwerke auf dem europäischen Kontinent kaum zu erreichen. Der ->

Energiecharta-Vertrag ->

könnte in den kommenden Jahren etliche hunderte Milliarden Euro kosten und den vermeintlichen Kampf der 27 Mitgliedsstaaten in der politisch zerstrittenen, wirtschaftlich maroden und sozial absolut untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft gegen die „SO“ dargestellte Klima-Krise zur Farce werden lassen. Ursprünglich sollte der ECT global agierende Konzerne und Unternehmen schützen -> die in National-Staaten mit unsicherer Rechtslage investieren. Doch seit Jahren ist bekannt -> dass die international tätigen Investoren im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft den Vertrags-Text dazu nutzen -> um gegen neue „SO“ bezeichnete EU-Klima-Gesetze zu klagen. Das sogenannte Sekretariat des Energiecharta-Vertrages betreut den Vertrag und arbeitet intensiv an der Verbesserung. Ständig ist man sogar auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Das „SO“ bezeichnete Pariser-Abkommen zur Begrenzung der Erderwärmung beschleunigt also -> dass die Strom-Erzeuger im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft Entschädigungs-Zahlungen einfordern können. Der

Energiecharta-Vertrag ist juristisch bindend!

Das Pariser-Abkommen zur Begrenzung der Erderwärmung nicht -> denn der Energiecharta-Vertrag ist ein bisher kaum bekannter Investitions-Schutz-Vertrag. Der Vertrag ist einseitig ausgelegt -> denn nur Konzerne oder Unternehmen können National-Staaten verklagen.

Vertragsgemäß

tagen die Schiedsgerichte im Geheimen!

Weder die Klageschriften noch die Klage-Erwiderung werden in den Medien bekannt gemacht. In fast allen Fällen wird nicht einmal öffentlich darüber gesprochen -> dass es überhaupt Klage-Verfahren gibt. Wenn also ein Mitgliedstaat in der politisch zerstrittenen, wirtschaftlich maroden und sozial absolut untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft von diesen geheim tagenden Gerichten zu einer Milliarden-Zahlung verurteilt wird -> „SO“ kann er sich nicht dagegen wehren. Eine Revision oder sachliche Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht ist kaum möglich. Gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen hat die Bundesregierung offenbar bereits Energie-Konzernen einige hundert Millionen Euro garantiert -> weil sich die Macht-Ausüberinnen und Macht-Ausüber in Regierungs-Ämtern -> vor Klagen nach dem Energiecharta-Vertrag fürchten. Ebenfalls aus Angst vor Klagen haben die wirtschaftlich und politisch schwächeren National-Staaten im Verbund der EU-Vertragsgemeinschaft ihre Klima-Gesetze wesentlich abgeschwächt. Der ECT-Vertrag hat schon dazu beitragen -> dass Brüssel die selbstgesteckten irrwitzigen Klima-Ziele klar und deutlich verfehlen wird. Die Klagewelle gegen die wirtschaftlich schwachen National-Staaten hat längst begonnen. Die Szenarien zeigen extrem deutlich -> wie unsinnig das Agieren der deutschen Politikerinnen und Politiker zum Erhalt der EU-Vertragsgemeinschaft geworden ist.

Übrigens…

…. im Osten Italiens vor der Trab-Occhi-Küste befindet sich unter der Adria die Ombrina Mare eines der größten Erdöl-Felder des Mittelmeers. Gemäß diverser Medien-Berichte sollen dort 166 Millionen Barrel Erdöl im grob geschätzten Wert von mehr als 9 Milliarden Euro lagern. 2014 erwarb der britische Investor Rockhopper die Förder-Lizenz für die Erdöl-Felder. Die italienische Regierung verbot aufgrund von Protesten die Erdöl-Förderung aus küstennahen Gebieten -> zu denen natürlich die Ombrina Mare zählt. Der britische Investor Rockhopper reichte unverzüglich eine ECT-Klage bei dem Washingtoner Schiedsgericht ICSID gegen den National-Staat Italien ein. Zum Beispiel verklagte auch RWE die Niederlande auf 1,4 Milliarden Euro Entschädigung -> denn aufgrund des niederländischen Kohle-Ausstiegs darf RWE in seinem Kraftwerk Eemshaven ab 2030 keine Kohle mehr verfeuern. Dafür hat angeblich die niederländische Regierung RWE eine Entschädigung von angeblich einer halben Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Das Unternehmen klagt nun auf eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Gemäß von nicht sehr belastbaren Medien-Berichten gab es 136 Energiecharta-Verfahren. 107 Klagen stammen aus den zurückliegenden 10 Jahren aus der EU-Vertragsgemeinschaft. In 74% der Klage-Fälle verklagte ein Investor aus der EU-Vertragsgemeinschaft einen Mitgliedsstaat aus der EU-Vertragsgemeinschaft. Immer mehr seriöse und erfahrene Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sprechen deshalb von einem ->

HISTORISCHEN IRRTUM!

Denn der ECT zeigt in aller Deutlichkeit wie unsinnig, gefährlich und überflüssig das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft schon immer war und auch in Zukunft bleiben wird. Investoren nutzen die Energiecharta nicht -> weil sie keinen anderen Rechtsweg zur Verfügung haben -> sondern, weil der ECT-Vertrag Milliarden Euro an außerordentlichen Gewinnen garantiert. Das Potenzial für Energiecharta-Klagen ist gigantisch und könnte auch dazu führen -> dass zum Beispiel die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zukünftig noch wesentlich mehr Streuern zahlen müssen.

Übrigens…

…. das ist keine vom DRSB konstruierte DYSTOPIE -> sondern seit vielen Jahren die belastende Realität in der politisch zerstrittenen, wirtschaftlich maroden und sozial absolut untauglichen EU-Vertragsgemeinschaft. Quasi die perfekte europäische Realitäts-Form des Hollywood-Films ->

DIE TRIBUTE VON PANEM!

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