Das Wort am Sonntag / Das Labyrinth der AGENDA 2010

Das Labyrinth der

AGENDA 2010

 

Schon vor der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 warnte der DRSB eindringlich vor den katastrophalen Folgen. Bisher sind alle Vorhersagen des DRSB eingetroffen. In der DRSB-Artikelserie ->

Versagen die Eliten? ->

Teil 336 / Riester-Wahn! Ausweitung zu einer Staatsaffäre? -> beschrieb der DRSB wieder einmal Ursachen- und Wirkungszusammenhänge zwischen den einzelnen Elementen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010!

Besonders die denkbare Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Urteil aus dem Kalenderjahr 2002 -> mit der Forderung nach der steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen -> wurde noch einmal herausgestellt. Denn auf der Grundlage des Urteils aus dem Kalenderjahr 2002 erfolgte mit dem Alterseinkünftegesetz die Einführung der VOLLEN BESTEUERUNG der gesetzlichen Rente ab dem Kalenderjahr 2005. Deshalb nachfolgend ein kleiner Exkurs der im Bundestag durchgeprügelten Veränderungen.  

Steuerliche Regelungen für Pensionen:

Vor und nach dem Alterseinkünftegesetz hat sich an der steuerlichen Behandlung von Pensionen nichts verändert. Umgangssprachlich werden Pensionen auch als Betriebsrente bezeichnet. Der Gehaltsverzicht während der Erwerbsphase ist zu 100% steuerlich wirksam, die bei der Auszahlung in der Altersruhephase als Pension zu 100% zu versteuern ist. Das ist und war absolut in Ordnung. Anders als bei Renteneinkünften zahlt ein Bürger für seine erarbeiteten Pensionsansprüche keine eigenen Beiträge in eine Rentenkasse ein.

Steuerliche Regelung für Renteneinnahmen bis 2004:

Die gesetzliche Rente war mit dem so genannten Ertragsanteil [ rechnerischer Zinsanteil ] steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr betrug der steuerpflichtige Zinsanteil der Rente 18%, die in der Regel zu keiner Einkommensteuer führte. Bei den Finanzämtern wurden vor 2005 bei Rentenbeziehern, die keine weiteren Einkünfte erzielen, ab Rentenbeginn die Akten geschlossen. Diese Vorgehensweise war ebenfalls absolut in Ordnung, weil jeder Bürger ab einem bestimmten Alter auch seine Altersruhe mit Behördengängen verdient hat.

Steuerliche Regelung für Renteneinnahmen ab 2005:

Aufgrund der vom DRSB sogenannten ->

rürupschen Betonreform ->

ist die gesetzliche Renten ab dem Kalenderjahr 2005 mit anfänglich 50% zu versteuern. Mit einer Übergangszeit von 35 Jahren wird die gesetzliche Rente bis zum Kalenderjahr 2040 zu 100% steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für Rentenempfänger, die nach 2005 in Rente gehen, für die Zeit von 2005 bis 2020 um jährlich 2%, für Rentenempfänger, die nach dem Kalenderjahr 2021 in Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil um jährlich weitere 1%, bis im Kalenderjahr 2040 100% erreicht wird. Bei einem angenommenen Rentenbeginn im 65. Lebensjahr ist die Rente für Bürger mit dem Geburtsjahrgang 1940 und älter mit 50% steuerpflichtig. Für den Geburtsjahrgang 1952, die im Kalenderjahr 2017 in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente zum Beispiel 74%, und für Geburtsjahrgänge ab 1975 und jünger beträgt zukünftig der steuerpflichtige Anteil der Rente ab dem Kalenderjahr 2040 100%.

Hierzu nachfolgendes Beispiel:

Bei einem alleinstehenden Rentenbezieher mit einer monatlichen Rente von 1.900 Euro ergibt sich nach aktuellen Steuerregeln folgende jährliche Steuer:

Kalenderjahr 2005: Steuerpflichtiger Anteil  50% -> zu zahlende Steuer         0,00 Euro

Kalenderjahr 2017: Steuerpflichtiger Anteil  74% -> zu zahlende Steuer  1.150,00 Euro

Kalenderjahr 2040: Steuerpflichtiger Anteil 100% -> zu zahlende Steuer 2.800,00 Euro

___________________

Die ständige Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils führt bei einem Rentenbeginn im Kalenderjahr 2017 im Vergleich zu einem Rentenbeginn im Kalenderjahr 2005 zu einer indirekten Rentenkürzung von 5% und im Kalenderjahr 2040 von 12%. Ab einer Jahressteuer von 400,00 Euro muss das Finanzamt vierteljährlich Vorauszahlungen für Einkommensteuer festsetzen.

Steuerliche Regelung für Rentenbeiträge bis 2004:

Mit einer relativ einfachen Höchstbetragsberechnung waren die Rentenversicherungsbeträge neben anderen Versicherungsbeiträgen begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Der Höchstsatz der steuerlichen Abzugsfähigkeit für alleinstehende Arbeitnehmer betrug circa 4.000 Euro.

Steuerliche Regelung für Rentenbeiträge ab 2005:

Mit der vom DRSB sogenannten ->

rürupschen Betonreform ->

sind mit einer Übergangszeit von 20 Jahren die Beiträge zur gesetzlichen Rente ab dem Kalender 2005 mit anfänglich 60% abzugsfähig. Der Anteil steigt bis zum Kalenderjahr 2025 auf 100%, also jedes Jahr um 2%. Der jährliche Höchstbetrag der Sonderausgaben für die gesetzliche Rente [ einschließlich Arbeitgeberanteil ] und für die neu eingeführte Rüruprente beträgt 20.000 Euro. Bei der ->

Höchstbetragsberechnung ->

wird von Anfang an der Arbeitgeberanteil wieder um 100% gekürzt.

Hierzu nachfolgendes Beispiel:

Alleinstehender Arbeitnehmer mit jährlichen Rentenversicherungsbeiträgen von 3.000 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt ebenfalls 3.000 Euro.

 

Höchstbetragsberechnung für Kalenderjahr 2005:

Arbeitnehmeranteil   3.000 Euro

Arbeitgeberanteil       3.000 Euro

Summe                           6.000 Euro

Anteiliger Höchstbetrag 60%               3.600 Euro

Abzüglich Arbeitgeberanteil 100%      3.000 Euro          

Anzusetzende Sonderausgaben              600 Euro

 

Höchstbetragsberechnung für Kalenderjahr 2017:

Arbeitnehmeranteil  3.000 Euro

Arbeitgeberanteil      3.000 Euro

Summe                          6.000 Euro

Anteiliger Höchstbetrag 84%                5.040 Euro

Abzüglich Arbeitgeberanteil 100%      3.000 Euro          

Anzusetzende Sonderausgaben           2.040 Euro

 

Höchstbetragsberechnung für Kalenderjahr 2025:

Arbeitnehmeranteil  3.000 Euro

Arbeitgeberanteil      3.000 Euro

Summe                         6.000 Euro

Anteiliger Höchstbetrag 100%              6.000 Euro

Abzüglich Arbeitgeberanteil 100%      3.000 Euro          

Anzusetzende Sonderausgaben           3.000 Euro

 

Übrigens!

Schon alles wieder vergessen?

Die gleiche Herunterdrechselung der Sonderausgaben findet bei der unkündbaren Rürup-Rente statt. Die asymmetrische Behandlung der Renteneinnahmen und der Rentenbeiträge erweckt bei einer statischen Betrachtung den Eindruck, dass die Rentenbeiträge steuerlich bessergestellt werden als die Renteneinnahmen, weil bereits ab 2005 60% der Beiträge abzugsfähig sind und die Einnahmen ab 2005 „nur“ zu 50% zu versteuern sind. Dieser gewollte Eindruck aus der Fern-Betrachtung führt bei einer intensiven Detail-Analyse für den einzelnen Bürger im Zeitverlauf -> aufgrund der rürupschen Herunter-Drechsel-Maschinerie zu einem völlig anderen und total verzerrten Bild. Ein Bürger, der zum Beispiel ab dem Kalenderjahr 2040 in Rente geht [ Geburtsjahrgänge 1975 und JÜNGER ], muss die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente voll versteuern. Für den Zeitraum 2005 bis 2025 haben die Bürger aber nur einen heruntergedrechselten Abzug der zuvor geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rüruprente. Von der geforderten ->

Gleichbehandlung von Pensionen und Renten ->

durch das Bundesverfassungsgericht kann somit keine Rede mehr sein. Die eigenen Beitragszahlungen zur Rente sind nicht durchlässig wie bei Pensionen zu 100% steuerlich wirksam. Der damalige Finanzminister der SPD ->

Hans Eichel ->

befürchtete hohe Lohnsteuerausfälle bei einer konsequenten Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Im Klartext: An der rürupschen Betonreform hängt der böse Fluch der unsinnigen politischen Tat. Zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes sagte die damalige Vorsitzende von Bündnis 90 / die Grünen ->

Claudia Roth ->

dass die nachgelagerte Besteuerung der Rente viel moderner sei. Nahezu wie in einem unerklärbaren Glücksrausch war Claudia Roth von der nachgelagerte Besteuerung begeistert. Im Bundestagswahlkampf 2017 scheuen die etablierten Parteien Diskussionen zur volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

quasi wie der Teufel das Weihwasser. Aus dem hinterlistig konstruierten Labyrinth der ->

AGENDA 2010 ->

werden und wollen -> die verantwortlichen Politiker der etablierten Parteien nicht mehr herauskommen. Auch die CDU -> unter der Führung von Merkel -> hält natürlich wieder einmal ->

ALTERNATIVLOS ->

an der AGENDA 2010 fest. Das hinterlistige konstruierte Labyrinth der AGENDA 2010 wurde in sogenannten Denkfabriken erfunden und bekanntlich vom heutigen Bundespräsidenten Steinmeier noch verfeinert und nachgeschärft. Mit der vollkommen harmlos wirkenden Tarn-Umschreibung ->

FÖRDERN und FORDERN ->

wurde die Gefährlichkeit volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

von Anfang an vorsätzlich verschleiert. Höchstwahrscheinlich waren der SPDler Schröder, der GRÜNE Fischer sowie auch die CDUlerin Merkel in die Pläne zur Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft eingeweiht. Noch heute lobt sich die ->

Bertelsmann-Stiftung ->

selbst dafür, dass man an der Entwicklung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

maßgeblich beteiligt war. Die willfährigen Marionetten-Volksvertreter -> vom SPDler Franz Müntefering auch abwertend STIMMVIEH genannt -> stimmten den Vorgaben und Plänen zur Privatisierung der Altersvorsorge durch die invaliden Rentenmodelle ->

RÜRUP und RIESTER ->

ganz offensichtlich -> zur eigenen Machterhaltung absolut unkritisch zu. Deshalb sollten insbesondere die rund ->

16 Millionen RIESTER-OPFER ->

niemals vergessen -> dass die völlig untaugliche Riester-Rente seit der Einführung im Kalenderjahr 2001 bereits von Anfang des Rentenbezugs voll zu versteuern ist.  

Übrigens!

Schon alles wieder vergessen?

Oder einfach nur verdrängt?

Die völlig untaugliche Riester-Rente war schon VOLL zu versteuern bevor das Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung von Pensionen und Renten forderte. In der vom DEUTSCHEN VOLK sogenannten ->

Lügenpresse ->

wird bis heute -> von den gekauften MIET-SCHREIBERN und MIET-MÄULERN -> die vermeintlich moderne Renten-Reformen tief ins Fleisch und in die Köpfe der Bürger getrieben. Mit den Beiträgen der untauglichen privaten Renten-Modelle ->

RIESTER und RÜRUP ->

plante man das langfristige verschleierte Durchfinanzieren des im Sterben liegenden EU-Kunstgebildes sowie der obsolet gewordenen NATO. Das derzeit propagierte europäische Renten-Modell ->

PEPP ->

soll lediglich eine weitere Gefährdung der privaten Renten-Modelle -> RIESTER und RÜRUP -> vermeiden helfen. Mit PEPP für ALLE möchte man die Geldflüsse nach Brüssel stabilisieren und noch wesentlich erhöhen. Denn die Rufe nach einer kostenunschädlichen Rückabwicklung für alle 16 Millionen RIESTER-OPFER werden immer lauter. Gemäß den DRSB-Studienergebnisse sowie nach der Ansicht von seriösen Volkswirtschaftlern und Historikern lässt sich auch nicht mehr ausschließen -> dass die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

flankierend zum sogenannten ->

UM-VOLKUNGS-PROZESS ->

in allen National-Staaten der EU-Vertragsgemeinschaft eingesetzt werden sollte. Denn mit einem europaweiten Einsatz der AGENDA 2010 hätte man vollkommen problemlos alle abhängig Beschäftigten, aktuelle sowie zukünftige Rentenbezieher -> in allen EU-Mitgliedsstaaten -> einheitlich auf ein niedriges Einkommensniveau der Schein-Asylanten und Armutszuwanderern herunterschrauben können. Bis heute konnte der DRSB diese vermutlich geplante Entwicklung in Deutschland verlangsamen und in den restlichen 26 EU-Mitgliedsstaaten verhindern. Doch mit der Wahl von Emmanuel Macron zum französischen Staatspräsidenten lauern demnächst auf die Mehrheit des französischen Volkes vergleichbare soziale und wirtschaftliche Gefahren -> wie in unserer Heimat.

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