Das Wort am Sonntag – 30. Dezember 2012

Ausschaltung aller Systemkritiker?

 

Wer sich heute politisch für die Um- und Durchsetzung einer echten Demokratie oder für soziale Gerechtigkeit in Deutschland oder in der EU einsetzt, wird von allen etablierten Parteien und dem Staatsapparat mit allen sogenannten „legalen“ Mitteln geächtet. Man versucht Systemkritiker gezielt auszugrenzen, indem man sie desavouiert, diskreditiert und diskriminiert, wo immer es möglich erscheint. Gerne unterstellt man selbst harmlosen Internetbloggern Faschismus oder Rechts- und Linksextremismus. Selbst vor der wirtschaftlichen Vernichtung schreckt man nicht zurück, genauso wenig wie auf die systematische Benachteiligung und Ächtung von Familienangehörigen und Kindern.

 

Man zieht quasi alle „legalen“ Register eines Rechtsstaates, denn man möchte sich von den brutalen Praktiken der Diktaturen und totalitären Staaten abgrenzen. Man ist schließlich der Demokratie verpflichtet.

 

Sicherlich gibt es auch extrem linke und rechte Bloggerplattformen mit unsäglichen Hasstiraden gegen Migranten, Hartz IV – Empfänger, Muslime und LINKE. Die meistens radikalen Artikel wollen lediglich provozieren und die Stimmungsbilder aufheizen. Doch diese Art der Bloggerplattformen hat das Interesse am Neuen verloren, denn es fehlte an qualifizierten Rückmeldungen oder gar Anerkennung. Nur die extrem radikalen Meinungsblogger sind noch häufig im Internet zu finden. Mit sachlich fundierter Systemkritik oder nutzmehrenden Innovationen für die Deutschen oder Europäer hat diese Erscheinung im „NETZ“ nicht das Geringste zu tun. Es ist lediglich eine „billige“ Form des Dampf ablassen.

 

Dagegen zeichnen sich echte Systemkritiker durch sachliche Analysen sowie durch das Aufzeigen der Ursachen- und Wirkungszusammenhänge aus. Wer die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Defizite verständlich darstellt, der wird auch gelesen und verstanden. Dies führt natürlich zum Nachdenken und Hinterfragen. Systemkritiker werden so zu einer Gefahr für alle etablierten Machtmodelle und deren Netzwerker. Nur wie beseitigt man in einem vorgeblichen Rechtsstaat diese gefährlichen „Elemente“?

 

Hier bringt man das „RECHT“ ins Spiel. Das Recht soll einen Schein von Objektivität suggerieren, wo es tatsächlich keinerlei Objektivität mehr gibt [ siehe DRSB - Berichte zu atlantischen Netzwerkern ]. Es soll verlässliche Regeln aufstellen und ihnen dadurch Geltung verschaffen. Regeln, die sich auch „demokratisch“ durchsetzen lassen. Entweder, weil eine Mehrheit sie akzeptieren muss – > oder weil man die politische, wirtschaftliche oder sogar die polizeiliche Macht besitzt, sie konsequent durchzusetzen.

 

Unsere Justiz ist lediglich ein Staatsorgan, das diese Regeln umsetzt und Streitfälle nach ihnen entscheidet. Ein einzelner Richter darf diese Regeln nicht individuell auslegen oder sein eigenes Empfinden von wirklicher Gerechtigkeit zum Maßstab seiner Entscheidungen machen. Alle deutschen Richter und Staatsanwälte sind an unsere Gesetze gebunden.

Das macht vermeintlich einen Rechtsstaat aus.

Denn ein sogenannter Rechtsstaat muss nicht zwangsläufig ein gerechter Staat sein, er ist nur ein Land, in dem die Richter und Staatsanwälte an das bestehende Gesetz gebunden sind.

 

Deshalb wird es immer wichtiger, dass die Menschen in unserer Heimat und in der EU den Parlamenten bei der Planung von neuen Gesetzen auf die Finger schauen. Oftmals werden deshalb Lesungen oder Anhörungen geschickt vor Feier- oder Festtagen gelegt, denn dort ist man in der Regel mit anderen Dingen beschäftigt.

 

So fand unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit am 10. November 2012 die von den Sozialverbänden geforderte öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme statt.

 

Sachverständige wurden eingeladen und vertraten ihre teilweise kritischen Positionen auf der Grundlage der vorgelegten Stellungnahmen und Gutachten. Man lehnte quasi geschlossen den vorliegenden Gesetzentwurf sowie die kurzfristig eingereichten Änderungsanträge der CDU/ CSU und FDP ab. Bemerkenswert war aus Sicht der Sozialverbände die eindeutige Forderung der ärztlichen Sachverständigen, dass überprüfbare und dokumentierte Versuche stattfinden müssten, um eine Zustimmung  erreichen zu können. Darüber hinaus setzte sich einige Sachverständige für ein zentrales Register von Zwangsbehandlungen ein, um eine bessere Kontrolle ausüben zu können. Direkt zu Beginn dieser Anhörung äußerten Psychiatrie erfahrene Besucher deutlich ihren Protest gegen das Gesetzesvorhaben. Es kam sogar  zu tumultartigen Szenen mit der Folge, dass mehrere Besucher unter Hinzuziehung von Polizeikräften des Saales verwiesen wurden. Haben Sie davon etwas in unseren Medien gehört oder gelesen?

NEIN!

Denn vermutlich soll dieses Gesetz zur psychiatrischen Zwangsbehandlung ohne größeres öffentliches Aufsehen schnell durch durchgepeitscht werden.

 

Der Gesetzentwurf, so die zugänglichen Informationen, wurde nicht – wie ursprünglich geplant – am 14. Dezember 2012 im Bundesrat behandelt. Nachfolgende wesentliche Änderungsanträge wurden erst am 07. Dezember 2012 von der CDU / CSU und FDP eingebracht. Sie beziehen sich im Kern auf das Verfahrensrecht [ FamFG ], denn dem § 321 Absatz 1 soll folgender Satz angefügt werden: Bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung soll der Sachverständige nicht der zwangsbehandelnde Arzt sein.

 

Das geplante Gesetz zur psychiatrischen Zwangsbehandlung öffnet den Mächtigen in Berlin das vermeintlich demokratische Tor zur systematischen Ausschaltung aller Systemkritiker. Man könnte mit diesem Gesetz Systemkritiker sowie alle unliebsamen Staatsdiener durch „bestellte“ Psychiatrische Gutachten mundtot machen.

 

Der Fall von Gustl Mollath dürfte als Abschreckung dienen. Mollath wurde in die Enge getrieben, weil er vermutlich unter einem extrem hohen psychischen Druck stand. Seine Hinweise und Veröffentlichen zum Thema Schwarzgeld sind noch immer von hoher Brisanz. Und wer in Deutschland so etwas aufdeckt und auch noch publiziert – „DER“ lebt äußerst gefährlich. Ein solcher Mensch stört ganz erheblich die Kreise der calvinistisch, mosaisch geprägten Atlantischen Netzwerker. Ergo – musste man Mollath gezielt diskreditieren, desavouieren, diskriminieren und letztendlich „MUNDTOT“ machen.

 

Auch der Fall der freigesetzten Steuerfahnder und Polizeibeamten in Hessen dürfte wieder an Aktualität gewinnen, denn wenn man treue Staatsdiener mundtot macht, sie möglicherweise sogar wegsperren lässt oder mit Medikamenten vollpumpt, dann läuft womöglich in unserem Rechtsstaat etwas vollkommen aus dem demokratischen Ruder.

 

Als TOP 13 ist für den 17. Januar 2013 ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung für das Plenum das Bundestag vorgesehen.

Siehe hierzu:

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/Tagesordnung_komplett_kommende_Woche.pdf

Die Menschen in unserer Heimat haben also noch 17 Tage Zeit, „IHRE“ Abgeordneten darauf hinzuweisen, dass sie mit einer Zustimmung zu diesem Gesetz höchstwahrscheinlich das Grundgesetz verletzen und die Menschenrechte außer Acht lassen.

Siehe hierzu auch:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/MSt_2012_Stellungnahme_Psychiatrie_undMenschenrechte.pdf

 

Der gesamte Vorgang hat ein gefährliches Geschmäckle und erinnert an die mögliche Rückkehr von Sondergesetzen außerhalb der Öffentlichkeit.

 

Die Pressefreiheit ist im deutschen Grundgesetz verankert und wird quasi wie eine Monstranz von den Medien immer vor sich her getragen. Wo also bleibt eine sachlich fundierte und kritische Berichterstattung?

 

Denn das Ausschalten von Systemkritikern mit der Hilfe von psychiatrischen Anstalten kannte man bisher nur aus totalitären Staaten, die der Diktatur frönen. Womöglich ein Vorgeschmack auf das, was Systemkritikern tatsächlich droht, die sich für Demokratie und soziale Gerechtigkeit einsetzen.

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