Das Wort am Sonntag 2010 01 31

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 31. Januar 2010

 

Das Wort am Sonntag

Riesterrente

Das Förderchaos schreitet fort

 

Als vor 8 Jahren die rot / grüne Bundesregierung den Bürgern in flammenden Reden unter dem Hinweis auf eine Jahrhundertreform eine dynamisch wachsende Form der privaten Altersvorsorge unter der Begleitung der Medien zu vermitteln ver suchte, ahnte noch kein Mensch in unserer Heimat, mit welchen fatalen Folgen die so genannte

Agenda – Politik

für alle verbunden ist.

In hitzigen und unsinnigen Debatten wurde der Begünstigenkreis der Riesterrente rund um die gesetzliche Rentenversicherung eingegrenzt und die Bürger ohne einen erkennbaren wirtschaftlich sinnvollen oder nutzmehrenden Ansatz in

Kann – Riester und in Kann – Nicht – Riester

aufgeteilt.

Die alles umfassende

Absurdität der Riesterförderung

blieb damit in der „Statik des Begünstigtenkreises” hängen.

Es liegt auf der Hand, dass bei mehr als 84 Millionen Bürgern in unserer Heimat Arbeitnehmer nicht immer Arbeitnehmer bleiben und Selbständige nicht als Selbständige zur Welt kommen.

Möglicherweise mit guten Absichten fordert deshalb der neue Präsident des

GDV

[ Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ]

Rolf – Peter Hoenen

in seiner sehr ausführlichen

Jahresprognose 2010

für die deutsche Versicherungswirtschaft, die im

versicherungstip des Markt – Intern Verlages

in der ersten Ausgabe 2010 veröffentlicht wurde:

Zitat Auszüge:

Ein weiteres Ziel wird daher

der Ausbau der Riester – Förderung sein.

Die Branche plädiert dafür, das Fördervolumen bei der

Riester – Rente auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und an diesen Wert dynamisch zu koppeln.

Zudem sollen alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gefördert werden.

Nur so führt der Wechsel zwischen Angestelltenstatus und Selbständigkeit nicht mehr zu Friktionen bei der Riester – Vorsorge.

Zitat Ende.

Doch gleichgültig, ob man das völlig untaugliche Modell

Kann – Riester und Kann – Nicht – Riester

als

Friktionenoder wie vom DRSB e.V. alsBerufsfalle

bezeichnet, das negative Ergebnis ist immer das gleiche.

Denn die rürupsche Gedankenwelt aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaften ist knallhart und unsanft auf den Boden der Wirklichkeit aufgeschlagen.

Ein untaugliches Modell aus

KANNund KANN – NICHT

bringt eigentlich jedes System ohne ein verbindendes Element zum Kollabieren.

Auch im Koalitionsvertrag aus CDU / CSU und FDP ist deshalb eine vollkommen untaugliche Regelungsverpflichtung zur Öffnung der Riesterrente für Selbständige enthalten.

Kann ein Aufnehmen von Selbständigen bei Riesterverträgen das fehlende Element für eine durchlässige Förderung sein?

Eher Nein!

Der Grund liegt ganz offensichtlich auch darin, dass sich nach wie vor Selbständige zu weit von der gesetzlichen Rentenversicherung „entfernt” haben.

Auf welcher Berechnungsgrundlage könnte ein nachvollziehbarer so genannter

Mindesteigenanteil

für Selbständige berechnet werden?

Auf einer nicht vorhandenen

Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung?

Sollte ein Einkommensteuerbescheid die Regellücke ersetzen?

Die nachfolgenden Einkunftsarten des Steuerrechts werden unterschiedlich ermittelt, und zwar entweder nach Durchschnittssätzen oder durch Bilanzierung und Überschussermittlung:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen

[ mit Option auf Abgeltungssteuer ]

Es wäre ein weiterer Versuch zur Quadratur des Kreises, aus diesen einzelnen Einkunftsarten mit den nachfolgenden Begriffen des Steuer- und Sozialrechts eine Berechnung eines Mindesteigenbeitrages zu einer Riesterrente herbeizuführen, um eine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zu simulieren:

Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld

Einnahmen, Aufwendungen

Umsätze, Kosten, Durchschnittssätze

Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben

Einnahmen, Werbungskosten

Abschreibungen, Gewinn und Verlust.

Die weiteren Begriffe des Steuerrechts korrespondieren der Höhe nach nicht mit den Begriffen „Bruttoarbeitslohn” und „Bemessungsgrundlage zur Rentenversicherung” aus der Einkunftsart „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit”. Würde man zum Beispiel den Begriff „Gewinn” als sinnvolle „Ergänzungsbemessungsgrundlage” auswählen, könnten dann Selbständige ihre Betriebsausgaben bei der Bemessungsgrundlage zum Mindesteigenbeitrag abziehen, um die volle Riesterzulagen zu erhalten, und Arbeitnehmer ihre Werbungskosten nicht?

Zur „Rettung” des bestehenden Riestermodells kann das Steuerrecht ohnehin ohne eine Aufhebung des Steuergeheimnisses keine Hilfestellung leisten, damit man hieraus eine nützliche so genannte

Volks – Riester – Rente

für alle Bürger entwickeln könnte.

Ein gewagtes Experiment, da die bestehenden Regelungen der untauglichen Modelle

Riester und Rürup

für die meisten Bürger schon heute völlig unverständlich und unübersichtlich geworden sind.

Die verantwortlichen Politiker würden ein weiteres gefährliches Experiment bei der privaten Altersvorsorge eingehen und an einer Erweiterung des Datenausgleichs zwischen der Deutschen Rentenversicherung, der Zentralstelle, der Finanzverwaltung und den privaten Versicherungsgesellschaften „zwangsläufig” zur Kontrolle der Menschen in unserer Heimat bestehende Gesetze „aushebeln”.

Auch wenn demnächst über

Elster und Elena

eine riesige Datenbank über die Einkommensverhältnisse aller deutschen Bürger im Internet zur Verfügung stehen sollte, welcher verantwortungsbewusste Politiker würde sich trauen, auf einen so genannten

Riesterdatenausgleichsknopf

zu drücken?

Oder sind in Wahrheit die Datenerfassungssysteme „Elster” und „Elena” bereits die Vorbereitungsmaßnahmen für den

Riesterdatenausgleichsknopf”?

Wer soll zukünftig noch Zugriff auf diese Daten haben?

Müssen also in naher Zukunft die Menschen in unserer Heimat für den Erhalt der staatlichen Riesterzulagen zunächst eine

Verzichtserklärung

für den

Anspruch auf das Steuergeheimnis

unterschreiben?

Oder ist es nicht wesentlich besser den gemeinsamen Nenner für eine durchlässige Förderung der Altersvorsorge in jeder erdenklichen Erwerbs- und Berufsphase an einer ganz anderen Stelle zu suchen, ohne dass es eines Datenabgleichs bedarf oder böswillig das

Steuergeheimnis

verletzt werden könnte?

Erst im Bereich der Sonderausgaben, unterhalb der Einkunftsebene der

7 Einkunftsarten,

liegen für alle Bürger einheitliche und gleiche gesetzliche Regelungen und Begriffe für Vorsorgeaufwendungen vor.

Erst bei einer Entkoppelung der bestehenden Regelung zur so genannten

Mindesteigenbeitragsleistung

auf Einkunftsebene [ zurzeit: Bemessungsgrundlage zur Rentenversicherung ] könnte eine durchlässige Förderung möglich sein.

Die bestehende zulagenorientierte Förderung in Kombination mit

Mindesteigenbeiträgen

ist hierfür nicht geeignet. Praxistauglich wäre für eine gewünschte durchlässige Förderung der Altersvorsorge eine rein fiskalische Förderung im Bereich der Sonderausgaben.

Alles andere ist und bleib Stückwerk.

Wie sich in Zukunft die Arbeitsabläufe in einer Versicherungsgesellschaft gestalten könnten, zeigt folgende „humorvolle” Unterhaltung von Sachbearbeitern der Erfassungsstelle für Riesteranträge auf:

 

Sachbearbeiter 1:

Wie viele Riesteranträge hast Du gestern bearbeitet?

Sachbearbeiter 2:

40 Stück.

 

Und wie viele Vorgänge hast Du geschafft?

Sachbearbeiter 1:

Nur einen einzigen.

Sachbearbeiter 2:

Wie, nur einen?

 

Was war an dem Vorgang so schwierig?

Sachbearbeiter 1:

Unser Kunde war zuerst Uni – Lehrer, dann Hausmann und Bundestagsabgeordneter.

 

Aktuell ist er unabhängiger Finanzoptimierer als Scheinselbständiger.

Sachbearbeiter 2:

Alle Achtung, für so einen Vorgang hätte ich wohl eine ganze Woche gebraucht.

Sachbearbeiter 1:

Wieso eine Woche?

 

Ich habe den Vorgang nach intensiver Durchsicht direkt in den Reißwolf gesteckt!

 

Diese „humorvolle” Konversation verdeutlicht, dass die kritischen Problemzonen der Riesterförderung Tag für Tag anwachsen und dadurch die gesamten unsinnigen, unnötigen sowie kostenbeladenen Arbeitsabläufe in Frage stellen.

Wie schrieb die

Financial Times Deutschland

bereits vor mehreren Jahren völlig zu Recht zum erwarteten Förderchaos der Riesterrente:

Ein Jahrhundert kann sehr lang werden”.

 

DRSB

 

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