Dampf ablassen Teil 2 – 25. Juli 2021

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Die toten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger der Stark-Regen-Ereignisse

könnten noch leben!

 

 

 

Durch das Versagen unserer politischen Eliten mussten hunderte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in den Schlamm-Fluten in NRW und Rheinland-Pfalz sterben. Noch immer werden viele Menschen vermisst. Ein heftiges Unwetter mit Starkregen und Hochwasser hat in unserer Heimat für Schock, Entsetzen und Trauer gesorgt. Das naive Agieren unserer politischen Eliten hat wieder einmal in ein Desaster geführt! Durch das Abschalten und Abbauen der Warn-Sirenen konnten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden, denn bedingt durch den plötzlichen Stromausfall konnten die auf Handys installierten

WARN-APPS

nicht empfangen werden. Gebraucht werden deshalb ANALOGE und DIGITALE Warn-Systeme, die auch im Katastrophen-Fall funktionieren. In den Niederlanden gibt es solche

Cell-Broadcast-Warn-Systeme,

die jedes Handy schrillen lassen, auch wenn es auf Stumm geschaltet ist. Die Niederlande konnten deshalb mit dem System

NL-ALERT

der Tod von Niederländerinnen und Niederländern verhindern! Schon seit 2018 gibt es eine sogenannte EU-Richtlinie die den Einsatz von

Cell-Broadcast-Warn-Systemen

im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft empfiehlt. Doch 3 Jahre nach ihrer Verabschiedung in Brüssel und Straßburg ist die sogenannte EU-Richtlinie 2018-1972 für den geplanten einheitlichen

EU-ALARM – EU-ALERT

von der Bundesregierung und von Kanzlerin Merkel noch immer nicht umgesetzt worden. Mit dem sogenannten EU ALERT, der ab Juni 2022 jeder Mobiltelefon-Nutzerin und jedem Mobiltelefon-Nutzer >an jedem Ort< in dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft warnen soll, hätten die Toten in NRW und in Rheinland-Pfalz vermieden werden können!

Die Nachlässigkeit der Bundesregierung

und von

Kanzlerin Merkel

kostete vermutlich viele hundert deutsche Menschenleben!

Das ist erschreckend, bedrückend und entsetzlich zugleich, denn jede noch so unsinnige und überflüssige Entscheidung zu der untauglichen EURO-Gemeinschaftswährung wird immer blitzartig umgesetzt! Das Versagen der Bundesregierung und von Kanzlerin Merkel ist auch Bundesinnenminister Horst Seehofer offenbar bekannt. Denn nach der Katastrohe in NRW und Rheinland-Pfalz gab der CSUler Seehofer am 21. Juli 2021

GRÜNES LICHT

für das neue Warnsystem EU-ALERT! Den

EU-ALARM > EU-ALERT

soll es wohl schon vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 geben. Was jetzt dynamisch und zupackend wirken soll, dass ist in Wahrheit ein erbärmliches

TOTALES VERSAGEN

von alle deutschen Politikerinnen und Politiker!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich meine uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Mit Artikel 110 direkte Warnungen….

 

 

…. per Cell-Broadcast-Technik wollten Brüssel und Straßburg ein digital gesteuertes Warn-System vorantreiben, wie sie zum Beispiel in Großbritannien [ UK ALERT ], den USA [ Wireless Emergency Alert ], Australien, Israel in Japan und Südkorea, seit längerer Zeit schon gibt! Wenn in den aufgeführten Staaten eine Behörde die Menschen in einer bestimmten Region warnen muss und will, so kann sie eine identische Nachricht an alle Mobiltelefonnutzerinnen und Mobiltelefonnutzer schicken, die sich gerade in einer gefährdeten Region befinden. Dieses Alarm-Modell ist unabhängig davon, welche Warn-Apps die Mobiltelefon-Besitzerinnen und Mobiltelefon-Besitzer installiert haben. Man braucht sogar keine Internet-Verbindung für den Empfang der Warnungen! Das Rund-Sende-Modell funktioniert vergleichbar wie ein UKW-Radio! Es genügt also, wenn eine Mobiltelefon-Besitzerinnen oder ein Mobiltelefon-Besitzer mit dem mobilen Netz seines Telefon-Anbieters verbunden ist.

Cell-Broadcast-Warnungen

werden mit einem sehr lauten Warnton übermittelt!

Cell-Broadcast-Warnungen

werden, solange die akkubetriebenen Mobilfunkgeräte laufen, auch in Krisen-Gebieten erreicht, in denen der Strom ausgefallen ist! In Japan werden

Cell-Broadcast-Warnungen

vor allem vor Erdbeben und Tsunamis gesendet! In Israel gibt es z.B. Warnungen vor Raketen-Angriffen. Gemäß den verbindlichen Vorgaben der japanischen Behörden an die

Mobilfunk-Konzerne

muss die Weiterleitung einer Warnmeldung unverzüglich erfolgen und darf maximal 4 Sekunden dauern. Wer mein heutiges DAMPF-ABLASSEN liest, der weiß sofort, dass unsere immer „ACH SO BESORGTEN“ Politikerinnen und Politiker wieder auf der ganzen Linie versagt haben.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Artikel 110 der EU-Richtlinie!

 

 

Artikel 110 der EU-Richtlinie dürfte den meisten DEUTSCHEN bis zum Starkregen-Ereignis vollkommen unbekannt gewesen sein. Die im Artikel 110 der EU-Richtlinie empfohlenen Möglichkeiten der Warnung über Mobilfunk-Telefone von Menschen hätte den Tod von vielen DEUTSCHEN vermutlich vermieden, die sich vor dem Beginn des Starkregen-Ereignisses in den gefährdeten Gebieten aufhielten. Sofern die Effektivität in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Besitzerinnen und Besitzer von Mobilfunk-Telefonen von den Mobilfunk-Anbietern zu gewährleisten war. Doch in unserem Land gibt es noch immer sogenannte Funklöcher!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Der völlig unbekannte EU-Artikel 110!

 

 

Durch Artikel 110 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch Deutschland, bis zum 21. Juni 2022 sicherzustellen, dass Mobilfunknetzbetreiber ihren Kundinnen und Kunden notwendige Warnungen zu drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen übermitteln.

Öffentliches Warnsystem!

Die meisten Menschen im völlig überflüssigen und finanziell bankrotten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft wissen gar nicht, dass die EU-Richtlinien zu dem Thema

Warnsystem

bereits geltendes europäisches Recht sind, denn die Umsetzung in nationales Recht erfolgte nur sehr schleppend! Wenn aber in Brüssel oder Straßburg hysterisch agierende Politikerinnen und Politiker zum Themenbereich

Elektro-Mobilität und Klimawandel

etwas vom Stapel lassen, dann muss es sofort umgesetzt werden! Das zeigt in deutlicher Form, dass im völlig überflüssigen und finanziell bankrotten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft einiges nicht in Ordnung ist – oder noch nie in Ordnung war!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

EU-Alert ab 2022?

 

 

Die meisten in Brüssel oder Straßburg „produzierten“ EU-Dokumente sind für normale sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sehr schwer verständlich. Viele Definitionen, Vorschriften, Ausnahmen und Gegen-Ausnahmen oder EU-Regeln werden vermutlich vorsätzlich stark verklausuliert, sodass normale sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht sofort erkennen können, welche tatsächlichen Absichten dahinter stecken. Das ist beim unbekannten EU-Artikel 110, der sich über 179 Seiten erstreckt, etwas anders. Das anvisierte Ziel ist klar erkennbar:

Schutz der sogenannten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

vor Katastrophen und vor zu erwartenden extremen Wetter-Ereignissen.

Die Richtlinie regelt auch andere Fragen der öffentlichen Sicherheit. So wird zum Beispiel in EU-Artikel 109 allen EU-Mitgliedsstaaten aufgegeben, gebührenfreie Anrufe bei der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 sicherzustellen. Hinzu kommt, dass die sogenannten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vor Katastrophen in Risiko-Gebieten mit

Cell-Broadcast-Warn-Systemen

verlässlich gewarnt werden sollen, wenn Lebensgefahr droht! Das kann jede sogenannte EU-Bürgerinnen und jeder EU-Bürger der EU-Richtlinie 2018/1972 zum europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, ganz bequem nachlesen. Da jedoch das überflüssige, total zerstrittenen und finanziell bankrotte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft überall auf massive Ablehnung stößt, lehnen immer mehr sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger das Lesen von EU-Dokumenten ab. Die EU-Richtlinie 2018/1972 zum europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation hätte jedoch in NRW und in Rheinland-Pfalz viele hundert Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor dem Tod und den Verlust ihres Besitzes bewahren können, wenn deutsche verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker mit Rückgrat und Charakter den

EU-Artikel 110

in deutsches Recht umgesetzt hätten. Möglicherweise kannten die SPD-Genossin und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz

MALU DREYER

und ihr CDU-Kollege in der NRW-Landesregierung

ARMIN LASCHET

nicht die EU-Richtlinie 2018/1972. Und was Landes-Politikerinnen und Landes-Politiker nicht KENNEN – das kann man auch nicht UMSETZEN! Doch Unwissenheit und Unkenntnis sollten eigentlich nicht vor Strafen schützen. Es wär deshalb sinnvoll und für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sicherlich zukünftig sehr nützlich, wenn die SPD-Genossin DREYER und der CDU-Politiker LASCHET schnell ihre Rücktritte von allen politischen Ämtern  erklären würden.

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DIE VERFASSER

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Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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