DAMPF ABLASSEN
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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Nachricht / anonymisiert
Die toten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger der Stark-Regen-Ereignisse
könnten noch leben!
Durch das Versagen unserer politischen Eliten mussten hunderte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in den Schlamm-Fluten in NRW und Rheinland-Pfalz sterben. Noch immer werden viele Menschen vermisst. Ein heftiges Unwetter mit Starkregen und Hochwasser hat in unserer Heimat für Schock, Entsetzen und Trauer gesorgt. Das naive Agieren unserer politischen Eliten hat wieder einmal in ein Desaster geführt! Durch das Abschalten und Abbauen der Warn-Sirenen konnten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden, denn bedingt durch den plötzlichen Stromausfall konnten die auf Handys installierten
WARN-APPS
nicht empfangen werden. Gebraucht werden deshalb ANALOGE und DIGITALE Warn-Systeme, die auch im Katastrophen-Fall funktionieren. In den Niederlanden gibt es solche
Cell-Broadcast-Warn-Systeme,
die jedes Handy schrillen lassen, auch wenn es auf Stumm geschaltet ist. Die Niederlande konnten deshalb mit dem System
NL-ALERT
der Tod von Niederländerinnen und Niederländern verhindern! Schon seit 2018 gibt es eine sogenannte EU-Richtlinie die den Einsatz von
Cell-Broadcast-Warn-Systemen
im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft empfiehlt. Doch 3 Jahre nach ihrer Verabschiedung in Brüssel und Straßburg ist die sogenannte EU-Richtlinie 2018-1972 für den geplanten einheitlichen
EU-ALARM – EU-ALERT
von der Bundesregierung und von Kanzlerin Merkel noch immer nicht umgesetzt worden. Mit dem sogenannten EU ALERT, der ab Juni 2022 jeder Mobiltelefon-Nutzerin und jedem Mobiltelefon-Nutzer >an jedem Ort< in dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft warnen soll, hätten die Toten in NRW und in Rheinland-Pfalz vermieden werden können!
Die Nachlässigkeit der Bundesregierung
und von
Kanzlerin Merkel
kostete vermutlich viele hundert deutsche Menschenleben!
Das ist erschreckend, bedrückend und entsetzlich zugleich, denn jede noch so unsinnige und überflüssige Entscheidung zu der untauglichen EURO-Gemeinschaftswährung wird immer blitzartig umgesetzt! Das Versagen der Bundesregierung und von Kanzlerin Merkel ist auch Bundesinnenminister Horst Seehofer offenbar bekannt. Denn nach der Katastrohe in NRW und Rheinland-Pfalz gab der CSUler Seehofer am 21. Juli 2021
GRÜNES LICHT
für das neue Warnsystem EU-ALERT! Den
EU-ALARM > EU-ALERT
soll es wohl schon vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 geben. Was jetzt dynamisch und zupackend wirken soll, dass ist in Wahrheit ein erbärmliches
TOTALES VERSAGEN
von alle deutschen Politikerinnen und Politiker!
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DIE VERFASSERIN
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Nachricht / anonymisiert
Mit Artikel 110 direkte Warnungen….
…. per Cell-Broadcast-Technik wollten Brüssel und Straßburg ein digital gesteuertes Warn-System vorantreiben, wie sie zum Beispiel in Großbritannien [ UK ALERT ], den USA [ Wireless Emergency Alert ], Australien, Israel in Japan und Südkorea, seit längerer Zeit schon gibt! Wenn in den aufgeführten Staaten eine Behörde die Menschen in einer bestimmten Region warnen muss und will, so kann sie eine identische Nachricht an alle Mobiltelefonnutzerinnen und Mobiltelefonnutzer schicken, die sich gerade in einer gefährdeten Region befinden. Dieses Alarm-Modell ist unabhängig davon, welche Warn-Apps die Mobiltelefon-Besitzerinnen und Mobiltelefon-Besitzer installiert haben. Man braucht sogar keine Internet-Verbindung für den Empfang der Warnungen! Das Rund-Sende-Modell funktioniert vergleichbar wie ein UKW-Radio! Es genügt also, wenn eine Mobiltelefon-Besitzerinnen oder ein Mobiltelefon-Besitzer mit dem mobilen Netz seines Telefon-Anbieters verbunden ist.
Cell-Broadcast-Warnungen
werden mit einem sehr lauten Warnton übermittelt!
Cell-Broadcast-Warnungen
werden, solange die akkubetriebenen Mobilfunkgeräte laufen, auch in Krisen-Gebieten erreicht, in denen der Strom ausgefallen ist! In Japan werden
Cell-Broadcast-Warnungen
vor allem vor Erdbeben und Tsunamis gesendet! In Israel gibt es z.B. Warnungen vor Raketen-Angriffen. Gemäß den verbindlichen Vorgaben der japanischen Behörden an die
Mobilfunk-Konzerne
muss die Weiterleitung einer Warnmeldung unverzüglich erfolgen und darf maximal 4 Sekunden dauern. Wer mein heutiges DAMPF-ABLASSEN liest, der weiß sofort, dass unsere immer „ACH SO BESORGTEN“ Politikerinnen und Politiker wieder auf der ganzen Linie versagt haben.
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DIE VERFASSERIN
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Nachricht / anonymisiert
Artikel 110 der EU-Richtlinie!
Artikel 110 der EU-Richtlinie dürfte den meisten DEUTSCHEN bis zum Starkregen-Ereignis vollkommen unbekannt gewesen sein. Die im Artikel 110 der EU-Richtlinie empfohlenen Möglichkeiten der Warnung über Mobilfunk-Telefone von Menschen hätte den Tod von vielen DEUTSCHEN vermutlich vermieden, die sich vor dem Beginn des Starkregen-Ereignisses in den gefährdeten Gebieten aufhielten. Sofern die Effektivität in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Besitzerinnen und Besitzer von Mobilfunk-Telefonen von den Mobilfunk-Anbietern zu gewährleisten war. Doch in unserem Land gibt es noch immer sogenannte Funklöcher!
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Der völlig unbekannte EU-Artikel 110!
Durch Artikel 110 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch Deutschland, bis zum 21. Juni 2022 sicherzustellen, dass Mobilfunknetzbetreiber ihren Kundinnen und Kunden notwendige Warnungen zu drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen übermitteln.
Öffentliches Warnsystem!
Die meisten Menschen im völlig überflüssigen und finanziell bankrotten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft wissen gar nicht, dass die EU-Richtlinien zu dem Thema
Warnsystem
bereits geltendes europäisches Recht sind, denn die Umsetzung in nationales Recht erfolgte nur sehr schleppend! Wenn aber in Brüssel oder Straßburg hysterisch agierende Politikerinnen und Politiker zum Themenbereich
Elektro-Mobilität und Klimawandel
etwas vom Stapel lassen, dann muss es sofort umgesetzt werden! Das zeigt in deutlicher Form, dass im völlig überflüssigen und finanziell bankrotten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft einiges nicht in Ordnung ist – oder noch nie in Ordnung war!
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DIE VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
EU-Alert ab 2022?
Die meisten in Brüssel oder Straßburg „produzierten“ EU-Dokumente sind für normale sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sehr schwer verständlich. Viele Definitionen, Vorschriften, Ausnahmen und Gegen-Ausnahmen oder EU-Regeln werden vermutlich vorsätzlich stark verklausuliert, sodass normale sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht sofort erkennen können, welche tatsächlichen Absichten dahinter stecken. Das ist beim unbekannten EU-Artikel 110, der sich über 179 Seiten erstreckt, etwas anders. Das anvisierte Ziel ist klar erkennbar:
Schutz der sogenannten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
vor Katastrophen und vor zu erwartenden extremen Wetter-Ereignissen.
Die Richtlinie regelt auch andere Fragen der öffentlichen Sicherheit. So wird zum Beispiel in EU-Artikel 109 allen EU-Mitgliedsstaaten aufgegeben, gebührenfreie Anrufe bei der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 sicherzustellen. Hinzu kommt, dass die sogenannten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vor Katastrophen in Risiko-Gebieten mit
Cell-Broadcast-Warn-Systemen
verlässlich gewarnt werden sollen, wenn Lebensgefahr droht! Das kann jede sogenannte EU-Bürgerinnen und jeder EU-Bürger der EU-Richtlinie 2018/1972 zum europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, ganz bequem nachlesen. Da jedoch das überflüssige, total zerstrittenen und finanziell bankrotte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft überall auf massive Ablehnung stößt, lehnen immer mehr sogenannte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger das Lesen von EU-Dokumenten ab. Die EU-Richtlinie 2018/1972 zum europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation hätte jedoch in NRW und in Rheinland-Pfalz viele hundert Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor dem Tod und den Verlust ihres Besitzes bewahren können, wenn deutsche verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker mit Rückgrat und Charakter den
EU-Artikel 110
in deutsches Recht umgesetzt hätten. Möglicherweise kannten die SPD-Genossin und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
MALU DREYER
und ihr CDU-Kollege in der NRW-Landesregierung
ARMIN LASCHET
nicht die EU-Richtlinie 2018/1972. Und was Landes-Politikerinnen und Landes-Politiker nicht KENNEN – das kann man auch nicht UMSETZEN! Doch Unwissenheit und Unkenntnis sollten eigentlich nicht vor Strafen schützen. Es wär deshalb sinnvoll und für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sicherlich zukünftig sehr nützlich, wenn die SPD-Genossin DREYER und der CDU-Politiker LASCHET schnell ihre Rücktritte von allen politischen Ämtern erklären würden.
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