Dampf ablassen – 31. Mai 2020

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Das große Erwachen

 

 

Das vom DRSB vorgestellte fiskalische System des

„Consolidation Packages“

sorgt auf der Seite der Netzwerker für großes Entsetzen und könnte für die demokratischen Länder der Welt auf der anderen Seite für ein großes Erwachen sorgen. Mit dem vorgestellten System haben Sie sich nicht nur Freunde geschaffen. Die Befürworter des Turbo-Kapitalismus werden in umgekehrter Analogie zum Sturm auf die Bastille mit einem Sturm der Kapitalisten auf die Parlamente ihr großes Entsetzen darüber mit Händen und Füßen zum Ausdruck bringen. Nachdem im 14. Jahrhundert das perfekte System der doppelten Buchhaltung entwickelt wurde, könnte im 21. Jahrhundert mit einer konsequenten Umsetzung ein international durchlässiges System der Besteuerung von Unternehmen geschaffen werden. Nach 700 Jahren würde das System der doppelten Finanzbuchhaltung mit einer neuen Betrachtungsweise eine Renaissance erleben. Mit dem Verstecken von Geld in Steuer-Oasen zur Vermeidung von Steuerzahlungen wäre es für alle Zeiten vorbei.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Das neue Auto-Modell „Solidarität“

 

Zur Stabilisierung der deutschen Automobilindustrie sollte eine Sonderform von Corona-Bonds aufgelegt werden. Die EU-Nachbarstaaten erhalten von Deutschland zweckgebundene Kredite für den Erwerb eines neuen deutschen Autos. Für die Rückführung der Kredite übernimmt die Bundesregierung eine Bürgschaft. Der deutsche Steuerzahler haftet für diesen speziell aufgelegten Auto-Corona-Bonds. Mit dieser gemeinschaftlichen Lösung sind anschließend alle glücklich und fühlen sich innerhalb der EU solidarisch.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Europa wird von Halbgöttern regiert

 

Im Kommentar vom 24. Mai 2020 traut sich die WELT AM SONNTAG mit dem Artikel

„Das Ende der Schaukelpolitik“

einiges zu: „Die Europäische Union ist von einer Werte- in eine Identitätskrise gerutscht. Doch dann kamen Angela Merkel und Emmanuel Macron. Sie wagen für Europa den Epochenbruch. Was ohne ihren Wiederaufbaufonds mit der EU geschähe, mag man sich nicht vorstellen.“ So der Kommentar zum finalen Aufbruch. 15 Jahre hat Merkel alle Problemfelder ausgesessen und auf die Fehler der anderen gewartet. Alle Entscheidungen von Merkel waren stets „alternativlos“. Deutschland steht mit dieser Politik ein Schritt vor dem Abgrund. Mit Merkel und Macron gemeinsam ist Deutschland nach der Einführung der verdeckten Euro-Bonds einen Schritt weiter. Die

„Kamikaze-Schreiber“

in den Print-Medien wagen es tatsächlich, Merkel und Macron zu Halbgöttern zu erklären.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Stiftung Warentest wirft das Handtuch

 

Jahrelang hatte die Stiftung Warentest, sagen wir einmal mit angezogener Handbremse, die Riester-Rente positiv begleitet. Am 19. Mai 2020 beschreibt Stiftung Warentest auf ihrer Internet-Seite

>Den Riester-Vertrag kündigen<

das mögliche Procedere einer Kündigung. „Uns erreichen immer mehr Anfragen zum Ausstieg aus der staatlich geförderten Altersvorsorge“ sagt Stiftung Warentest. Auf 16 hypothetische Fragen gibt Stiftung Warentest 16 hypothetische Antworten. Bei einem Modell mit hinterlistigen Fallen und Konstruktionsfehlern gibt es eine unendliche Anzahl von Fragen, die nicht zu beantworten sind. Die vom DRSB kreierten Begriffe

„Berufsfalle“, „Beratungsfehler“

und

„Rückabwicklung“

darf die Stiftung Warentest nicht nennen. Die Riester-Rente war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Auch die Stiftung Warentest hat bei der Riester-Rente das Handtuch geworfen.

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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