Dampf ablassen – 30. Januar 2022

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

 

 

7 Kläger haben im Namen der britischen Bevölkerung eine Klage beim

Internationalen Strafgerichtshof

[ IStGH ]

eingereicht. Mit der Klageschrift werden 16 Personen des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen und der Verbrechen der Aggression beschuldigt

Zu den 16 Angeklagten gehören:

Dr. Anthony Fauci

Direktor des National Institute of Allergy and Infectious Diseases

[ NIAID ]

Dr. Peter Daszak

Präsident der EcoHealth Alliance

Albert Bourla

Vorstandsvorsitzender von Pfizer

Stéphane Bancel

 Vorstandsvorsitzender von Moderna

Pascal Soriot

Vorstandsvorsitzender von AstraZeneca

Alex Gorsky

 Vorstandsvorsitzender von Johnson & Johnson

Tedros Adhanhom Ghebreyesus

 Generaldirektor der WHO

Boris Johnson

Premierminister des Vereinigten Königreichs

Christopher Whitty

Leitender medizinischer Berater des Vereinigten Königreichs

Matthew Hancock

Gesundheitsminister im Kabinett May II.

Gesundheitsminister in den Kabinetten Johnson I und Johnson II.

Am 26. Juni 2021 trat Hancock zurück.

June Raine

britische Geschäftsführerin von Medicines and Healthcare Products

Dr. Rajiv Shah,

Präsident der Rockefeller Foundation

Klaus Schwab,

Präsident des Weltwirtschaftsforums

Sowie

Bill Gates und Melinda Gates!

Laut der IStGH-Klageschrift sollen die 16 Angeklagten gegen den Nürnberger Kodex und gegen die Artikel 6, 7, 8, 15, 21 und 53 des Römischen Statuts verstoßen haben. Der Nürnberger Kodex ist eine Reihe von ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung, die aus dem Nürnberger

Ärzte-Prozess

nach dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen sind. Das

Nürnberger Kriegs-Verbrecher-Tribunal

legte damals 10 Standards fest, an die sich Ärztinnen und Ärzte halten müssen, wenn sie Experimente an menschlichen Versuchspersonen durchführen möchten. Der IStGH kann eingreifen, wenn ein Mitgliedstaat keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um eine Verbrecherin oder einen Verbrecher vor Gericht zu stellen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde bislang noch keine deutsche Politikerin und kein deutscher Politiker im Zusammenhang mit der

COVID-19-PANDEMIE

angeklagt. In einer aufsehenerregenden 46-seitigen Klageschrift an den Internationalen Strafgerichtshof – vom 06. Dezember 2021 – beschuldigten ein mutiger Rechtsanwalt und 7 Antragsteller die aufgeführten Personen. Die deutschen Print- und TV-Medien verschweigen oder unterdrücken die Ereignisse. Müssen jetzt die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger und deutsche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die bislang vermutlich absichtlich über die tatsächlichen Hintergründe der ausgelösten

COVID-19-PANDEMIE 

nicht VOLLSTÄNDIG informiert oder vollkommen FALSCH in Kenntnis gesetzt wurden, unverzüglich schnell umdenken?

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann die Namen und die Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir unsere uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Weit entfernt von Wirklichkeit und Wahrheit!

 

Zeitungs-Redakteurinnen, Zeitungs-Redakteure, TV-Journalistinnen und TV-Journalisten entwickeln ihre Zeitungs-Artikel und TV-Nachrichten kaum noch nach der

Wirklichkeit.

Für die meisten Zeitungs-Redakteurinnen, Zeitungs-Redakteure, TV-Journalistinnen und TV-Journalisten scheint die

WIRKSAMKEIT

von Zeitungs-Artikel und TV-Nachrichten wichtiger zu sein als Wahrheit und Wirklichkeit.

Was nicht in das vorgegebene

Muster passt, das wird passend gemacht!

Mit der gleichen Manipulations-Methode werden Interview-Partner ausgesucht, die dann die erwünschte Meinung oder wissenschaftlich Expertise zu den zusammengebastelten Zeitungs-Artikel und TV-Nachrichten liefern müssen. Mit den Begriffen

PRESSE-FREIHEIT und MEDIEN-FREIHEIT

haben die seit vielen Jahren ablaufenden Berichts-Szenarien immer weniger zu tun. Journalismus wird immer öfter von Politikerinnen und Politiker zur Propaganda-Waffe gemacht, die gegen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz gezielt und völlig rücksichtslos eingesetzt wird. Seit über 2 Jahren kann man diese ablaufenden Berichts-Szenarien sehr gut beobachten, wenn es sich um die Thematik der

COVID-19-PANDEMIE

handelt oder es sich aktuell um die Berichterstattung aus der Ukraine handelt.

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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