Dampf ablassen – 28. Dezember 2024

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Wenn nichts mehr läuft wird es einfältig!

 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020, wurden die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Bei Restaurants, Hotels und Pensionen wurde in der Corona-Zeit mit den Umsatzsteuer-Sätzen im Kabinett Merkel IV unter dem Finanzminister Olaf Scholz herumexperimentiert. Bei Beherbergungsleistungen für Übernachtungen wurde die Umsatzsteuer wie folgt festgesetzt:

bis 30.6.2020 7 Prozent

ab 1.7.2020    5 Prozent

 ab 1.1.2021    7 Prozent.

Bei Beherbergungsleistungen für Frühstück wurde die Umsatzsteuer wie folgt festgesetzt:

bis 30.6.2020 19 Prozent

ab 1.7.2020      5 Prozent

ab 1.1.2021      7 Prozent

  ab 1.1.2023     19 Prozent.

Der Effekt aus diesen Maßnahmen war gleich NULL:

 Außer Spesen nichts gewesen!

Der Vorschlag des noch amtierenden Bundeskanzlers Olaf Scholz, die Umsatzsteuer für Grundnahrungsmittel von 7 Prozent auf 5 Prozent zu senken, ist für einen Politiker mit dem eigenen Anspruch auf Niveau und der Basis von jahrzehntelangen Erfahrungswerten recht dürftig und einfältig.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Wird die Bürgerschaftswahl in Hamburg zur Bewährungsprobe?

 

Der Nachfolger von Olaf Scholz als Erster Bürgermeister von Hamburg, der SPD-Genosse

Peter Tschentscher

betont, dass der Weiterbau des Elbtower die Sache privater Investoren bleiben würde. Wie auch Medien berichten, wird in Hamburg höchstwahrscheinlich vor der Bürgerschaftswahl am 02. März 2025 zum Weiterbau vom Elbtower keine grundsätzliche Entscheidung vom Hamburger Senat mehr getroffen.

Danach müsste ein neuer Senat entscheiden!

Der Immobilien-Mogul Dieter Becken will das Projekt Elbtower wie geplant fertig stellen. Becken will 40.000 Quadratmeter an die Stadt Hamburg für ein Museum vermieten. Als monatlicher Mietpreis wird in den Medien von 32,00 Euro pro Quadratmeter gesprochen.

Das entspricht einer monatlichen Miete von 1.280.000,00 Euro!

Die jährliche Miete würde 15.360.000,00 Euro betragen!

Bei einer Laufzeit des Mietvertrages von 30 Jahren entspricht das einer staatlichen Subvention von

460.800.000,00 Euro

für den Elbtower durch ein Museum.

Scholz hat der Stadt Hamburg ein bitteres Erbe hinterlassen!

Der Insolvenzverwalter hat Becken für die Ausübung des Exklusivrechts der Verhandlungen eine Frist bis zum 30. April 2025 gesetzt.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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