„Dampf ablassen“
LeserbriefevonDRSB -Lesern
Spezialausgabe zum Thema
Phimose Urteil
27. Juni 2012
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An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.
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Email / anonymisiert
Kölner Phimose Urteil
Hallo Herr Piasetzky,
das Kölner Beschneidungsurteil ist ein schlechter Treppenwitz unserer Justiz. Wir werden uns wundern, wie viele kleine Jungen demnächst an einer testierten Phimose
[ Vorhautverengung ] leiden. Damit wird aus Gesundheitsgründen sofort eine Beschneidung medizinisch angeraten sein. Was aber passiert mit kleinen Mädchen, deren muslimische Eltern sie beschneiden lassen? Was passiert mit kleinen Mädchen, die unter großen Schmerzen Ohrlöcher gestochen bekommen? Hier fehlt ganz offensichtlich das „religiöse Schutzmäntelchen“.
Über beschnittene oder unbeschnittene Männer kann man vortrefflich diskutieren und streiten. Für uns ist die männliche Beschneidung auch ein Akt der Hygiene, denn unter vielen Vorhäuten lauern die Gefahren von Infektionen. Wer will, kann seinen Sohn jederzeit trotzdem beschneiden lassen. Das Kölner – Phimose – Urteil verlegt das ganze Szenario aus den klinisch reinen Krankenhäusern in dubiose Privathäuser und wird den Beschneidungstourismus nach Holland, Dänemark und Österreich fördern. Dort freuen sich die Ärzte schon.
Viele Grüße
DIE VERFASSERINEN / PRO BESCHNEIDUNG
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Email / anonymisiert
Kölner Beschneidungsurteil
Bezüglich der Religionsfreiheit hat man bei uns schon viele Zugeständnisse gemacht. So ist das Schächten von Tieren nicht unter Strafe gestellt. Unsere Justiz spielt sich mal wieder künstlich mal auf. Überall auf der Welt wird die männliche Beschneidungen akzeptiert, weil es sehr viel hygienischer ist. Die Kölner Richter wollten wohl den Muslimen kräftig eins überbraten und haben die Rechnung ohne den Wirt [ die Juden ] gemacht.
Was man Mädchen und Jungen unter dem Deckmantel des Glaubens antut ist bestialisch. Warum wartet man nicht ab bis die Kinder erwachsen sind und selbst entscheiden ob man sich bescheiden lassen möchte?
Persönlich finde ich beschnittene Männer sauberer und hygienischer. Für mich sieht ein gut beschnittener Penis sogar wesentlich erotischer aus. Aber das ist reine Geschmacksache. Das Kölner Beschneidungsurteil ist eine Farce.
BG
DIE VERFASSERIN
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Email / anonymisiert
Beschneidungsurteil
Wer sich aufgrund einer religiösen Tradition verändern lassen will oder nicht, dass sollte jedem selbst überlassen bleiben. Jede Operation birgt Gefahren die man nicht abschätzen kann. Auf den ersten Blick scheint dieses Urteil einleuchtend und wohl abgewogen zu sein Doch auf den zweiten Blick sieht man, es ist eine ideologische Entgleisung, denn es wird hier eine gängige religiöse Praxis zweier Welt – Religionen moralisch in den Schatten gestellt.
Das Kölner Urteil beschneidet
das Selbstbestimmungsrecht aller Religionsgemeinschaften.
Mit diesem Urteil wird die Blindheit der deutschen Justiz sehr deutlich gemacht. Was passiert denn bei einer Abtreibung? Dort werden ungeborene Kinder durch Ärzte fachgerecht zerstückelt, abgesaugt und entsorgt.
Strafrechtliche Folgen? Keine!
Sollte nicht eine Gesellschaft deren Richter solche Urteile fällen sich nicht schleunigst selbst hinterfragen? Dieses Urteil wird die medizinische Diagnose
PHIMOSE
[ Vorhautverengung ]
in die Höhe schnellen lassen. Besonders Kinder aus jüdischen oder muslimischen Familien werden demnächst verstärkt daran „leiden“.
Wo führt uns das Kölner Urteil hin?
Ganz klar zum Beschneidungstourismus in unsere Nachbarstaaten. Die Niederlande, die Schweiz sowie Polen, Dänemark und die Türkei werden sich freuen.
Die Tourismusbranche hat wieder ein neues Angebot:
Frisch beschnittenen
und erholt aus dem Urlaub!
Einmal abgesehen von dem Kölner Beschneidungsurteil erscheint uns ein fachgerecht beschnittener Penis hygienischer und attraktiver. Darin ist sich unser aktiver Frauenclub
[ Lebensalter 28 bis 39 Jahre ] zu 100% einig. Also: Männliche Beschneidung ab 16 Jahren – auf Wunsch der jungen Männer – erlauben.
BG
DIE VERFASSERIN
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