DAMPF ABLASSEN
Das demokratisch soziale Ventil
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.
Bitte schreiben Sie uns
Ihre Kommentare
als Brief, Telefax oder E-Mail.
Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.
Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!
Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem
Zufalls-Generator
ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
================================================
Nachricht / anonymisiert
Streit um Millionen-Kosten für die Rückhol-Aktion der Bundesregierung!
Das ist für uns der absolute COCID-19-ÜBERHAMMER! Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die als Urlauberinnen und Urlauber von unserer Bunderegierung in unsere Heimat zurückgeholt wurden -> klagen jetzt gegen die Kostenbescheide unserer Bundesregierung! Unsere Bundesregierung holte mehr als 55.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zurück in unsere Heimat. Vollkommen zu Recht möchte unser Staat die entstandenen Kosten von insgesamt rund 94 Millionen Euro jetzt von den Urlauberinnen und Urlaubern teilweise zurückhaben! Denn wurden Steuergelder eingesetzt und es war die größte und
teuerste Rückhol-Aktion
in der Geschichte Deutschlands!
Denn nach dem Bekanntwerden der weltweiten COVID-19-PANDEMIE wurden deutsche Urlauberinnen und Urlauber aus entfernten Urlaubsgebieten in unsere Heimat ausgeflogen. Die meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger waren zunächst unserer Bundesregierung und besonders dem Bundes-Außenminister
HEIKO MAAS
sehr dankbar. Denn das hatte der SPD-Politiker TOLL und RICHTIG gemacht -> denn es gab die berechtigte Befürchtung, das deutsche Urlauberinnen und Urlauber in ihren Urlaubsgebieten festgesetzt werden können. Aus unserer Sicht ist das heutige Verhalten der Klägerinnen und Kläger gegen die Kostenbescheide – zur Beteiligung an den Rückholaktionen – eine unverständlich große
SAUEREI!
WER SIND DIESE KLÄGERINNEN UND KLÄGER?
GLAUBT MAN IST WAS BESSERES ALS DIE
BUNDESBÜRGERINNEN UND BUNDESBÜRGER,
DIE SICH KEINE TEUREN URLAUBE MEHR LEISTEN KÖNNEN?
______________
Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann selbstverständlich Namen und die Adresse sowie E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.
______________
DIE VERFASSERINNEN
================================================
Nachricht / anonymisiert
Teuerste Rückhol-Aktion in unserer Geschichte!
Völlig ZU RECHT hat das Auswärtige Amt 12.200 Rechnungen über insgesamt 7,92 Millionen Euro an aus dem Urlaub zurückgeholte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger verschickt. In den meisten Fällen zahlten die betroffenen deutschen Urlauberinnen und Urlauber anstandslos die erhaltenen Rechnungen! Gemäß den Meldungen in den Medien sollen es rund 4,46 Millionen Euro sein. Doch ist gibt auch Klagen gegen die Kosten-Bescheide!
Circa 30 Klagen sollen beim
Verwaltungsgericht Berlin eingegangen sein!
Obwohl die Urlauberinnen und Urlauber vor ihrem Rück-Transport in unsere Heimat einer Beteiligung an den entstehenden Flugkosten zugestimmt hatten, wie es das Konsular-Gesetz vorschreibt, möchte man sich heute um die Bezahlung der Kosten drücken. Wer sind diese rücksichtslosen und egoistischen Leute? Möglicherweise sind es die ständigen Besser-Wisser, vermeintlichen Gutmenschen und panischen Toiletten-Papier-Hamsterer.
______________
Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann selbstverständlich alle Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.
______________
DIE VERFASSERINNEN
================================================
Nachricht / anonymisiert
Klagen gegen die Kostenbescheide!
Unsere Bundesregierung hat für 61 durchgeführte Rückholflüge bislang rund 12.200 Rechnungen gestellt. Zum Beispiel 806 Kosten-Bescheide zum Festbetrag von 200,00 Euro für Flüge von den Kanaren und aus Nordafrika. 1342 Kosten-Bescheide zum Festbetrag von 500,00 Euro für Flüge aus dem südlichen Afrika und der Karibik. 2645 Kosten-Bescheide zum Festbetrag von 1000,00 Euro für Flüge aus Neuseeland und Australien. 7409 Kosten-Bescheide zum Festbetrag von 600,00 Euro für Flüge aus Südamerika und Asien. Das Versenden dieser Kosten-Bescheide ist völlig korrekt – denn zur Finanzierung der Rückholflüge wurde Steuergeld eingesetzt und die Zurückgeholten stimmten einer Kostenbeteiligung freiwillig zu! Aktuell soll es 30 Klagen gegen die Kosten-Bescheide geben und die Behörden rechnen damit, dass die Zahl der Klägerinnen und Kläger noch steigen wird. Was denken sich diese „ach so tollen“ Mit-Bürgerinnen und Mit-Bürger eigentlich? Tollen Urlaub im Ausland machen und wenn es kriselt und gefährlich wird auf Kosten der Allgemeinheit zurückgeholt werden?
______________
Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung aller Namen. Der DRSB kann selbstverständlich die Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir schriftlich widerrufen!
______________
DIE VERFASSER
================================================
Nachricht / anonymisiert
DEUTSCHE URLAUBER in die Heimat zurückgeholt!
Kurz nach dem Bekanntwerden der Gefahren durch die Corona-Pandemie entschied sich der Bundes-Außenminister
HEIKO MAAS
für die Rückholung von Urlauberinnen und Urlaubern aus fernen Urlaubs-Ländern. Wir sind sonst keine Fans des SPD-Genossen MAAS! Doch diese Rückholaktion hat der Bundes-Außenminister schnell, korrekt und sachlich sehr gut gemanagt! Gemäß den Veröffentlichungen des Auswärtigem Amtes hat die Bundesregierung mit 272 Charter- und sogenannten Teil-Charterflügen rund 67.000 Urlauberinnen und Urlauber aus 65 Urlaubs-Ländern zurückgeholt. Darunter waren 55.750 Deutsche, 7600 Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten und 3650 Personen aus Dritt-Staaten. Die Gesamtkosten der deutschen Rückholaktion verursachten Kosten in Höhe von 94 Millionen Euro. Da auf vielen Rückhol-Flügen nicht nur deutsche, sondern auch Urlauberinnen und Urlauber aus anderen EU-Mitgliedstaaten befanden wird Brüssel höchstwahrscheinlich bis zu 35% der entstandenen Kosten übernehmen. Nur etwa 40% der Kosten müssen von den betroffenen Urlauberinnen und Urlauber selbst bezahlt werden. Davor wollen sich bis heute schon 30 Zurückgeholte drücken!
SORRY LEUTE!
Euer Verhalten ist eine riesige Schweinerei!
Schon mal was von Solidarität gehört?
______________
Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann selbstverständlich Namen und die Adresse sowie E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.
______________
DIE VERFASSER
================================================
____________________
EU-Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->
BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!
ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!
Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.
_________________________
Das Wichtigste zur
datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
_________________________