Dampf ablassen – 23. Januar 2021

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Was ist los in Deutschland?

 

 

 

 

Meinungsfreiheit und Grundrechte werden vorsätzlich beschädigt. Auch der DRSB ist offensichtlich ein Opfer von übereifrigen Politikerinnen und Politiker geworden. Schon einmal wurde versucht die journalistische korrekte Arbeit vom DRSB zu manipulieren und zu behindern. So wurde ein kritischer Artikel über den SPDler Maas aus dem Internet genommen. Doch was nun schon seit Tagen passiert ist nicht mehr normal. Die Artikelserien des DRSBs

DAS WORT AM SONNTAG,

SONDERINFOBRIEF und VERSAGEN DIE ELITEN

werden in vielen Suchmaschine kaum noch richtig oder nicht mehr angezeigt, obwohl der DRSB täglich sehr viele Leserinnen und Leser hat. Vielleicht kennen die dafür verantwortlichen Personen den ARTIKEL 5 sowie den ARTIKEL 17a aus unserem Grundgesetz nicht mehr!

Nur einmal zur Erinnerung!

Artikel 17a Einschränkung

der Grundrechte in besonderen Fällen

(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, dass für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.

(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, dass die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.

Der DRSB ist keine militärische Einrichtung und behindert weder die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland noch wird der Schutz der Zivilbevölkerung eingeschränkt.

Wie lange soll die Einschränkung

der Grundrechte für den DRSB noch anhalten?

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

DRSB-ARTIKEL-SERIEN

 

 

Täglich lesen viele hunderttausend Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die aufklärenden und kritischen

DRSB-ARTIKEL-SERIEN!

Perfekt recherchiert und sachlich korrekt beschrieben werden Ereignisse und dubiose Vorgänge von den DRSB-Journalistinnen und DRSB-Journalisten dargestellt. Seit dem Ausbruch der COVID-19-PANDEMIE schränken immer mehr politisch verordnete Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-PANDEMIE die Grundrechte und die Meinungsfreiheit vieler Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein. Ich beobachte diese seltsamen Entwicklungen und die aktuellen Abläufe. Seit Tagen ist zu beobachten, dass der DRSB im Internet schwer behindert wird. Die aufklärenden und kritischen

DRSB-ARTIKEL-SERIEN

verschwinden urplötzlich aus dem Ranking von GOOGLE und MICROSOFT. Ich werde also sorgfältig überprüfen, ob staatliche Maßnahmen zur Behinderung des DRSBs getroffen wurden, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die negativen Auswirkungen der COVID-19-Schutz-Maßnahmen auf unsere Zivilgesellschaft nehmen skurrile Formen an und verhindern bereits die demokratische Teilhabe der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Was passiert mit unseren Grundrechten durch COVID-19?

 

 

 

Wie müssen aktuell die massiven Freiheits-Beschränkungen bewerten werden? Auf Grundlage welcher Gesetze und Verordnungen werden unsere Freiheits- und Meinungs-Rechte seit Wochen eingeschränkt?

Anordnungen,

Allgemeinverfügungen, Rechtsverordnungen!

Was hat das ALLES noch mit der Aufrechterhaltung des Grundgesetzes zu tun? Gibt es in der anhaltenden COVID-19-Pandemie keinen Rechtschutz mehr? Warum wird die Verbreitung der gut recherchierten DRSB-Berichte im Internet massiv behindert? Warum wollen einige deutsche Politikerinnen und Politiker die Verbreitung der Meinung und der Wahrheit einschränken?

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Der DRSB kann unsere Namen und die Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

 

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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Hat der Artikel 5 GG für die Publikationen der kritischen

DRSB-ARTIKEL-SERIEN

seine Gültigkeit verloren? Wieso werden die DRSB-Berichte in Internet-Suchmaschinen manipuliert oder ganz herausgenommen? Wer trägt dafür die Verantwortung? Für immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist das tägliche Lesen der der kritischen

DRSB-ARTIKEL-SERIEN

bereits zum Informations-Tipp des Tages geworden! Stört das bereits das Agieren von Politik und Medien?

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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