Dampf ablassen Teil 1 – 21. April 2021

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Corona-Schnelltests sind offensichtlich nicht zuverlässig!

 

 

 

In einer Folge des Podcasts

Coronavirus-Update

weist der RKI-Virologe Christian Drosten darauf hin, dass Antigen-Schnelltests die ersten Tage einer Infektion wohl noch weniger zuverlässig erkennen können als gedacht. Deshalb bieten die Antigen-Schnelltests nur eine trügerische Sicherheit, z.B. bei Einlass-Kontrollen in Kaufhäusern oder Einzelhandelsgeschäften. Bei sonstigen Veranstaltungen sollte man sich nicht auf Schnelltests verlassen! Wenn ein Schnelltest eine Infektion nicht Feststellen kann, dann wird die getestete Person herumlaufen in der Annahme, dass sie nicht ansteckend ist und kann so möglicherweise andere infizieren. Es ist nicht so simpel, wie es uns die Politikerinnen und Politiker „warm“ verkaufen möchten. Jetzt kann nicht alles öffnen, weil wir in Deutschland die Schnelltests haben. Zwischen 40% bis 60% der Infektionen werden bei Schnelltests übersehen! So die Annahme des RKI-Virologe Christian Drosten. Drosten stellt aber auch klar, dass in Schulen der Einsatz von Antigen-Schnelltests trotzdem gerechtfertigt sei, wenn die Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal in der Woche getestet werden.

An Schulen machen

Antigen-Schnelltests aber Sinn?

Wer glaubt sowas noch? Wieviel verdient der RKI-Virologe Christian Drosten an Antigen-Schnelltests oder an den PCR-Tests? Es wird langsam notwendig, dass der RKI-Virologe einmal von kritischen Medien unter die Lupe genommen wird und seine geschäftlichen Aktivitäten durchleuchtet werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Bei Veranstaltungen nicht auf Schnelltests verlassen!

 

 

Es ist höchstwahrscheinlich gefährlich, sich bei Einlasskontrollen auf das Ergebnis eines Schnelltests zu verlassen. Beim Theater- oder Konzert- oder Restaurant-Besuch bietet dieser Test keine Sicherheit! Wenn ein Test eine Infektion übersieht, dann ist er wertlos! Das soll bei den PCR-Test auch schon öfter passiert sein. Laut dem Besserwisser Drosten werden zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der Infektionen werden bei Schnelltests übersehen. Die Testpflicht am Arbeitsplatz hält der schlaue Virologe der Berliner Charité für einen ersten richtigen Schritt! Drosten findet es ganz besonders wichtig, dass überhaupt eine Testung vorgeschrieben wird. Das soll ein wirksames Werkzeug. Drosten meint auch, dass wichtig sei, auf das positive Ergebnis eines Schnelltests unverzüglich zu reagieren und Isolations-Maßnahmen für die Betroffenen sofort anzugehen, ohne erst das Ergebnis eines folgenden PCR-Tests abzuwarten. Wer bezahlt den Besserwisser Drosten für solche Aussagen?

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

 

Aufruf zum Putsch?

 

 

Zwischen 40% und 60% der Covid-19-Infektionen werden bei Schnelltests übersehen! Das hat der Experte Drosten verkündet. An Schulen sollen diese unzuverlässigen Antigen-Schnelltests trotzdem Sinn machen. Welche Lügen-Storys erzählt uns der Experte Drosten in der nächsten Woche? Die Schwächen der PCR-Tests sind bereits von der WHO mehrfach eingeräumt worden. Was möchte der Virologe Drosten bewirken, der erst in den kommenden Monaten auch Studiendaten zum Einsatz der Testungen vorliegen hat? Wir nennen es

WISSENSCHAFTLICHEN BLINDFLUG,

was der Experte Drosten mit den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern sowie den Politikerinnen und Politikern bislang veranstaltet hat. Wieso fragt man nicht nach den Hintergründen, die den Experten Drosten zu seinen Aussagen getrieben haben?

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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