Dampf ablassen – 14. Juli 2011

Dampf ablassen

Leserbriefe von DRSB - Lesern

Spezialausgabe zum Thema

„Widerspruch gegen Rentenerhöhung“

 

 

14. Juli 2011

 

Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB – Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E – Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.

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E – Mail

Gesendet: Di 12.07.2011 20:11

 

Widerspruch gegen Rentenerhöhung

 

Liebe Rentnerinnen und Rentner,

 

als Dateianhang leite ich gern einen Formbrief als Widerspruch gegen die

„Rentenerhöhung“

2011 weiter. Sie brauchen nur noch Ihren Namen, evtl. die Anschrift Ihrer Rentenstelle sowie die Versicherungsnummer eintragen.

Dann bitte ausdrucken und „ab die Post“.

Hiervon sollten wir alle zahlreich Gebrauch machen.

Die Mail bitte auch in Ihrem

Bekanntenkreis so weit wie möglich verbreiten.

[ Bitte jetzt nicht sagen: „Das bringt ja doch nichts.“ - Je mehr Rentnerinnen sich an dieser Aktion beteiligen um so mehr wird wahrgenommen, dass es sich bei uns keinesfalls um nicht sterben wollende Hundertjährige oder Zombies handelt ].

Zur Erklärung nochmals folgende Informationen:

Diäten werden monatlich um 292 Euro angehoben.

Niedersachsens Beamte und Pensionäre erhalten in diesem Jahr rückwirkend zum 01.04.2011 neben einer Einmalzahlung von 360 Euro einen Aufschlag von 1,5 % pro Monat.

Ab 01.01.2012 werden dann nochmals 1,9 % zuzüglich 17 Euro monatlich als Aufstockungsbetrag gezahlt.

Die Inflationsrate wird in diesem Jahr bei etwa 2,3 % liegen, Tendenz steigend.

Uns Rentnerinnen speist man dagegen ab 01.07.2011 mit Almosen in Höhe von lediglich 0,99 % ab.

Diese 0,99 % errechnen sich wie folgt:

Lohnsteigerung 2010: 3,10 % [ alte Bundesländer ]

Nachhaltigkeitsfaktor: – 0,46 %

Riesterfaktor: – 0,64 %

Nachholfaktor: – 1,00 %

durch Rundungen ist das Ergebnis

0,99 % / „Rentenerhöhung“

[ 1% Kürzung durch den Nachholfaktor in 2011, wie viel in 2010?, mehr als 2 % dürfte die Kürzung in 2009 nicht ausgemacht haben. Soll das heißen, dass die Bundesregierung noch weitere vier Jahre mit dieser Ausrede die Rentner belügt und sie zusätzlich abzocken will? ]. Unter

www.abgeordneten-watch.de

können Sie ganz schnell für Proteste bei Ihren Abgeordneten die entsprechenden Kontaktdaten erfahren. Bitte machen Sie regen Gebrauch davon.

 

Viele Grüße

Braunschweiger Appell für Rentengerechtigkeit

Wutrentner

Walter Bromberger

Braunschweig

 

Anlage: Musterbrief

 

 

Platz für Ihre Absenderangaben

Ihr Absender: ____________________________________

 

Deutsche Post AG

NL Renten Service

Deutsche Rentenversicherung Bund

 

13407 Berlin

 

Aktuelles Datum einfügen!

 

Versicherung Nr. ………………………….

 

Widerspruch gegen die Rentenanpassung zum 01.07.2011

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid zur

Rentenanpassung zum 01.07.2011. Die Anpassung der Renten nur um 0,99 Prozent verstößt gegen meine elementaren Grundrechte. Ich fordere Sie auf, meine Rente zum 01.07.2011 um mindestens fünf Prozent anzuheben.

Begründung:

1.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben sich die Einkommen in der Privatwirtschaft seit 1998 um etwa 31 Prozent, die Verbraucherpreise um etwa 19 Prozent erhöht, die Renten dagegen nur um etwa 11,6 Prozent. Das heißt, es gibt hier bezogen auf die Einkommensentwicklung einen Nachholfaktor zu Gunsten von Arbeitnehmern und Rentnern in Höhe von 19,4 Prozent, und bezogen auf die Entwicklung der Verbraucherpreise immer noch in Höhe von rund 7,4 Prozent.

2.

Die negative Einstellung des BVerfG und des BSG gegenüber

Arbeitnehmern und Rentnern in der Rechtsprechung zum Thema Rentenanpassung wird im Wesentlichen mit der schlechten Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung begründet.

Die DRV weiß am besten, dass diese Argumentation falsch ist, und dass die schlechte Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung im

wesentlichen der Tatsache geschuldet ist, dass der Bund die Kosten für die

versicherungsfremden Leistungen seit 50 Jahren in keinem Jahr in vollem Umfang ausgeglichen hat. Als ehrlicher Treuhänder unserer Versicherungsbeiträge wäre es Aufgabe der DRV, den Umfang der versicherungsfremden Leistungen offen zu legen, mit den Bundeszahlungen zu vergleichen und die Differenz als zusätzliche Leistung vom Bund einzufordern.

3.

Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 08.04.1987 (2 BvR 909/82 u.a.) unter anderem ausgeführt: „Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die

Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, dass sie an Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden.“

Und:

„Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die

Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung

allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsaufgaben getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.“

4.

Fehlen des offiziellen Anpassungsbescheides.

5.

Die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Kürzungsfaktoren, sowie deren

Begründung.

6.

Der so genannte Riesterfaktor, Aufwendungen für die Altersvorsorge,

darf nicht den Rentenwert belasten, da diese staatliche Aufwendungen sind. Der Nachweis ist in allen offiziellen Informationen als „Staatliche Riesterförderung“ ausgewiesen und nachzulesen.

7.

Es fehlt die Information, wie hoch die angesparte Summe aus dem Nachhaltigkeitsfaktor ist, die evtl. spätere Verschiebungen des Verhältnisses zwischen Beitragszahlern und Rentnern zum Ausgleich herangezogen werden soll. Offensichtlich gehen BVerfG und BSG fälschlicherweise davon aus, dass die jährlichen Bundeszahlungen die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang ausgleichen.

 

Es ist Aufgabe der DRV, diesen Irrtum endlich aufzuklären. Anderenfalls macht sich die DRV, meiner Meinung nach, der Beihilfe zur Untreue im Sinne des § 266 StGB schuldig. Laut einer Pressemitteilung der DRV vom 24.06.2010 hat Herr Dr. Rische, Präsident der DRV, bestätigt, dass auch 2009 noch nicht einmal alle entsprechenden Ausgaben durch die Bundeszuschüsse gedeckt sind.

 

Ich fordere Sie deshalb auf, meinem Widerspruch abzuhelfen und meine Rente am 01.07. 2011 um mindestens fünf Prozent anzuheben oder aber im Widerspruchsbescheid alle versicherungsfremden Leistungen für das Jahr 2010 nachvollziehbar auszuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift des Absenders

 

 

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