„Dampf ablassen”
Das demokratisch soziale Ventil - 13. Kalenderwoche 2011
Leserbriefe von DRSB - Lesern
28. März 2011
Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB – Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.
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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.
Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!
Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.
Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.
An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.
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E – Mail / anonymisiert
Arglistige Täuschung durch Vermittler im Strukturvertrieb
Hallo Herr Piasetzky,
werden in einem Vermittlungsgespräch oder im Verkaufsprospekt falsche Angaben über die zu zahlende Vermittlungsprovision gemacht, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der für die Bankenhaftung zuständige 8.Senat des Oberlandesgerichts in Oldenburg gab mehreren Klägern Recht. Grundsätzlich müsse eine Bank zwar nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene versteckte Innenprovision für den Vertrieb hinweisen. Etwas anderes gelte jedoch, wenn die finanzierenden Banken eine arglistige Täuschung des Kunden über die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Provision erkennen oder hätte erkennen können. Dann besteht auch eine Verpflichtung der Bank den Kunden über die arglistige Täuschung aufzuklären. Die Urteile zwar noch nicht rechtskräftig – sie zeigen aber den Weg auf, was den Banken und Versicherungsgesellschaften ins Haus steht, die mit Strukturvertrieben gemeinsame Sache gemacht haben. Endlich ist es soweit!
MFG
DER VERFASSER
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E – Mail / anonymisiert
„KO” für den AWD – „KO” für den Strukturvertrieb?
Sehr geehrter Herr Piasetzky,
rund vierzig Jahre lang verkauften fast alle Strukturvertriebe ihren Außendienstlern überteuerte Briefbögen, Kugelschreiber oder sonstige unnütze Werbeartikel mit aufgedruckten Firmenlogos. Wer die Materialien nicht kauft flog – früher oder später – raus. Jetzt nach vielen Jahren des Leidens hat der Bundesgerichtshof angekündigt, am 04. Mai dazu eine Entscheidung zu treffen [ Az. VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10 ]. Wahrscheinlich wird es ein wegweisendes Urteil geben, das weitreichende Folgen für alle Strukturvertriebe haben könnte. Denn bislang wurden die Kosten für Werbemittel und Vertriebsunterlagen den „freien” Handelsvertreter von der Provision abgezogen. Ein hohes Lob für den Göttinger Rechtsanwalt Markolf Schmidt, der ehemalige AWD – Mitarbeiter in den Prozessen vertritt. Das Urteil könnte auch hier Zeichen setzen:
Schluss mit Kunden und Mitarbeiter Abzocke!!! Bei den meisten Außendienstlern, die fünf, zehn oder fünfzehn Jahre lang beim AWD gearbeitet haben, kommen sehr schnell Rückforderungsmöglichkeiten in der Größenordnung von 8.000,00 bis zu 25.000,00 Euro zusammen. Bei geschätzten 4000 bis 5000 „Ehemaligen” rollen auf den AWD Forderungen in mehrfacher Millionenhöhe zu.
Ist das der endgültige „KO” für den AWD???
Mit freundlichen Grüssen aus XXXXXXX
DIE VERFASSER
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