DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Aktienrente
Historisch betrachtet würde es die AGENDA 2010 mit der Riester-Rente nicht geben, hätte man die Pläne zur Einführung des Euro, zur Einführung des EU-Gesetzes „Solvency II“ und zur Einführung der „Vereinigten Staaten von Europa“ gleichzeitig bekannt gegeben. Mit dem EU-Gesetz „Solvency II“ soll vermeintlich das Eigenkapital der Versicherungen, die so genannte Solvabilität, gestärkt werden. Für die Kapitalanlagen in Staatsanleihen wurde eine Sonderregelung geschaffen, dass keine Eigenkapitalhinterlegung bei den Versicherungen stattfinden muss. Dadurch wurden die Versicherungen faktisch gezwungen, einen Großteil der Kapitalanlagen aus der privaten Altersvorsorge in Staatsanleihen anzulegen. Wollte man jetzt die Riester-Rente in eine
Aktienrente
umgestalten, damit aus den Ausschüttungen von Dividenden höhere Erträge erwirtschaftet werden können als mit der Null-Zinspolitik der EZB für Staatsanleihen, müsste logischerweise national das EU-Gesetz „Solvency II“ aufgehoben werden. Fragen nach dem Sinn und Zweck des Kunstgebildes der EU würden damit automatisch im Inland und im Ausland ausgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2021 vorläufig den EU-Wiederaufbaufonds gestoppt. Die Richter hatten entschieden, dass das Zustimmungsgesetz aus Berlin zum EU-Finanzierungssystem nicht ausgefertigt werden darf. Aber solange die Pro-EU-Macht-Clique in Berlin das Sagen hat, werden auch die Richter vom Bundesverfassungsgericht auf Dauer die Bestrebungen zur Gründung der
„Vereinigten Staaten von Europa“
mit den gigantischen Verschuldungen zur Umsetzung des
„Green Deals“
nicht aufhalten können. Die Einführung einer „Aktienrente“ würde somit alleine schon an dem Veto der EU-Befürworter scheitern.
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Fehler am Anfang – Tote am Ende
Die Logikfehler und die Konstruktionsfehler der AGENDA 2010 bei der Riester-Rente und bei der Rürup-Rente lassen sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Eine sinnvolle und nutzmehrende Reform kann nur nach vorne ausgerichtet sein. Das Reform-Bestreben des Gesamtverbandes der Versicherungen GDV nach einer Reduzierung der Garantien der Versicherungen über die geleisteten Riester-Beiträge und erhaltenen Riester-Zulagen von bisher 100% auf 70% sind zivilrechtlich unzulässig. Auf der Basis der 100%-Garantie wurden die Verträge mit den Kunden geschlossen. Rückwirkend könnte auch kein Automobil-Konzern seine vertraglich vereinbarte Garantie von zum Beispiel 7 Jahren auf die gesetzliche Regelung für Gewährleistungsverpflichtungen von 2 Jahren ohne Zustimmung aller Kunden*innen beschränken. Mit einer Patronatserklärung der Bundesregierung ließe sich die Zeit bis zur abschließenden sinnvollen und nutzmehrenden Reform der privaten Altersvorsorge überbrücken, ohne dass es einer Rückabwicklung der Riester-Verträge und der Rürup-Verträge bedarf. Schon allein aufgrund der Kapitalbindungen in Staatsanleihen nach dem EU-Gesetz Solvency II ist eine Rückabwicklung der Verträge unmöglich. Auf dem freien Kapitalmarkt findet sich zu Buchwerten kein Käufer für die Staatsanleihen. Der finanzielle Gesamtschaden aus dem potentiellen Risiko der Inanspruchnahme aus einer Patronatserklärung dürfte für die Bundesregierung geringer ausfallen als der volkswirtschaftliche und politische Gesamtschaden aus einer möglichen Insolvenzwelle der Versicherungen. Im Dezember 2020 warnte bereits der Vorstand der Allianz SE vor einer Insolvenz einzelner Versicherungen. Am Ende werden die Schuldfragen in den Konstruktionsfehlern und in den Logikfehlern im Altersvermögensgesetz zur Riester-Rente und im Alterseinkünftegesetz zur Rürup-Rente zu finden sein. Mit der Gier nach unvererblichen Renten-Modellen hat sich die Versicherungswirtschaft mitschuldig gemacht. Die Fehler am Anfang leiten am Ende den Tod der Versicherungswirtschaft ein. Ohne eine sinnvolle und nutzmehrende Reform der privaten Altersvorsorge zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ist der Tod der privaten Versicherungswirtschaft vorprogrammiert. Aus eigener Kraft kann sich die Versicherungswirtschaft aus dem angerichteten Desaster nicht mehr befreien.
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DIE VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
Das Eckige passt nicht in das Runde
Die Politik und Versicherungswirtschaft haben 15 Jahre gebraucht, um die kritischen Worte des DRSB zur Riester-Rente und zur Rürup-Rente zu verstehen oder sich selbst gegenüber einzugestehen. Dass die deutsche Versicherungswirtschaft aufgrund von Konstruktionsfehlern und Logikfehlern der gesetzlichen Grundlagen aus der AGENDA 2010 zur privaten Altersvorsorge zugrunde gehen könnte, hatten wir ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten. Vor 15 Jahren hatte der DRSB zur Umschreibung der fatalen Konstruktionsfehler veröffentlicht, dass Kinder bereits im Kindergarten beim Klötzchenspielen lernen
Das Eckige passt nicht in das Runde.
Diese nahezu historischen Worte werden für die geschädigten Bürgerinnen und Bürger zur Schicksalsfrage. Welche Politikerin und Politiker sowie Managerin und Manager werden für die Folgen die Verantwortung übernehmen müssen?
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DIE VERFASSER
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