Dampf ablassen – 18. September 2021

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Altersarmut trotz Vollzeitjob!

 

In der Bundesrepublik Deutschland sind schon über 2,8 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger trotz eines

Vollzeit-Arbeits-Platzes

von Altersarmut bedroht! Darauf wies die Gewerkschaft

NAHRUNG GENUSS GASTSTÄTTEN NGG,

unter Bezugnahme auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und von der gesetzlichen Rentenversicherung, hin. NGG Gewerkschafts-Boss

GUIDO ZEITLER

forderte deshalb eine Stärkung des gesetzlichen Rentensystems. Warum forderte der NGG Gewerkschafts-Boss

GUIDO ZEITLER

nicht die sofortige Einführung des DRSB-Renten-Modells

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE?

Denn

Altersarmut

ist kein Scheckgespenst der Zukunft!

Altersarmut

ist für immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger längst seit Jahren bereits bittere Realität! Nicht nur für mich ist es unverständlich, dass keine etablierte deutsche Partei die Einführung des DRSB-Renten-Modells

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE

im Wahlprogramm stehen hat. Seit mehr als 23 Jahren eiern SPD, GRÜNE, LINKE – aber auch CDU, CSU und die FDP beim Thema gesetzliche Rentenversicherung, also -

GRV

nur herum!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Überraschung nach einer 2G-Club-Party

 

 

Nach einer 2G-Club-Party unter strengen

G2-Bedingungen

in Münster ist die Zahl der bekanntgewordenen

CORONA-INFEKTIONEN

auf 63 infizierte Party-Teilnehmerinnen und Party-Teilnehmer angestiegen! Das teilte die Stadt Münster den deutschen Medien mit. Die infizierten Personen waren auf einer Club-Party mit 380 Menschen, die alle GEIMPFT oder GENESEN waren. Trotzdem konnten sich bereits 63 Party-Teilnehmerinnen und Party-Teilnehmer mit einem CORONA-VIRUS anstecken.

SEHR SELTSAM UND MERKWÜRDIG!

Denn vor dem Bekanntwerden dieser kleinen Infektions-Welle hatte die Stadt Münster das

HYGIENE-KONZEPT

des Clubs als vorbildlich eingestuft und gelobt. Der Club soll sogar eine funktionierende Belüftungsanlage haben! Nach dem Informationsstand des

GESUNDHEITS-AMTES DER STADT MÜNSTER

sollen die ermittelten Krankheitsverläufe bislang MILD oder SYMPTOM-FREI verlaufen sein. An der Club-Party durften nur geimpfte und genesene Bundesbürgerinnen und Bundesbürger teilnehmen. Deshalb wurden die Teilnehmer an der Club-Party nicht mehr auf eine mögliche

CORONA-INFEKTION

getestet. Nicht nur der CORONA-VORFALL in Münster zeigt sehr klar und deutlich, dass die sogenannte

2G-Regelung ->

von vielen deutschen Politikerinnen und Politikern völlig überschätzt wird und von den deutschen Medien sinnentfremdet hochgespielt wird. Der

CORONA-VORFALL IN MÜNSTER

belegt in erschreckender Form, dass sich auch geimpfte oder genesende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder mit CORONA-VIREN infizieren und andere Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auch anstecken können. Den besten Schutz vor Infektionen bei

Massen-Veranstaltungen

bietet also ein Schnell- oder PCR-Test und keine Impfung oder Genesung. Eine Impfung kann lediglich den Ausbruch und Verlauf einer CORONA-Grippe abmildern. Warum die Bundesregierung die Test-Verfahren ab Oktober 2021 kostenpflichtig macht, dass ist absolut unverständlich, denn diese unsinnige Maßnahme verhindert nicht nur das GEIMPFTE und GENESENE auf einen Test verzichten. Der

CORONA-VORFALL IN MÜNSTER

zeigt aber auch in enorm krasser Form, dass die Impf-Orgien keinerlei Schutz vor einer erneuten Infektion bieten! Der

CORONA-VORFALL IN MÜNSTER

hat den Impf-Eifer unserer „ach so besorgten“ Politikerinnen und Politiker wieder einmal

Reductio ad absurdum

geführt! Bei der

Reductio ad absurdum

wird nämlich eine Aussage widerlegt, indem gezeigt wird, dass aus ihr ein logischer Widerspruch oder ein Widerspruch zu einer bereits verbreiteten These folgt. Impfungen gegen CORONA-VIREN können vermutlich vor schweren Krankheitsverläufen die geimpften Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schützen! Eine erneute

Infektion mit CORONA-VIREN

kann offensichtlich eine CORONA-Impfung nicht verhindern!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

HOME-OFFICE wird beliebter!

 

 

Mehr als 2 DRITTEL der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die während der

COVID-19-PANDEMIE

im sogenannten

HOME-OFFICE

gearbeitet haben, möchten das auch in der Zukunft tun. Die Beliebtheit des Arbeitens in den eigenen 4 Wänden hat im Verlauf der

COVID-19-PANDEMIE

erheblich zugenommen. Das ist das Ergebnis einer von YouGov veröffentlichten Umfrage, die der Energie-Versorger Eon in Auftrag gegeben hatte. Gemäß der YouGov-Umfrage möchten

71%

der befragten HOME-OFFICE-Arbeiterinnen und HOME-OFFICE-Arbeiter auch weiterhin im sogenannten

HOME-OFFICE

arbeiten. Im Mai 2020 waren es nur 58%. YouGov ist übrigens ein börsennotiertes britisches Markt- und Meinungs-Forschungs-Institut, das international tätig.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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