Dampf ablassen Teil 1 – 22. April 2021

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Die Gefahr des COVID-19-VIRUS lauert drinnen

 

 

 

Aerosolforscher fordern Kurswechsel und warnen vor einer Symbolpolitik in der CORONA-KRISE. Statt sinnlose und schwachsinnige Debatten über den Aufenthalt in Biergärten zu führen, sollten nach Meinung der Aerosolforscher bessere und strikte Maßnahmen in Innenräumen ergriffen werden, Denn dort lauert die höchste Gefahr einer Ansteckung.

Wissen das unsere Volksvertreter*innen nicht?

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Neue Erkenntnis zur Eindämmung der Corona-Seuche!

 

 

Führende Aerosolforscher aus Deutschland fordern von der Politik einen sofortigen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Seuche. In geschlossenen Räumen wartet die größte Gefahr auf die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger! Es gilt als unbestreitbar, dass sich das Corona-Virus vor allem über Luft verbreiten kann.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Denk-Blockade in der Politik?

 

 

Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse der deutschen Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt. Wahrscheinlich unterdrücken Politikerinnen, Politiker und die deutschen Medien das Wissen deutscher Forscher. Denn in Wohnungen, Büros, Klassenräumen, Wohnanlagen und Kitas lauern die Gefahren der COVID-19-PANDEMIE. In Innenräumen finden hauptsächlich Ansteckungen statt. Ein völlig unterschätzter Infektausiöser ist in einem schlecht belüfteten Raum die größte Gefahr!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Kommt das Ende der COVID-19-Idiotie?

 

 

Sars-CoV-2-Erreger werden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Im Freien ist das äußerst selten! So lautet die Einschätzung der Aerosolforschung, denn die Infektionsquote liegt im Promille-Bereich. Auch werden im Freien vermutlich nie größere Gruppen >>> sogenannte Cluster <<< infiziert, wie das in Innenräumen etwa Schulen, Kitas, Büros oder Bus- und Bahnfahrten offensichtlich der Fall ist! Die verhängten Ausgangssperren durch die Politik sind also nur reine Schikane. Aus Sicht der Aerosolforschung sind die heimlichen Treffen in Innenräumen die weitaus größere Gefahr. Wer z.B. in Fußgängerzonen „vorbildlich“ eine Maske trägt und anschließend im eigenen Wohnzimmer ein Treffen mit Freunden „ohne Masken“ veranstaltet, der unternimmt nichts zur Infektionsvermeidung.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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