Dampf ablassen – 16. September 2021

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Jede zweite Bürgerin und jeder zweite Bürger will die D-Mark zurück!

 

 

Gemäß den Veröffentlichungen im Deutschlandtrend möchte jede zweite Bürgerin und jeder zweite Bürger möglichst unverzüglich die D-Mark zurück. Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ist der Meinung, dass die

Bundesrepublik Deutschland

besser die D-Mark behalten hätte. Über 80% der Bürgerinnen und Bürger befürchten sogar, dass der schlimmste Teil der Euro-Krise erst noch kommen wird, wenn man die

Schulden-Union

im total bankrotten und vollkommen überflüssigen Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft einführen wird.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Rückkehr zur D-Mark gefordert!

 

 

Die Rückkehr zur D-Mark fordern immer mehr DEUTSCHE! In Wirtschaft und im Urlaub rechnen viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch in D-Mark um.

Denn – alte Gewohnheiten und

Vertrautes schüttelt man nicht so einfach ab!

Die Bundesrepublik Deutschland und 11 weitere sogenannte EU-Mitgliedsstaaten führten am 01. Januar 2002 den Euro als Bargeld ein. 320 Millionen Menschen mussten

>von da an<

Münzen und Scheine der sogenannten

EURO-GEMEINSCHAFTSWÄHRUNG

verwenden. 6 weitere Nationalstaaten führten den EURO bis 2014 ein. Seit dem 01. Januar 2002 müssen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit dem EURO leben. Doch wenn es um tägliche Ausgaben oder in den Urlaub geht, dann prüfen viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch immer die Preise viel lieber in D-Mark.

Deshalb möchte immer mehr Bundesbürgerinnen

und Bundesbürger schleunigst die D-Mark zurück haben.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Neue Geburtsstunde für die D-Mark?

 

 

Am 20. Juni 1948 war die Geburtsstunde der D-Mark. Die Einführung des neuen deutschen Geldes sorgte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs für einen glänzenden Start in die soziale Marktwirtschaft. Bis heute trauern immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger der ehemals stabilen D-Mark nach. Über 50% aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger plädieren laut diversen Umfragen für die Rückkehr zur D-Mark. Die wachsende Euro-Skepsis lässt sich durch diese Umfragen sogar eindeutig in allen sogenannten Euro-Ländern nachweisen. Die anhaltende

Euro-Krise und die Null-Zins-Politik der EZB

haben nicht nur das Vertrauen der meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, sondern von immer mehr Menschen in allen sogenannten Euro-Ländern, die die gemeinsame Euro-Währung noch immer nutzen müssen, völlig zerstört.

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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