Dampf ablassen – 12. Dezember 2020

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

QUER-DENKER ODER NUR KLAR-DENKER?

 

 

 

Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen in unserer Heimat. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes

STEPHAN KRAMER

hat nach Medien-Darstellungen indirekt für eine Überwachung der

QUER-DENKER

durch deutsche Geheimdienste ausgesprochen. Wie KRAMER denken auch viele Politikerinnen und Politiker, denn das QUER-DENKEN ist lediglich nur ein KLAR-DENKEN! Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die KLAR-DENKEN und zum DENKEN auch das eigene Gehirn benutzen – sind eventuell gefährlich für Politikerinnen und Politiker, die zum Autokratismus neigen. Nach einer Umfrage der Universität Hamburg möchten sich offensichtlich nur knapp 50% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger impfen lassen. Der REST hält die angebotenen Impfstoffe für nicht ausreichend sicher. Massen-Impfungen könnte womöglich nicht die erhoffte Wirkung erzielen!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann unsere Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Querdenker sind keine Links- oder Rechtsradikale!

 

Die Demonstrationen von Querdenkern werden von Links- und Rechtsradikalen Gruppen und Organisationen gezielt unterwandert und missbraucht. Echte Querdenker treten für Demokratie, Meinungsfreiheit und für Recht und Ordnung ein. Querdenker sind nicht verblödet und unterstellen, dass es auch noch andere Viren außer COVID-19 gibt, die täglich auf unsere Körper einwirken. Ein gesundes Immunsystem ist so gestärkt, dass es mit diesen Erregern selbstverständlich fertig wird und in der Regel Abwehrstoffe bildet. Das dürfte auch auf COVID-19 zutreffen, den nach einer Quarantäne-Dauer von 5 bis 8 Tagen sind mit COVID-19-VIREN infizierte Personen nicht mehr infektiös und gefährden keine anderen Personen mehr. Logisch denkende Virologen und Ärzte haben es längst erkannt und zweifeln es nicht an. Lediglich infizierte Personen mit sogenannten Vorerkrankungen sind durch eine Infektion mit COVID-19 enorm stark gefährdet. In den meisten Fällen dürften Vorerkrankungen bekannt sein, sodass man Personen mit sogenannten Vorerkrankungen vorsorglich besser schützen kann. Dafür scheinen nach den Überlegungen der Querdenker die von der Politik angeordneten Zwangsschutz-Maßnahmen absolut übertrieben zu sein. Krankenhäuser oder Altersheime können ihre Patienten und Bewohner durch strikte Kontrollen schützen. Das wird auch in den meisten Fällen so gehandhabt!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Sind COVID-19-Impfungen notwendig und sinnvoll?

 

 

Diese Frage beschäftig in unserer Heimat immer mehr Bürgerinnen und Bürger, denn bekanntlich sind nach einer Quarantäne-Dauer von 5 Tagen mit COVID-19-VIREN infizierte Personen nicht mehr infektiös und können sogar wirksame Abwehrstoffe gebildet haben, obwohl der SCHWEDISCHE WEG zur Herden-Immunität gescheitert ist.  COVID-19-VIREN können lebensgefährlich sein. Das steht außer Frage! Doch sie haben die Gefährlichkeit einer Grippe. Infektionen mit AIDS oder EBOLA haben zum Beispiel eine sogenannte Mortalitätsrate von 90%. Gemäß den Verlautbarungen der WHO liegt die Mortalitätsrate von COVID-19-Infektionen bei nicht einmal 2%. Jeder Todesfall durch COVID-19 ist ein Todesfall zu viel! Doch muss man deshalb ganze National-Staaten mit Zwangsmaßnahmen belegen? Gibt es keine intelligenteren Schutzmaßnahmen gegen COVID-19? Oder möchten Politikerinnen und Politiker lediglich die Schmerzgrenzen der Bevölkerungen austesten, wann es durch autokratische Methoden zum Massen-Aufstand kommt?

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Sind LOCKDOWNS und AUSGANGSSPERREN….

 

…. tatsächlich notwendig? Müssen Restaurants, Pommes- und Döner-Buben sowie Fitness-Einrichtungen wirklich geschlossen bleiben, während Kreuzfahrtschiffe wieder auslaufen dürfen? In 98% aller Fälle COVID-19-Infektionen verschwindet die Infektion wieder nach wenigen Stunden oder Tagen. Wollen unsere Politikerinnen und Politiker eventuell durch die verordneten Zwangsmaßnahmen eine Massen-Impfung des DEUTSCHEN VOLKES durchsetzen? Oder wollen Politikerinnen und Politiker in Führungspositionen der Pharmaindustrie nur wieder zu Umsätzen in Milliardenhöhe verhelfen? Obwohl es Impfungen potentiell zu Erkrankungen und tödlichen Nebenwirkungen führen können? Vermutlich sind in diesen Fällen

SCHWERE FOLGE-SCHÄDEN

urplötzlich für Politikerinnen und Politiker absolut akzeptabel! Diese Fragen sind noch lange nicht geklärt!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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