Dampf ablassen – 11. Juli 2021

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Nach dem BREXIT:

Erneuter Alleingang der Briten?

 

 

 

Die Regierung in London hat sich entschieden, dass man die CORONA-Zwangsmaßnahmen trotz der DELTA-VARIANTE beendet. Inzwischen hat sich in Großbritannien die Erkenntnis durchgesetzt, dass die CORONA-Angst auf die Spitze getrieben wurde und die Mutationen das Virus SARS-CoV-2-VIRUS weniger gefährlich sind als ursprünglich angenommen.

Großbritannien ist diesmal nicht allein!

Viele andere Staaten, vor allem die Nachbarländer von Deutschland, haben das Ende der Maskenpflicht entweder schon längst vollzogen oder angekündigt. In den USA machen schon 36 US-Bundesstaaten das unverständliche

CORONA-ANGST-SPIEL

von JOE BIDEN nicht mehr mit. Man hat seit Wochen bereits erkannt, dass der Vorgänger von JOE BIDEN mit seinen Einschätzungen der COVID-19-PANDEMIE absolut richtig lag.

DONALD TRUMP

hat offenbar mit seinen Maßnahmen die Lage der USA sachlich eingeschätzt und realistisch gehandelt, während JOE BIDEN die CORONA-ANGST hochspielte. Wenn schon bald alle 50 US-Bundesstaaten den realistische Einschätzungen von DONALD TRUMP folgen, dann stehen Bundeskanzlerin MERKEL und die BERLINER TAFELRUNDE, wie die CORONA-DEPPEN vollkommen allein da.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Druck auf die britische Regierung nimmt zu!

 

 

Wochenlang haben Hunderttausende Britinnen und Briten den Unmut über das Fortbestehen der COVID-19-Einschränkungen zum Ausdruck gebrachten. Nun hat die Regierung in London endlich begriffen, dass man nicht monatelang gegen das Volk regieren kann und sichergestellt, dass man aus den

COVID-19-Einschränkungen

endgültig aussteigen muss und den Schwachsinn mit der PANDEMIE-HYSTERIE beendet.

Auch so kann eine funktionierende Demokratie handeln!

Anders als in Deutschland, haben Polizei-Kräfte in Großbritannien nicht die Demonstrationen von Grundrechtsverteidigern eingekesselt und niedergeknüppelt. Auch die britischen Medien haben ihre unverantwortlichen Angst-Kampagnen heruntergefahren oder komplett eingestellt.

Das beschleunigt die Rückkehr zur Normalität!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Sind Britinnen und Briten anders?

 

 

Seit dem Austritt von Großbritannien aus dem unsinnigen Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft – hat man auch in unserer Heimat langsam begriffen, dass man nicht immer völlig blind und ehrfürchtig den POLITIK-ELITEN folgen muss. In Großbritannien wollte der Proteststurm nicht abreißen, bis die britische Regierung sich beugen musste. In unserer Heimat scheint man noch immer

„BRAV und UNTERWÜRFIG“

den politischen Führerinnen und Führern folgen zu wollen. Aber in einer echten DEMOKRATIE entscheidet das VOLK und nicht die auf Zeit gewählten politischen Führerinnen und Führer. Darüber sollte man einmal intensiv nachdenken, bevor man im September 2021 seine Wahlstimme abgibt.

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DER VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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