Dampf ablassen – 07. Dezember 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verschieben Schritt für Schritt die gesellschaftlichen Grenzen

 

In Zukunft sollen sich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger das Geschlecht frei aussuchen dürfen.

Das Familienministerium plant aber noch mehr!

Die künstliche Befruchtung für homosexuelle Paare und Männer, die sich als Mutter ausgeben dürfen, soll zur Normalität werden. Das sogenannte

Selbstbestimmungsgesetz

dürfte erst der Anfang der totalen gesellschaftlichen Zerstörung in unserer Heimat sein. Was die Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger darüber denkt und dazu sagt, scheint den Politikerinnen und Politikern von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

völlig egal zu sein. Die deutsche Wirtschaft, den Einzelhandel, Handwerksbetriebe und die Industrie haben seit 1998 die Politikerinnen und Politikern von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

bereits nachhaltig zerstören können. Nun wird die gesellschaftliche Zerstörung in Angriff genommen.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

zeigt seit über 25 Jahren eindrucksvoll – wie eine kleine Minderheit von andersdenkenden Personen – die Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger-  systematisch gängeln und vollkommen problemlos dominieren kann. Das Erschreckende an dieser Entwicklung ist die erkennbare Tatsache, dass weder CDU, CSU, SPD oder die FDP dagegen etwas grundlegendes ändern möchte. In vielen Bundesländern arbeitet man sogar mit

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

als „beliebter“ Koalitionspartner zusammen. Einmal abgesehen von dem politischen Chaos der „noch“ amtierenden Bundesregierung.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

 

Ministerpräsident Söder kündigt Genderverbot in Bayern an!

 

In der Verwaltung und in den Schulen im Bundesland Bayern sollen künftig keine Sonderzeichen wie

Binnen-I und Gender-Sternchen

mehr verwendet werden dürfen. Die Landesregierung im Bundesland Bayern will endlich diesen gefährlichen Unsinn mit der Verunstaltung der

DEUTSCHEN SPRACHE

beenden.

Wann jedoch das Verbot in

Kraft treten soll, wurde noch nicht festgelegt!

In den Bundesländern NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein darf die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erst auf ein

Genderverbot

hoffen, wenn eine neue Landesregierung ohne die Beteiligung von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

gewählt wurde. In Hessen wird sich noch zeigen, ob sich die CDU gegen die SPD durchsetzen kann.

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DIE VERFASSERINNEN

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Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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