Dampf ablassen – 07. Dezember 2021

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Der Lockdown für Ungeimpfte ist da!

 

 

Drehen die vom Volk gewählten deutschen Politikerinnen und Politiker jetzt völlig durch? Bundes- und Länderregierung verschärfen die Corona-Zwangs-Maßnahmen. Besonders beim Einkaufen gelten ab 04. Dezember 2021 wichtige Änderungen auf die sich geimpfte und ungeimpfte sowie genesende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einstellen müssen.

Denn bundesweit gilt die 2G-Regel!

Normal zum Einkaufen gehen?

Das war GESTERN!

Seit vorigen Samstag wird kontrolliert wer geimpft, ungeimpft sowie genesen ist. Lediglich Apotheken, Discounter, Supermärkte und Bio- und Drogerie-Läden sind von der 2G-Regelung vorläufig ausgenommen. Wer keinen Impfausweis oder eine Handy-Information vorweisen kann bleibt draußen!

Es drohen sehr lange

2G-Kontroll-Schlangen beim Einkaufen!

Was möchten die vom Volk gewählten deutschen Politikerinnen und Politiker vor den Weihnachtsfest bewirken? Schlägt jetzt die Stunde der durchgeknallten

Impf-Faschisten

in unserer Heimat? Es gibt vermutlich noch immer ein paar gutgläubige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die an unsere

GRUNDGESETZE

glauben. Möglicherweise denkt man, dass wir noch in einer Demokratie leben und es so etwas wie Freiheitsrechte gibt. Das ist nach meiner Beurteilung naiv, denn der

Impf-Terrorismus und die Infektions-Hysterie

haben längst unsere Heimat überrollt!

Wie viel Ablehnung möchten die vom Volk

gewählten deutschen Politikerinnen und Politiker noch provozieren?

Wie viel Spaltung vertragen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch?

Meine ganze Familie ist geimpft und teilweise sogar schon nachgeimpft! Doch wir haben auch Verständnis für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die eine Impfung weiterhin ablehnen!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich meine uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Eine schreckliche Zeit ist angebrochen!

 

 

Die Fieber-Träume des globalen

> Gesundheits-Faschismus <

haben nun auch unser Land erfasst. Mit der massiven Unterstützung willfähriger deutscher Medien werden die Menschen schrittweise versklavt! Der SPD-GENOSSE und designierte Bundeskanzler

Olaf Scholz

strebt die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland zu Beginn des kommenden Jahres an. Nachdem bereits erste Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hamburg ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger vom Shoppen ausgeschlossen haben, wird die 2G-Regelung auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Auch die FDP hat ihren Widerstand aufgegeben und eine Abstimmung ohne Fraktionszwang angeregt.

Das war es wohl mit der FDP!

Sollte es wirklich noch zu

NEUWAHLEN

vor dem Ende der Ampel-Regierungsperiode kommen, dann landet die FDP wieder dort, wo sie auch hingehört!

In die außerparlamentarische Opposition!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Ungeimpfte Personen haben keine Chance mehr!

 

 

Stationär Kleidung, Möbel, TV-Geräte, Handys oder Spielwaren und andere Waren einzukaufen, das war einmal. Ungeimpfte Personen haben nur noch die Chance

ONLINE zu SHOPPEN!

Man soll Abholdienste nutzen oder sich Bestellungen nach Hause liefern lassen.

Ist das ein Ziel der deutschen Politikerinnen und Politiker,

dass man den stationären deutschen Handel fertigmachen will?

Ist das ein geheimes Kern-Ziel der deutschen Politikerinnen und Politiker, dass man den

DEUTSCHEN MITTELSTAND

komplett zerstören möchte? Die 2G-Zwangs-Regelung beim stationären Einzelhandel soll zu Umsatzeinbußen im Dezember 2021 von etwa 5,3 Milliarden Euro führen. Das hat bereits nicht nur der Wirtschaftswissenschaftler

Christian Rusche

vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln verkündet. Andere Handelsverbände und Schutz-Organisationen verweisen auf Rechtsgutachten, die eine 2G-Regelungen im Einzelhandel als verfassungswidrig bezeichnen.

Im deutschen Einzelhandel herrscht aufgrund

der funktionierenden Hygienekonzepte und der Maskenpflicht

auch keine erhöhte Infektionsgefahr!

Das betonen sogar erfahrenen Ärztinnen, Ärzte, Virologinnen und Virologen sowie Fachleute für Hygiene-Systeme! Was also beabsichtigten die geschäftsführende Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie viele deutsche Politikerinnen und Politiker mit der Einführung der 2G-Regelungen tatsächlich? Diese Frage stellen sich offenbar immer mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland!

Also nicht nur ich!

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DER VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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