Dampf ablassen – 07. August 2013 / Freispruch für Mollath! / Anlass zur Beruhigung im Fall Mollath?

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An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.

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Email / anonymisiert

 

Freispruch für Mollath!

 

Die Entscheidung im Fall von Gustl Mollath ist sehr erfreulich, aber auf keinen Fall ein Anlass zur Volks – Beruhigung. Die Jahre in der Psychiatrie sind für Mollath unwiederbringlich verloren. Es gibt dafür keine Rehabilitierung, falls die Wiederaufnahme mit einem Freispruch enden sollte. Mollath hat keinerlei Ansprüche auf Entschädigung.

 

Selbst wenn Mollath seine Frau tatsächlich geschlagen haben sollte und er damals schuldunfähig war, so liegt doch klar auf der Hand, dass seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie überzogen war. Sowas ist staatliche Freiheitsberaubung der miesesten Art, denn die Richter gehen irgendwann in Pension und erhalten fette Altersbezüge. Gustl Mollath wird dann von Altersarmut und Selbstzweifeln geprägt und zerstört sein. Darf es so weiter gehen?

 

DIE VERFASSERIN

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Email / anonymisiert

 

Anlass zur Beruhigung im Fall Mollath?

 

Die sieben Jahre in der Psychiatrie sind für Gustl Mollath unwiederbringlich verloren. Keine Entschädigung der Welt kann ihm diese erlittenen Qualen ersetzen und die Angst nehmen. Was passiert nun mit den Staatsanwälten und Richtern? Wahrscheinlich nichts! Die gehen nach getaner Arbeit zu ihren Familien nach Hause, spielen Tennis und lassen sich von den Nachbarn und Freunden bewundern. So sieht heute unser Rechtsstaat aus. Von München bis Flensburg nur Klagen über dubiose Urteile. Es wird höchste Zeit für tiefgreifende Reform in unserem Strafrecht.

 

DER VERFASSER

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Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

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