Dampf ablassen – 06. März 2024

DAMPF ABLASSEN

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von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Die miesen Tricks der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender!

 

In den Nachrichten-Sendungen, in Talkshows und in Dokumentations-Filmen werden oftmals Personen in Deutschland befragt, die politisch meistens in linksgrünen Parteien oder linksgrünen Organisationen aktiv sind und auch in Rhetorik und Dialektik gut geschult sind. Die Zuschauerinnen und Zuschauer von Nachrichten-Sendungen, in Talkshows und in Dokumentationen werden über diese hinterlistigen

Meinungsmache-Tricks

der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender natürlich nicht informiert, denn mit diesen hinterlistigen

Meinungsmache-Tricks

möchte man den

> Main-Stream der Volks-Meinung <

gezielt beeinflussen und in gewünschte politische Richtungen lenken. Doch diese hinterlistigen

Meinungsmache-Tricks

sind längst schon mehrfach enttarnt worden und untergraben immer häufiger und stärker das Vertrauen der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender von ARD und ZDF. Dass die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger von den hinterlistigen

Meinungsmache-Tricks

Jahrelang nichts erfahren haben ist nun kurz nach dem Start der sogenannten

AMPEL-KOALITION

zu einem exponentiell wachsenden Problem im deutschen Journalismus geworden.

Für mich ist es ein schlagender Beweis dafür,

dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender massiv die Meinung

der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in

eine bestimmte linksgrüne Richtung lenken möchten!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Gezielte Meinungsmache von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten

 

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF sind für die linksgrüne

Meinungsmacherei

schon seit vielen Jahren in unserer Heimat immer stärker in die Kritik geraten. Im Tages-Rhythmus führen gut ausgebildete Reporterinnen und Reporter von ARD und ZDF Kurz-Interviews in sogenannten Straßen-Umfragen durch. Diese

Kurz-Interviews

werden besonders häufig bei Demonstrationen oder Protest-Aktionen durchgeführt.

 Kurz-Interviews

sind ein gängiges Mittel der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF, damit man

„vorgeblich“

die Stimmung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einfangen und den oft gutgläubigen Zuschauerinnen und Zuschauer vermitteln kann. Doch in Wahrheit soll den Zuschauerinnen und Zuschauer eine linksgrüne Ideologie suggeriert werden. Denn die vermeintlichen sogenannten

Durchschnitts-Bürgerinnen

und

Durchschnitts-Bürger,

die man vor den Kameras der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF sprechen lässt sind meistens vorher ausgesuchte Personen, die in vielen Fällen in linksgrünen politischen Parteien oder Organisationen tätig sind und „angeblich“ die Mehrheit der

MITTE der GESELLSCHAFT

repräsentieren. Doch diese Tricks der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von

ARD und ZDF

werden immer öfter entlarvt und im vielen Internet-Foren als linksgrüne

Meinungsmache

bloßgestellt.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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