Dampf ablassen – 05. Juni 2021

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Eingriff in die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft

 

Seit der Gründung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ( kurz: BfA) im Kalenderjahr 1953 und der Einführung der sozialen Marktwirtschaft war der hälftige Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer steuerfrei. Mit der Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 wurde diese sinnvolle Regelung unterlaufen. Das war der neoliberale Tabu-Bruch. In die neue Höchstbetragsberechnung wurden der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil zusammengeführt, hiervon der begünstigte Anteil der Vorsorgeaufwendungen mit 60% berechnet und anschließend der „steuerfreie“ Arbeitgeberanteil in voller Höhe wieder abgezogen.

Hierzu folgendes Beispiel:

Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung     5.000,00 Euro

Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung         5.000,00 Euro

Gesamt                                                                                                  10.000,00 Euro

Hiervon 60%                                                                                           6.000,00 Euro

Abzüglich Arbeitgeberanteil                                                              5.000,00 Euro

Steuerbegünstigte Vorsorgeaufwendungen 2005                       1.000,00 Euro

 

Mit diesem Tabu-Bruch des Eingriffs in die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft hatten sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die schallende Ohrfeige des Bundesfinanzhofs mit dem Urteil vom 31. Mai 2021 zur Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente eingefangen.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Kulturwandel sieht anders aus!

 

 

Die Skandale bei der Deutschen Bank finden seit der Ära von Ackermann kein Ende mehr. Jeder Rechtsstreit bei der Deutschen Bank wird mit einem Rundschreiben zur

„Kundenzufriedenheit“

begleitet. Mit einem Allzeit-Hoch von 108,14 Euro und einem Allzeit-Tief von 4,45 Euro dümpelt die Aktie der Deutschen Bank um den Wert von 10,00 Euro vor sich her.

Der DAX hat eine ganz andere Entwicklung!

Die Deutsche Bank spricht von sich auf der Hauptversammlung 2021 von

„Größe“.

Nach der gescheiterten nationalen Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank spricht sich der aktuelle Vorstandsvorsitzende Sewing jetzt für Fusionen auf europäischer Ebene aus.

Größe und Größenwahn

scheinen fließend ineinander überzugehen. Dass die Deutsche Bank in einem möglichen Zusammenwirken zwischen Merkel und Ackermann sowie zwischen Scholz und Sewing mit der PANTHER-Aktion

Deutschlandbank

die Schaffung einer zukunftsfesten Altersvorsorge sabotiert haben könnte, wird in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein

 

 

Gleich dreimal ist der designierte Bundeskanzler der SPD

Olaf Scholz

in hervorgehobener Stellung in die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 verstrickt.

Bei der Einführung der

AGENDA 2010

war Scholz Generalsekretär der SPD.

Im Kabinett Merkel I war Scholz der zuständige Sozialminister für die

Riester-Rente.

Jetzt ist Scholz der zuständige Bundesfinanzminister für die unzulässige

Doppelbesteuerung der Rente.

Das Bundesfinanzministerium hat nach der Bekanntgabe des Urteils vom Bundesfinanzhof angekündigt, die notwendigen Reformen nach der Bundestagswahl auf den Weg zu bringen. Hieran wird mit aller Wahrscheinlichkeit Scholz nicht mehr beteiligt sein.

DAS alles werden ihm

die Wählerinnen und Wähler nicht mehr verzeihen!

Aus Sorge, dass die SPD in Sachsen-Anhalt ein einstelliges Wahlergebnis einfährt, macht sich Scholz auf den Weg zum Stimmenfang. Um weiteren Schaden von der SPD abzuwenden, sollte Scholz unverzüglich von allen Ämtern zurücktreten! Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente nahm das zu erwartende Chaos für die SPD seinen Lauf.

Auf den DRSB wollte Scholz nicht hören!

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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