DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 05. Mai 2008
D & O
Segen oder Fluch
für die deutsche Versicherungswirtschaft?
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Diesen „lieben und netten” Spruch kennt vermutlich in Deutschland jeder Bürger.
Für denjenigen aber, der von einem Schaden direkt betroffen ist, entstehen damit verbunden in den meisten Fällen erhebliche Kosten.
Aus diesen Überlegungen heraus wurde für Fahrzeughalter die im Volksmund so genannte
„Kfz – Haftpflicht”
eingeführt, sodass jeder Haftpflichtschaden, der durch oder mit dem Automobil verursacht wird, im Rahmen der Deckungssummen der Kfz – Haftpflicht auch bezahlt werden kann.
Familien mit Kindern berücksichtigen, dass die
„Eltern für ihre Kinder
haften”
und haben in der Regel auch den sehr sinnvollen Versicherungsschutz einer
Privathaftpflichtversicherung.
Bei so viel Sicherheit und Absicherung für alle Bürger wollten auch deutsche Wirtschaftsunternehmen nicht zurückstehen und für die Fehler ihrer Manager eine Haftpflichtversicherung angeboten bekommen.
Erste zaghafte Versuche eine Haftpflichtversicherung für Manager, die als Unternehmensleiter tätig sind, einzuführen, gab es in Deutschland bereits im Jahr 1895 durch den
Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein.
Die Einführung einer Manager – Haftpflichtversicherung scheiterte damals an ethisch- moralischen Bedenken, weil man die Versichertengemeinde nicht über Gebühr belasten wollte, denn ein Managerfehler konnte auch im Jahr 1895 horrende Kosten verursachen.
Diese Kosten wären aber schon im Jahr 1895 von allen Haftpflichtversicherten in einer Versicherungsgesellschaft zu tragen gewesen.
Kleineren Beitragszahlern wollte man damals nicht zumuten, ein solch gigantisches Risiko mittragen zu müssen.
Nach dem so genannten
„schwarzen Freitag”
in den USA und dem damit verbundenen
„Mega – Börsen – Crash”
reifte bei Aktienhaltern und Investmentgesellschaften in den 30er Jahren der Wunsch,
Manager – Fehlleistungen
durch einen Haftpflichtversicherungsschutz abzufedern.
Der Ursprung der so genannten
D & O
- Directors and Officers -
Versicherung
lag, wie so oft bei neuen Versicherungsprodukten, bei
Lloyd‘s of London.
Fälschlicherweise werden noch heute die USA als Ursprungsland dieser Versicherungsart angesehen.
Aufgrund der durchaus berechtigten
ethischen und moralischen Bedenken
der deutschen Versicherungsunternehmen gelang es erst im Jahr 1986 dem
US – Versicherungsmoloch
Chubb
die erste so genannte
D&O - Versicherung
in Deutschland einzuführen.
Relativ schnell erkannten die deutschen Manager und die Unternehmensbesitzer den
„Charme” und die „Zweckmäßigkeit”
des neuen Versicherungsproduktes.
Gefahrlos und kostengünstig konnte man plötzlich durch Fehlentscheidungen entstandene Unternehmensverluste auf die Versichertengemeinschaft bequem abwälzen.
Wo also Ansprüche gegenüber Managern in Betracht kamen, setzte sich dieser Versicherungszweig in einem breiten Markt rasend schnell durch und fand auch international mehr und mehr Beachtung.
Wieder einmal hatte man mit der Hilfe unserer „amerikanischen Freunde” einen tollen Weg gefunden,
Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren.
Die
D&O – Versicherung
entwickelte sich zu einer Art Berufshaftpflichtversicherung, mit deren umfangreichen Versicherungsschutz man in der Regel alle Organe eines Unternehmens
Vorstände, Geschäftsführungsmitglieder, Aufsichtsräte, Beiräte
sowie sonstige
leitende Angestellte
bequem absichern konnte.
Das so genannte Deckungskonzept besteht dabei aus Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz oder wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis.
Für den D & O Versicherer sind in den normalen Verträgen alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt, zu begleichen.
Immer häufiger werden aber schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert. Ein solches Verfahren nennt man in Fachkreisen auch
„Rückwärtsdeckung.”
Da reiben sich selbst erfahrene DRSB – Leser die Augen. Einen solchen Versicherungsschutz hätte man gerne auch als Privatperson.
Das gibt es aber für normale Bürger weltweit nicht!
In vielen D & O – Vertragswerken findet man die so genannten Nachmeldefristen.
Demnach werden auch solche Schadensersatzansprüche vom Versicherungsschutz umfasst, die innerhalb eines begrenzten Zeitraums, in der Regel
6 bis 36 Monate,
nach Vertragsbeendigung geltend gemacht wurden. Die einzige Einschränkung:
Bei Wechsel des
Versicherungsunternehmens
endet die Nachmeldefrist des Vorvertrages.
Erfahrene Versicherungsvermittler werden jetzt vermutlich laut aufschreien und dem DRSB e.V. zu rufen:
„So etwas gibt es nicht.”
Das ist auch völlig richtig, wenn man aber zum Beispiel
BASF, BMW, Daimler, Siemens, Vodafone
oder auch
Werhahn
heißt, kann man problemlos in den vollen Genuss einer
D&O – Versicherung
kommen.
Eine besonders „charmige” Ergänzung findet die
D&O – Versicherung
zusätzlich in der Absicherung so genannter
ODL – Mandate
- outside directorship liability -.
Das bedeutet im Klartext, dass eine Entsendung von eigenen Mitarbeitern in Organe fremder Unternehmen eine konsequente Erweiterung des Versicherungsschutzes erfährt und Konzernen die Möglichkeit bietet, in strafrechtlicher Hinsicht eine
Industrie – Strafrechtsschutzversicherung
sowie eine
Vertrauensschadenversicherung gegen Mitarbeiterkriminalität
abzuschließen.
Deutsche Versicherer zahlen jährlich schätzungsweise bis zu
600 Millionen Euro
für Managementfehler.
Bei durchschnittlich rund
40.000 Unternehmenspleiten
in Deutschland gibt es immer wieder Fälle, in denen gegen Geschäftsführer oder Vorstände wegen Missmanagement ermittelt wird.
Bei Chubb wie auch bei der Allianz häufen sich deshalb von Jahr zu Jahr die Schadensfälle.
Beide Versicherungsunternehmen spüren eine extrem deutliche Nachfragezunahme bei
den
D&O – Versicherungen,
denn das Risikobewusstsein steigt, bedingt auch durch die US – Finanzkrise, unaufhörlich.
Manager, die höhere Positionen angeboten bekommen, fragen gezielt nach, was denn passieren kann, wenn man Fehler macht.
Auf der anderen Seite streben die Wirtschaftsunternehmen ein gutes Management an, das sie aber nur bekommen, wenn sie den Top – Managern eine entsprechende Absicherung anbieten können.
Immer mehr fachlich versierte Rechtanwälte fordern sogar, dass die berufliche Tätigkeit sowie die persönlichen Haftungsrisiken von Managern generell abgesichert werden sollten.
Dieses Sicherheitsdenken setzt sich bis in mittelständische Unternehmen fort, die wegen mangelnder Nachfolge aus dem Familienkreis zunehmend auf Top – Manager von Außen zurückgreifen müssen.
Bei einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro liegt zum Beispiel die Jahresprämie für ein mittelständisches Unternehmen zwischen 40.000 und 50.000 Euro.
Obwohl das Geschäft mit dem äußerst
risikobehafteten D & O Versicherungen in Deutschland boomt,
bezeichnen deutsche Versicherungsexperten die
private Haftpflichtversicherung
als die wichtigste Alltagsvorsorge von allen.
Alles sicher also für die deutschen Bürger?
Eher NEIN,
denn das Schlimmste
kommt noch in diesem Jahr auf die Versichertengemeinde zu.
Der Schmiergeldskandal von Siemens könnte womöglich die deutschen Versicherungskonzerne mehr als
250 Millionen Euro
kosten.
Kenner der Szene befürchten sogar, dass vieles auf vorsätzliches oder sogar kriminelles Verhalten der früheren Vorstandsmitglieder hinweist.
Da aber kein Gericht den Ex – Vorstandsmitgliedern kriminelles Handeln nachgewiesen hat, müssen die Versicherungsgesellschaften leisten, wenn sie in Anspruch genommen werden.
Für deutsche Bürger wirken diese Vorgänge sonderbar und befremdlich, denn auch von ihren kleinen Beiträgen wird das
Leistungsbecken jeder Versicherungsgesellschaft
gespeist.
Wenn also extrem hohe Schadenszahlungen, an ohnehin gut verdienende Unternehmen zu leisten sind, könnten bedingt dadurch auch die Jahresbeiträge für die Privathaftpflichtversicherungen steigen.
Das Geschäft mit dem hohen Risiko großer Konzerne
darf deshalb nicht zu Lasten der
gutgläubigen Bürger
gehen.
Nicht die deutschen Versicherungsunternehmen büßen sonst für die
Siemens – Affäre,
sondern alle
Bürger.
DRSB
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