DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 30. Juli 2008
Cold Calling
- Kalt erwischt -
Letzte Hoffnung für Strukturvertriebe?
Tagtäglich werden Tausende Bürger in Deutschland zu Werbezwecken angerufen, obwohl sie dazu keinerlei Einwilligung gegeben und auch nicht darum gebeten haben. Am Telefon werden ihnen dann dubiose Geldanlagen, Glücksspiele, Telefonverträge, Nahrungsmittel oder Zeitungsabonnements aufgeschwatzt, die in der Regel überteuert und für die Bürger nicht von Nutzen sind.
Die systematische Vorgehensweise der psychologisch sehr gut geschulten
Profi – Anrufer, ihre Opfer in der Freizeit beim Zeitungslesen oder Fernsehgucken
„kalt zu erwischen”,
nennt man im „Fachchargon”
„Cold Calling”
und ist schlichtweg verboten.
Hat das Anrufopfer zuvor jedoch schriftlich sein Einverständnis zu dem Anruf erteilt, dann ist das „Cold Calling” legal.
Nur welcher Bürger kennt jemanden, der
schriftlich darum bittet, Werbeanrufe in der Freizeit zu erhalten?
Den Auftraggebern der Profi – Anrufer bringt diese Verkaufs- und Werbemasche viel Geld ein. Riesige so genannte Callcenter schossen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden, um gutgläubige Bürger privat anzurufen und ihnen etwas aufzuschwatzen.
Sogar vermeintlich seriöse und bekannte Unternehmen wie die
Deutsche Telekom
ließen sich zum Ärgernis ihrer Kunden zu illegaler Telefonwerbung hinreißen.
Aber Anrufe ohne Einverständnis sind verboten.
Der
BGH
Bundesgerichtshof
hat unmissverständlich Anrufe bei privaten Verbrauchern zu Werbezwecken verboten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Diese Verkaufs- und Werbemasche verletzt die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre der Angerufenen besonders schwerwiegend, weil das Opfer den Anruf meist nur beenden könne, wenn es die Regeln der Höflichkeit verletzt,
- Aktenzeichen XI ZR 76 / 98 -,
urteilte der BGH.
Seit Juli 2004 sind Werbeanrufe bei Privatpersonen ohne vorheriges Einverständnis auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Trotzdem lassen viele Unternehmen tagtäglich ungeniert gutgläubige Bürger weiter anrufen.
Kaltschnäuzig nehmen diese Unternehmen in Kauf, dass sie erwischt und von Verbraucherorganisationen gezielt abgemahnt werden. Sie riskieren dabei sogar, dass ihnen ihre belästigende Telefonwerbung von Gerichten untersagt wird. Selbst hohe Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder stören viele Unternehmen nicht mehr, denn mit dem Telefonterror verdienen sie sehr viel Geld, so dass ein paar Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder kaum die Profite verhageln können.
Zehntausende von Callcenter – Jobs wurden deshalb von Deutschland ins Ausland verlagert und damit der deutschen Justiz entzogen.
Nachfolgend werden deshalb für alle DRSB – Leser einige Hinweise aufgeführt wie man sich vor dem so genannten
„Cold Calling”
wirksam schützen kann:
1.
Automatenanrufe
Folgen Sie grundsätzlich keinen Automatenstimmen, die Sie auffordern, teure unbekannte Rufnummern zu wählen, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.
2.
Anzeige
Wer illegale Anrufer anzeigen möchte, muss sich Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers, der Firma und den Grund des Anrufs notieren. Diese Informationen sollte man dann an die regionalen Verbraucherzentralen schicken. Diese leiten dann rechtliche Schritte gegen die Firmen ein.
3.
Robinson – Liste
Die Deutsche Robinsonliste schützt vor unerbetenen Anrufen. Jeder Bürger kann sich kostenlos unter www.robinsonliste.de eintragen lassen. Viele deutsche Unternehmen halten sich an das Werbeverbot, leider aber noch nicht alle.
4.
Rechnung
Wenn man nach einem ungebetenen Anruf einen Vertrag oder eine Rechnung erhalten hat, sollte man auf keinen Fall zahlen. Dem Unternehmen muss sofort nachvollziehbar schriftlich ( Einschreiben mit Rückschein ) mitgeteilt werden, dass nichts bestellt wurde. Sollte ein Betrag bereits abgebucht worden sein, dann muss man seine Bank umgehend anrufen und den Betrag sofort zurückbuchen lassen.
5.
Telefonnummer
Kein Bürger sollte auf Werbepostkarten seine Privatnummer angeben. Man sollte ohnehin auf undurchsichtige Gewinnspiele verzichten, bei denen man in der Regel mit der Angabe der Rufnummer möglichen Werbeanrufen zustimmt.
6.
Widerruf
Angeblich oder tatsächlich am Telefon abgeschlossene Verträge sollte man sofort widerrufen. Nach Erhalt eines Vertrags und der Widerrufsbelehrung hat man 14 Tage Zeit, den Widerruf durchzuführen. Fehlt die Widerrufsbelehrung, kann man den Vertrag unbefristet widerrufen.
7.
Telefon – SPAM
Spam sind nicht nur auf das Medium E – Mail beschränkt. Auch bei SMS, Telefaxen, und Telefonanrufen spielt unverlangte Werbung eine große Rolle. Dabei werden direkt keine Produkte beworben, sondern lediglich Rufnummern. Diese Art der Bewerbung dient ausschließlich dem Ziel, zu einem Rückruf auf die beworbene Rufnummer zu verleiten. Meistens handelt es sich um teure Rufnummern.
Es ist also immer Vorsicht angesagt, wenn das Handy zum Beispiel nur einmal klingelt und im Display eine Rufnummer erscheint, die man zurückrufen soll.
Doch auch die besten Schutzhinweise bleiben wirkungslos, wenn Freunde, Kollegen und Bekannte, in guter Absicht, die Privatnummer an „Strukkies” herausgeben, die dann hemmungslos damit ihre nächsten Opfer Kontakten wollen.
Die telefonische Akquisition ist zwar die schwierigste Form des Verkaufs, doch wenn ein „Strukki” seine Freunde und Bekannten abgegrast, hat bleibt nur der letzte Strohhalm
„Cold Calling”.
Die erste Hürde für einen Termin ist meistens mit dem Hinweis auf einen Freund schnell genommen, so dass die Chance besteht, den gewünschten Abschluss zu erzielen. Durch das geschickte Analysieren von Vorwänden und Einwänden und die gezielte Vorteil- und Nutzenargumentation sowie den massiven Einsatz von Abschlusstechniken erreichen die erfolgreichen „Strukkies” häufig ihr Ziel.
In Schulungen und Seminaren werden die „Strukkies” auf ihre Aufgaben konsequent vorbereitet, den Bürgern das sauer verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen.
Viele Strukturvertriebe benutzen das gleiche Ausbildungsschema schon für den ersten Telefonkontakt. Oft gleichen sich sogar die dubiosen Seminarinhalte.
Ein Beispiel für Telefontraining ( Seminarinhalte ):
Selbstmotivation und Erfolgsdenken
- Welche Bedürfnisse und Anforderungen haben Ihre Kunden
- Die überzeugende Persönlichkeit im Verkauf
- Positives Denken und positives Auftreten am Telefon
- Die Vorbereitung auf das Akquisitionsgespräch
- Ohne klare Zielsetzung kein Erfolg / hohe Ziele bedeuten große Erfolge
- Informationssammlung und notwendige Vorabinformationen vom Kunden
- Zielsetzung und Prioritäten festlegen
- Der Gesprächsleitfaden und notwendige Unterlagen
- Wie man Telefonzentralen und Sekretariate geschickt für die eigenen Ziele einsetzt
Verkaufsrhetorik:
Wie man Verkaufserfolge durch die Sprache steigern kann
Erfolgreiche Telefonakquisition
- Die motivative Gesprächseröffnung: Mit dem richtigen Einstieg das Interesse wecken
- Die optimale Präsentation
- Argumentations- und Überzeugungstechniken: Die gezielte Vorteildarstellung
- Die effiziente, zielorientierte und freundliche Gesprächsführung
- Aktives Zuhören als Voraussetzung für den Verkaufserfolg
- Fragetechniken gezielt einsetzen, um das Gespräch zielgerichtet zu führen
- Einwand oder Vorwand / Einwände geschickt ausräumen
- Abschlusstechniken für Beratungstermine im Telefongespräch
Viele Bürger kennen aus eigener Erfahrung, dass man einem gut ausgebildeten „Strukki” bereits am Telefon unterlegen ist.
Dabei ist die Vorgehensweise der „Strukkies” immer gleich:
Durch die verbotene Telefonakquisition werden die Bürger zum Thema
Altersvorsorge,
Steuernsparen, Vermögensbildung, Kostensparen
oder einem sonstigen angst- oder problembesetzten Thema rücksichtslos angegangen.
Die gutgläubigen Bürger, die nicht sofort konsequent
„nein” sagen, sondern „ich kann es mir ja einmal anhören”,
haben in den meisten Fällen schon verloren.
Der oftmals perfekt eingeübten Verkaufs – Rhetorik von Strukturmitarbeitern, die auf jede noch so skeptische Frage eine auf den ersten Blick plausible Antwort wissen, haben die wenigsten Bürger noch etwas entgegenzusetzen.
Egal ob nun
AWD, DVAG, MLP, OVB oder neuerdings auch Four Gates oder V – MAX,
die Strukturmitarbeiter rechnen eilfertig den Kosten- und Steuersparwilligen vor, wie man mit einem, wenn überhaupt, dann geringen eigenen monatlichen Beitrag so „quasi” auch zum „Millionär” werden kann.
Dabei verschweigen die „Strukkies” grundsätzlich die horrenden Provisionen, die sehr viele der angebotenen Finanzprodukte zusätzlich die Leistung verschlechtern. Zu spät merken die betroffenen Opfer das eigene Desaster. Da aber die meisten „Strukkies” zuerst ihre Familienangehörigen sowie den Freundes- und Bekanntenkreis beglückt haben, können sie sich wegen der miesen Leistungsbilanz der verkauften Produkte nirgends mehr blicken lassen.
Durchschnittsverdienern, die sich üblicherweise gar keine zusätzlichen Versicherungen oder Fondssysteme leisten können, wird der Erwerb mit verbalen Tricks, ohne jede Hemmung, schmackhaft gemacht.
Eine Standardbehauptung lautet zum Beispiel:
Wir holen da mehr für sie raus,
so dass es sich nach 5 Jahren für sie bestimmt lohnt.
Immer mehr Bürger fühlen sich deshalb arglistig getäuscht und überrumpelt. Die
Internet – Foren sind voll von frustrierten und geschädigten Bürgern, die ohne Scham ihre Erfahrungen mit „Strukkies” schildern und dadurch andere vor Schaden bewahren wollen.
Ein angebliches kostenfreies
„Rundum – sorglos – Finanzpaket”
können auch seriöse Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften oder gewissenhaft arbeitende Makler nicht vermitteln. Sie sind aber durchaus in der Lage, durch eine umfassende Analyse die leistungsfähige, faire und kostengünstigste Lösung für jeden Bürger auszuwählen.
In den Gesprächen mit geschädigten Kapitalanlegern musste der DRSB e.V. häufig feststellen, dass sich die Geschädigten durch eine Irreführung gar nicht im Klaren waren, dass sie höchstwahrscheinlich überteuerte Finanzprodukte erworben hatten.
Man sollte sich deshalb von der Vorstellung völlig frei machen, dass es tatsächlich
„Das funktionierende Steuersparmodell”
oder vielleicht sogar
„Die kostenfreie Versicherung”
gibt.
Die Überrumpelung argloser Bürger, die als Steuersparwillige leicht zu Opfern von zungenflinken „Strukkies” werden, ist so lange nicht zu verhindern, so lange Versicherungsgesellschaften, wie im Falle der Schweizer Swiss Life, die Anfang März 2008 für 86% am AWD knapp eine Milliarde Euro bezahlte, bereit sind, hemmungslos für Strukturvertriebe gigantische Geldsummen hinzublättern. Dadurch wird vermutlich nur noch für kurze Zeit das Überleben dieser rücksichtslosen Vertriebsart gesichert und zwar ausschließlich auf Kosten der Versichertengemeinschaft.
Jeder der angeblich noch verbliebenen 6400 AWD – Strukkies ist somit mit rund
150.000,00 Euro
extrem teuer erkauft worden. Wenn da, wie zuletzt zu lesen war, Hunderte enttäuschter
AWD – Strukkies zur Konkurrenz überlaufen, bedeutet das schnell einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe für die Swiss Life.
Obwohl die Familie Maschmeyer noch 10,5% am AWD hält und der Rest sich im Streubesitz befinden soll, hat die Swiss Life ein Vorkaufsrecht zum Preis von 30 Euro pro Aktie.
Diese Option der Schweizer Versicherer kann zwischen 2010 und 2017 gezogen werden.
Die Schadensersatzfragen, die möglicherweise noch auf den AWD zukommen können, wären also auch noch durch die Swiss Life abzudecken.
Die Leistungsfähigkeit
einer Versicherungsgesellschaft wird dadurch nicht verbessert.
Derweil sammeln sich die ehemaligen AWD – Strukki – Truppen bei
Four Gates oder V – MAX
und wollen mit Werbesprüchen wie zum Beispiel:
Familiäre Bindungen sind die stärksten und geben sicheren Halt.
Die Menschen seiner nächsten Umgebung
kennt man am besten, auf sie verlässt man sich eher als auf andere.
Oder noch besser:
Unser breit gefächertes
Versichererspektrum bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit.
Lassen Sie sich jetzt beraten,
welche finanziellen Schritte sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Unterschiede zwischen arm und reich werden größer.
Nicht immer aber liegt
die Ursache hierfür in niedrigen und hohen Einkommen
erneut auf Kundenfang.
Vermutlich angesteckt vom allgemeinen Strukki – Wechselfieber hat der Hannoveraner Versicherungskonzern Talanx auch eine neue Vertriebsgesellschaft gegründet. Diese neue Aktiengesellschaft soll in enger Anlehnung an die DRSB – Vorsorgephilosophie höchstwahrscheinlich
„Deutsche Privatvorsorge AG”
heißen und hat ihren Sitzt in Darmstadt.
Mit Blickrichtung auf die ehemalige AWD – Aussage einer vorgeblich unabhängigen Beratung, sollen die Vertriebsmitarbeiter der vorläufig noch so genannten
„Deutsche Privatvorsorge AG”
nicht nur die Angebote des eigenen Hauses verkaufen, also der konzerneigenen
HDI – Gerling – Töchter, sondern auch Policen anderer Anbieter im Programm haben dürfen.
Der Talanx – Konzern hofft darauf, dass es damit den „Strukkies” leichter gemacht werden könnte, als unabhängige Berater aufzutreten, wie es vor der Übernahme durch Swiss Life der AWD seinen Kunden suggerierte.
Es entsteht der Eindruck, dass der Talanx – Konzern lediglich gezielt einen AWD – Klon gegründet hat.
In der Strukki – Branche wundern sich viele Mitstreiter, warum so sehr auf der angeblichen Unabhängigkeit von Produkten herumgeritten wird. Jeder „Strukki” weiß doch selbst, dass das meiste Geschäft mit relativ wenigen Produkt – Partnern zur Abwickelung kommt.
Die vielfältigen hektischen und unkoordinierten Aktivitäten auf dem
„Strukki – Markt”
deuten deshalb vermehrt darauf hin, dass viele Bürger demnächst wieder einen
„Cold Calling”
erhalten werden, in dem ihnen die Mitteilung zuteil wird, dass die Finanzprodukte, die vom AWD oder von der OVB erworben wurden, überholt sind und man jetzt viel „bessere” anbieten kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in einer Pressemitteilung vom
15. Mai 2007
bekannt gegeben, dass das bisherige Verbot so genannter Cold Calls nicht ausreichend wirkungsvoll umgesetzt worden sei.
Da sich viele Unternehmen in der Vergangenheit gezielt über das Verbot hinweggesetzt haben, sieht das Bundeswirtschaftsministerium nun zusätzlichen Handlungsbedarf. Der zuständige
Bundesminister
Michael Glos
forderte deswegen weitergehende Maßnahmen wie auch ein generelles Verbot der Rufnummernunterdrückung.
Weiterhin forderte der Bundesminister,
dass die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten sei.
Eine entsprechende Änderung des TKG sollte vorbereitet werden. Bundesminister Glos sieht in der geplanten Verschärfung der Maßnahmen insbesondere eine abschreckende Wirkung in Fällen des Missbrauchs. Die geplanten Änderungen nützten zudem nicht zuletzt auch den Unternehmen, die sich bei Werbeanrufen an die geltenden Gesetze halten.
Zudem bestehe im Interesse des Verbraucherschutzes Handlungsbedarf.
Die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist sehr zu begrüßen. Es sollte jedoch im Rahmen der Ausgestaltung einer solchen Regelung genau darauf geachtet werden, dass in der Praxis auch eine tatsächliche Verbesserung und Veränderung herbeigeführt wird.
Unerwünschte und verbotene Anrufe sind nach wie vor ein großes Ärgernis. Zudem besteht insbesondere bei älteren Menschen die Gefahr, dass sich diese am Telefon zu Investitionen oder Käufen überreden lassen, die sie eigentlich nicht tätigen wollen.
Geschehen ist bis heute nichts Zählbares.
Dem AWD dagegen hilft nur noch ein Heilmittel und das heißt „viel Geld” in die Hand nehmen, um dadurch die alten „Strukkies” bei Laune zu halten oder um neue „Strukkies” einzukaufen.
In der heutigen Zeit, in der weder Aktienanlagen noch untaugliche Vorsorgeprodukte gefragt sind, tun solche Investitionen besonders weh.
Für das Jahr 2008 ahnen die
erfahrnen Bank - Analysten für den AWD schon Böses.
Es scheint ganz so, als sei die
Swiss Life in eine gigantische Kosten – Falle gelaufen.
Es ist damit zu rechnen, dass sich das AWD – Investment in den nächsten Jahren extrem schlecht verzinst und die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft rapide nachlassen wird. Möglicherweise wird man den AWD recht bald von der Börse nehmen müssen.
Die Bürger sollten sich von den hektischen und unkoordinierten Aktivitäten auf dem
„Strukki – Markt”
nicht verunsichern lassen und sofort konsequent bei einem Cold Calling
„nein”
sagen und sich unbedingt vor möglicherweise unüberlegten oder vorschnellen Schritten Rechtsrat einholen.
Zusätzlich stehen hunderte von
seriösen Mitarbeitern von Versicherungsgesellschaften
oder
erfahrene, gewissenhaft arbeitende Versicherungs - Makler
allen Deutschen für qualitativ gute Beratungsgespräche jederzeit zur Verfügung.
DRSB
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