bargeld

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

Bargeld

Die unabwendbare Bruchstelle im System des Kapitalismus?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans-Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 13. Oktober 2006

 

 

Bargeld ist Geld als Zahlungsmittel in körperlicher Form.

 

Es gibt Bargeld in der Form von

Banknoten

Papiergeld

und

Münzen

Hartgeld.

 

 

Bargeld kann von Geschäfts- und Nichtbanken gehalten werden und ist in den meisten Ländern in der Welt gesetzliches Zahlungsmittel.

 

Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gesetzt.

 

Vor- und Nachteile der Bargeldhaltung

Vorteile:

Sofortige Verfügbarkeit,

gesetzlich garantierte Annahme,

anonyme Verwendung.

Nachteile:

 

Aufbewahrungs- und Transaktionskosten,

Verlustrisiko,

keine Verzinsung.

 

In der Wirtschaftstheorie nach

J. M. Keynes

 

wird die Kassenhaltung von Bargeld > insbesondere von Sichteinlagen < grob auf drei Motive zurückgeführt:

Transaktionsmotiv,

Vorsichtsmotiv,

Spekulationsmotiv.

 

In Ländern wie den USA steigt durch die zunehmende Verwendung von Scheck- und Kreditkarten die Menge des im Umlauf befindlichen Bargelds langsamer.

 

Das schwindende Vertrauen der Verbraucher in das Bankensystem, die steigenden Inflationsraten sorgen weltweit dafür, dass der Bargeldverwendungsanteil am sogenannten

 

>>> schwarzem Geld <<<

 

ständig steigt.

 

Die Globalisierung der Märkte macht es jedem Staat zunehmend schwieriger, national berechtigte Steueransprüche festzusetzen und zu erheben.

 

Durch internationale Rechtshilfeabkommen wird formal dieser Entwicklung entgegengetreten.

 

Der radikale Abbau von Planstellen innerhalb der Finanzverwaltung in Deutschland wirkt hier jedoch kontraproduktiv.

 

Die Flut von Kontrollmitteilungen kann nicht mehr sinnvoll und systematisch ausgewertet werden.

 

Nichts nervt mehr, als an der Kasse eines Supermarkts in der Schlange zu stehen und beobachten zu müssen, wie der Kampf mit den Electronic-Banking-System wohl zu Ende geht.

 

Zahlt der Kunde dagegen in bar, hinterlässt er auch keine Datenspuren, die über Kauf- oder Bewegungsmuster Aufschluss geben könnten.

 

Daneben entfällt der lästige Papierkrieg mit den

Kreditkarten-Abrechnungen.

 

Ohne Frage macht die Verwendung von Kreditkarten Sinn.

 

Die Frage ist letztendlich nur,

ob man die Frühstücksbrötchen beim Bäcker demnächst auch noch mit der Kreditkarte zahlen sollte?

 

Die Abrechnung des Tauschverhaltens und die Nutzenmehrung eines Menschen über das System Bargeld wurde bereits frühzeitig 700 vor Christus erkannt.

 

Dieses unbürokratische und technisch völlig unkomplizierte Verfahren ist für Geschäfte des täglichen Bedarfs von Vorteil und macht jede Form der Bonitätsprüfungen überflüssig.

 

Dieses Stück

Freiheit für jeden Bürger

 

schafft dagegen auch Vorteile für jeden,

 

die aus fiskalischen und anderen Gründen möglichst keine Spuren hinterlassen wollen.

 

Bargeld ist anfällig für Diebstahl und Fälschung und ist auch die bevorzugte Zahlungsmethode bei Schwarzarbeit und Organisierter Kriminalität.

 

In der heutigen

komplexen Wirtschaftswelt

 

ist es für Zwecke der Dokumentation von wirtschaftlichen Transaktionen von äußerster Wichtigkeit, den Zahlungsfluss ordnungsgemäß nachzuweisen, um zum Beispiel zivilrechtlich Gewährleistungsansprüche und Regressansprüche geltend machen zu können.

 

Jeder wirtschaftliche Vorgang endet mit einem Zahlungsvorgang, der in der Finanzbuchhaltung von Unternehmen

zu dokumentieren ist.

 

Für die Überwachung und Kontrolle von Abläufen in Unternehmen ist es daher unerlässlich, den Zahlungsfluss ordnungsgemäß nachzuweisen.

Hier müssen die von Wirtschaftsprüfern entwickelten Grundsätze zur Prüfung des internen Kontrollsystems allgemein Anwendung finden.

 

Mit großen Barzahlungen sind diese Grundsätze nicht zu erfüllen.

Bargeld ist an dieser Stelle völlig fehl am Platze.

 

Warum werden von Haushalten trotzdem in Einzelfällen wirtschaftliche Vorgänge mit hohen Barzahlungen abgeschlossen?

 

Von Seiten des Fiskus kann von jedem Haushalt ein vernünftiges kaufmännisches Verhalten erwartet und verlangt werden.

 

Es gibt immer Ausnahmen, die eine Barzahlung auch bei größeren Summen rechtfertigen, wie zum Beispiel der Verkauf eines gebrauchten PKW oder der Verkauf von Wirtschaftsgütern in einem Geschäftslokal.

 

Nicht dagegen zum Beispiel die

Handwerkerleistung

in der Baubranche.

 

In den Fällen, in denen eine Barzahlung atypisch ist, muss den Auftraggebern und den Auftragnehmern eine erhöhte Nachweispflicht für dieses Vorgehen zukommen.

 

Bereits für die Abrechnung im internen Kontrollsystem eines Haushaltes wäre somit eine hohe

Barzahlung aufwendig und mit Risiken behaftet.

 

Aus diesen Gründen liegt die Anscheinsvermutung nahe, dass wahrscheinlich auch andere Gründe als ein vernünftiges kaufmännisches Verhalten für ein solches Vorgehen vorliegen, wie möglicherweise der ausdrückliche

 

Wunsch des Auftragnehmers oder des Auftraggebers,

 

Leistungen in bar abzurechnen.

 

Daneben liegt in solchen Fällen die Vermutung nahe, dass bei hohen

 

Barvorgängen

 

die erbrachte Leistung nicht mit der abgerechneten Leistung identisch ist.

 

Führt also der Auftraggeber die Zahlung in bar nach dem Motto aus:

 

Ich kann doch zahlen wie ich will;

 

Bargeld ist doch ein gesetzliches Zahlungsmittel,

 

sollte eine erhöhte Nachweispflicht für dieses Vorgehen gelten.

 

Wird auf Empfängerseite die Vereinnahmung des Bargeldes nicht ordnungsgemäß abgerechnet, so müsste der Auftraggeber für Steuerschulden des Auftragnehmers haften. Im Umkehrschluss muss das Gleiche Gültigkeit haben.

 

Unbenommen von Straf- und Bußgeldvorschriften ist darüber hinaus ein steuerlicher Abzug als Betriebsausgabe und / oder Werbungskosten zu versagen, wenn zu vermuten ist, dass abgerechnete und erbrachte Leistung nicht übereinstimmen.

 

Das gleiche sollte für einen

Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer gelten.

 

Es mag sicherlich immer gute Gründe geben, warum im Einzelfall der Ausgleich einer hohen Rechnung in bar erfolgt; handelnde Personen sollten sich dann nur über die

 

Folgen

 

ihres Vorgehens im Klaren sein.

 

 

Zwar haben wir alle die gleichen Geldformen, aber das, was wir damit tun, ruft sehr verschiedene Gedanken hervor.

 

Das gilt insbesondere für unseren Finanzminister, denn trauriger als Ruinen sind unvollendete Werke.

 

Eine Einführung des vorbezeichneten Systems könnte das

Ende

der

Schattenwirtschaftler einläuten!

 

Bereits im Jahr

1999

machte der DRSB e.V. der Regierung den Vorschlag für die

 

Todesformel

gegen Schwarzarbeit.

Wann handeln endlich unsere Politiker?

Denn:

Sinnvolle,

nützliche Steuerpolitik

schafft

Arbeitplätze, Wohlstand

und

sichert Renten.

 

 

 

DRSB e.V.

Wir stehen für Werte.

Korruptionsfreie Demokratie in Deutschland,

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.

 

 

 

 

 

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