DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Ein Ende mit Schrecken?
Wann löst die Welt – Finanzkrise
eine Bankenpanik und ein Bankendesaster
in Deutschland aus?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 21. September 2007
Viele ältere deutsche Bürger kennen noch das Horror – Szenario:
Warteschlangen vor den Banken,
Angst, das ersparte Geld zu verlieren und Sorge um die Zukunft.
Kann es auch ein
„Northern Rock”
in Deutschland geben?
Wird es womöglich zu einer
Bankenpanik und einem Bankendesaster
in Deutschland kommen?
Jeder deutsche Bürger, der im Fernsehen die langen Schlangen vor den Schaltern der englischen Northern Rock Bank sieht, fragt sich sofort:
„Sind meine Einlagen eigentlich sicher”?
„Sollte ich lieber auch alles abheben, bevor es andere tun”?
Das sind die Fragen, die dem DRSB e.V. täglich gestellt werden.
Denn die meisten Bürger wissen kaum, wie weit ihre Einlagen geschützt sind und / oder wer sie überhaupt schützt.
Gibt es überhaupt eine Institution
in unserem Land, die sich zuständig fühlt oder ist?
Wer ist der so genannte
„lender of last resort”,
der als Kreditgeber der letzten Instanz, einer notfalls illiquiden deutschen Bank aus der Patsche helfen würde?
Eine solche klare Zuständigkeit ist in Deutschland nicht definiert.
Im Gegensatz zur Bank of England begreift sich die Bundesbank nur als lender of last resort für das gesamte System und hält gegebenenfalls notwendige
„Liquiditätsinjektionen”
bereit.
Da ist es wahrscheinlicher, dass die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
tätig wird, denn unter dem Stichwort
„Bankenaufsicht”
findet man auch etwas über die gesetzliche Einlagensicherung.
Diese
Einlagensicherung
deckt 90% der Einlagen ab, maximal aber nur
20.000,00 Euro
je Einzelfall.
Jeder deutsche Bürger der mehr Geld auf seiner Bank liegen hat, wird spätestens jetzt erheblich ins Schwitzen geraten.
Denn was er zu erwarten hat, ist weniger als in England und deutlich weniger als in den USA, denn dort dürfen die Bankkunden mit höheren Entschädigungen rechnen, wenn noch Geld da ist.
Zusätzlich gibt es noch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, kurz
EdB
genannt.
Dazu findet man auf der Webseite des Bundesverbandes deutscher Banken,
unter dem Stichwort
„Einlagensicherung”,
für die meisten Bürger schwer verständlich, Informationen zu einem Ablauf im Falle eines Desasters.
Zitat:
„Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.
Für fast alle Einleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei den privaten Banken.
Selbst bei kleinen Banken
mit einem Eigenkapital von 5 Millionen Euro werden bereits Beträge bis zu 1,5 Millionen Euro pro Einleger voll geschützt.”
Zitat Ende.
Dieser Verlautbarung ist also zu entnehmen, dass die 30% – Grenze für jeden einzelnen Einleger gilt, und nicht für alle Einleger zusammen.
Wenn also eine kleine Bank eintausend Einleger hat, mit jeweils einem Konto von
1,5 Millionen Euro,
dann müsste der Einlagensicherungsfonds für
1500 Millionen
gerade stehen, obwohl die kleine Bank nur ein Eigenkapital von
5 Millionen Euro
ausweist.
Ist das wirklich so?
Die Broschüre sagt auch unmissverständlich, dass die Mittel des Einlagensicherungsfonds
„von den angeschlossenen Banken freiwillig aufgebracht”
werden.
Nirgendwo auf den Webseiten des Bankenverbandes findet man Informationen, wie viel Geld – Mittel in diesen
„Einlagesicherungsfonds”
tatsächlich enthalten sind und inwieweit es überhaupt dort „echte” Geld – Mittel gibt.
Denn bei einer
Bankenpanik oder einem Bankendesaster
im größeren Ausmaß, also im konkreten Fall eines Bankzusammenbruchs werden alle anderen, beteiligten Banken um Zahlung und Absicherung gebeten.
Quasi Hilfe auf Gegenseitigkeit.
Was passiert aber, wenn die Mehrzahl
der kleinen und großen Banken selbst in Schwierigkeiten sind?
Hierzu gibt die Webseite des Bankenverbandes keinerlei Auskunft.
Vermutlich ist der Sicherungsfonds für einen solchen Not – Fall überhaupt nicht gerüstet.
Wie der Sicherungsfonds im Falle einer Krise wirklich genügend Mittel bereithalten will, dazu hält sich der Bankenverband aber bedeckt.
Die Satzung verbietet, darüber Informationen preiszugeben!
Höchstwahrscheinlich ist die private Einlagensicherung dann irgendwie wertlos, so dass nur die gesetzliche Sicherung verbleibt und das bedeutet für jeden Bürger maximal
20.000,00 Euro.
Von jedem deutschen Bürger, der mehr als 20 000 Euro auf seinem Konto hat, wird also erwartet, dass er sich heutzutage gut mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Zustand seiner Bank auskennt.
Das heißt im Klartext:
Kommt es zu einer
Bankenpanik oder einem Bankendesaster
und die Bürger verlieren das ersparte Geld, dann sind sie es auch noch selbst Schuld.
Im rasant wachsenden Maße stellen immer mehr Bürger deshalb nachfolgende Fragen:
In welchem Umfang
ist meine Bank von der gegenwärtigen Liquiditätskrise betroffen?
Zu welchem Portfolio – Anteil hält meine Bank Risikobeteiligungen?
Was macht meine Bank mit meinen Einlagen?
Vermutlich aber handeln die Bankinstitute nach dem Motto:
„Schlafende Hunde soll man nicht ohne Grund wecken”.
Nur,
jeder deutsche Bürger der seiner Bank
das Geld anvertraut, hat auch das Recht
kritische Fragen zu stellen!
DRSB
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